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Förderung von Photovoltaikanlagen
- Antrag der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion vom
[17.06.2020](si010.asp?YY=2020&MM=06&DD=17 "Sitzungskalender 06/2020 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10526

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von Photovoltaikanlagen in der als Anlage 2 beigefügten Fassung und nimmt die Ausführungen hinsichtlich der personellen/finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 19.06.2020 die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen sowie von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0339).

Eine Ausweitung der Förderung auf „Photovoltaikanlagen wurde wegen der damit einhergehenden Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom und evtl. steuerlichen Auswirkungen bis dato ausdrücklich nicht in die Richtlinien aufgenommen.

Mit Schreiben der Städteregionstagsfraktion DIE LINKE vom 17.06.2020 (siehe Anlage 1) beantragt diese, die beschlossene Förderung von regenerativen Energien um eine Förderung von Photovoltaikanlagen zu erweitern, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten und zur Abstimmung vorzulegen. Da der Städteregionstag in seiner Sitzung am 19.06.2020 signalisiert hat, sich diesem Antrag anzuschließen, ist eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten, mit der die Städteregion mit einem eigenen Förderprogramm die Installation von Photovoltaikanlagen unterstützt.

Photovoltaik ist eine Säule zur nachhaltigen Stromerzeugung und kann relevante Beiträge zum Umweltschutz und zur Senkung der CO2-Emissionen leisten.

Im Gegensatz zu Solarthermieanlagen, die zur allgemeinen Warmwasserversorgung und Heizungsunterstützung eingesetzt werden, wird mithilfe von Photovoltaikanlagen (im Nachfolgenden PV-Anlagen genannt) Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt, sie sind daher insbesondere zur Stromerzeugung geeignet.

Auf Dächern von Wohngebäuden und Gewerbeanlagen wird Strom erzeugt, sowohl für die eigene Nutzung, als auch für das öffentliche Stromnetz. Dabei kann die PV-Anlage durch den Einsatz eines an die Anlage installierten Batteriespeichers effizienter genutzt werden; die Batterie speichert den tagsüber produzierten Solarstrom und gibt ihn ab, wenn er benötigt wird - auch dann, wenn die Sonne nicht scheint.

Die STAWAG Stadtwerke Aachen AG und die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH bieten bereits PV-Anlagen zur Miete (mit und ohne Batteriespeicher) an.

Investitionen, laufende Kosten und Einnahmen für eine (eigene) PV-Anlage stellen sich wie folgt dar:

Ausgaben

Einnahmen

Anschaffungsinvestitionen für Bau und Installation der optimal angepassten Anlage

Investitionsförderungen r die Anschaffung

Finanzierungskosten

Betriebskosten während der Nutzungszeit (Versicherung, Wartung, Reparatur)

Erträge der Anlage

Einspeisevergütung („betriebliche“rderung)

Strompreisentwicklung

Evtl. Einkommenssteuer: Betreiber, die Strom mit Gewinn verkaufen, sind im steuerrechtlichen Sinn unternehmerisch tätig und damit steuerpflichtig (umsatzabhängig, evtl. Kleinunternehmerregelung)

Evtl. Umsatzsteuer: bei Stromentnahme aus einer PV-Anlage für den Eigenverbrauch (abhängig von der steuerlichen Einordnung der Anlage)

Evtl. Gewerbesteuer: ab 10 KW Leistung

Die Förderbandbreite für PV-Anlagen reicht von der Einspeisevergütung und KfW-Förderung (z.B. auch durch Tilgungszuschuss zu einem Finanzierungskredit der KfW) bis hin zu diversen regionalen Förderprogrammen und Krediten privater Banken.

Die bekannteste Photovoltaik Förderung ist die Einspeisevergütung, die durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt wird. Als Einspeisevergütung wird der Betrag bezeichnet, den die Netzbetreiber den Betreibern von PV-Anlagen zahlen, wenn diese ihren überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung verändert sich kontinuierlich und dient als Instrument der politischen Steuerung des Photovoltaikausbaus.

r Anlagen auf Wohnhäusern mit einer Größe von 1-10 Kilowatt-Peak (kWp) beträgt die Einspeisevergütung derzeit 8,9 ct/kWh. In diese Kategorie fallen die meisten Anlagen auf privaten Einfamilienhäusern.

Die aktuellen Einspeisevergütungen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur aufgelistet.

Trotz Reduzierung der Einspeisevergütung in den letzten Jahren kann im Hinblick auf den im Gegensatz dazu gestiegenen Strompreis eine Rendite erzielt werden, wenn durch den Einsatz eines Batteriespeichers der Eigenanteil an der erzeugten Energie erhöht wird - in Abhängigkeit zu Finanzierungsmöglichkeiten, persönlichem Verbrauch und einer optimal angepassten Anlage.

Eckpunkte für eine typische Anlagengröße sind:

Ausgaben

Einnahmen

Anschaffungsinvestitionen für Bau und Installation der optimal angepassten Anlage

r 5 kWp bis 10 kWp

(typische Anlagengröße von 30 qm bis 60 qm)

pro kWp ca. 1.500 EUR bis 1.800 EUR

zuzüglich Batteriespeicher

r 4 kWh

r ca. 7.600 EUR

Investitionsförderungen r die Anschaffung

Erzeugung von Solarstrom

r ca. 10 Cent bis 14 Cent pro kWh

Strombezugspreis von derzeit ca. 29 Cent pro kWh (nur Arbeitspreis)

Strompreisentwicklung

Differenz zwischen Erzeugungskosten und Strombezugskosten für den Eigenverbrauch von ca. 15 Cent pro kWh

Eigenversorgungsanteil ohne Batteriespeicher ca. 20 % bis 30 %

Eigenversorgungsanteil mit Speicher ca. 50 % bis 60 %

Einspeisevergütung für den Überschuss ins Stromnetz von ca. 8,9 ct/kWh

Evtl. Einkommenssteuer: Betreiber, die Strom mit Gewinn verkaufen, sind im steuerrechtlichen Sinn unternehmerisch tätig und damit steuerpflichtig (umsatzabhängig, evtl. Kleinunternehmerregelung)

Evtl. Umsatzsteuer: bei Stromentnahme aus einer PV-Anlage für den Eigenverbrauch (abhängig von der steuerlichen Einordnung der Anlage)

Evtl. Gewerbesteuer: ab 10 KW Leistung

Genaue, objektbezogene Informationen zu diesen Eckpunkten stellt das Solarkataster der Städteregion kostenlos zur Verfügung: Geeignetheit von Dachflächen, Autarkie, Eigenverbrauch und Anlagensimulation, Wirtschaftlichkeitsrechner (einschließlich Strompreisvergütung, evtl. Kreditkosten, Versicherungs- und Wartungskosten), CO2 Einsparung(siehewww.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/­umweltamt-a-70/klimaschutz/a-lternative-energien/solarkataster-der-­staedteregion-aachen/).

Die Erarbeitung der neuen Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurde mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale e.V. beraten.

Zielsetzung der Richtlinie ist, einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten und in der StädteRegion Aachen (ohne Stadtgebiet Aachen) neben und zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW Installationen von PV-Anlagen zu unterstützen und diese

mit einem städteregionalen Zuschuss finanziell noch attraktiver zu gestalten/zu fördern und

die administrativen Regelungen dabei einfach zu halten.

Die Regelungen sind dabei grundsätzlich an die Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen sowie von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen vom 19.06.2020 angelehnt (siehe Sitzungsvorlage 2020/0339).

Zu den administrativen Regelungen:

1.r die Beantragung wird ein (einfacher) Vordruck zur Verfügung gestellt, in dem die zur Beantragung notwendigen Daten (Name, Anschrift, Förderobjekt, Kontoverbindung) abgefragt werden.

2.Die Bezuschussung erfolgt (im Gegensatz zu allen anderen Förderprogrammen) nach Durchführung der Maßnahme. Dem Antrag ist die Originalrechnung (die nach Prüfung wieder zurückgereicht wird) beizufügen.

3.Weitere Nachweise sind ausschließlich von der Fachunternehmung zu erbringen:

a) die formgebundene Bestätigung der ausführenden Fachunternehmung über die ordnungsgemäße Installation und sichere Inbetriebnahme der Anlagen,

b) Angaben zu der installierten Leistung der PV-Anlage und des Batteriesystems (durch Herstellerinformationen, Produktdatenblätter zu den Modulen und Wechselrichtern, Batteriesystem) einschließlich

c) Nachweis über Einhaltung der technischen Vorgaben sowie

d) das Original-Inbetriebsetzungsprotokoll der Fachunternehmung zur Übergabe an den Netzbetreiber.

Voraussetzungen für eine Förderung sind lediglich:

1.r das maßgebliche Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Vorrangig sollen Maßnahmen an älteren Bestandsobjekten bezuschusst werden.

2.Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.

3.Haushaltsmittel müssen im Antragsjahr zur Verfügung stehen.

4.Zuwendungen der Städteregion Aachen werden nicht gewährt, soweit hierdurch Bundes- oder Landesmittel entfallen.

Als förderfähige Anlagen sind nur solche bezeichnet, die im Eigentum und in dauerhafter Verfügungsgewalt des Betreibers stehen und von einer Fachunternehmung mit den technischen Standards installiert wurden.

Ob durch die Gewährung des zusätzlichen städteregionalen Zuschusses die Gesamtkosten/-finanzierung einer Maßnahme überschritten wird oder eine Renditeerhöhung erzielt wird, ist kein Prüfungskriterium.

Die Verantwortung für die unternehmerischen und steuerlichen als auch die Pflichten, die sich aus dem Betrieb der beantragten oder gewährten Förderung für die Anlagen ergeben, sind nach von der Haftung durch die Städteregion ausgeschlossen und obliegt dem Antragsteller/Anlagenbetreiber.

Zur finanziellen Gestaltung:

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leistung der installierten Anlage; Anlagen ab 1 kWp bis max. 10 kWp erhalten pauschal einen Zuschuss von 150 EUR pro kWp. Ein entsprechender Batteriespeicher (Lithium-Speicher, der zwar in der Anschaffung teurer jedoch langlebiger, leistungsfähiger und damit nachhaltiger ist) erhält einen Zuschuss von pauschal 1.000 EUR.

Kosten einer im Vorfeld (zu den beantragten und nach der Richtlinie förderhigen Maßnahmen) durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung werden zu 100 % erstattet.

Um möglichst eine Vielzahl von PV-Anlagen zu fördern und auch nicht die Zuschussgelder an einige wenige große Objekte zu vergeben,

sindrderberechtigte Objekte nur Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss jedoch überwiegen), Vereinsgebäude

mit einer Leistung ab 1 kWp bis max. 10 kWp.

Die Förderung ist auf das Altkreisgebiet Aachen beschränkt.

Rechtslage:

Bei der Förderung im Altkreis Aachen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe/Leistungen der Städteregion Aachen. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f KrO NRW ist der Städteregionstag zuständig für den Erlass von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine neue, zusätzliche Aufgabe. Der Umfang der notwendigen personellen Ressourcen lässt sich derzeit nicht absehen, wird jedoch vorerst durch Aufstockung der Arbeitszeit einer Mitarbeiterin (im Rahmen der Bearbeitung der neuen Richtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen vom 19.06.2020) bereitgestellt. Der tatsächliche Aufwand wird Anfang 2021 evaluiert.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel für 2020 wurden von ursprünglich eingestellten 50.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht und sind im Sachkonto 531827 „rderprogramm Regenerative Energien“, Produkt 100201 „Wohnraumförderung“, berücksichtigt.

Im Auftrag:

gez.:cker

 

 

Anlage:

-Antrag der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion vom 17.06.2020 (Anlage 1)

-Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Photovoltaikanlagen

(Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
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Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 03. September 2020Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
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Tagesordnung