Budgetbericht zum [30.06.2020](si010.asp?YY=2020&MM=06&DD=30 "Sitzungskalender
06/2020 anzeigen" )
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
- Federführend
- A 20 - Kämmerei/Kasse
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10554
Sachlage:
Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 30.06.2020 termingerecht zum 15.07.2020 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.
Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten
Fehlbedarf im Haushalt 2020 von |
-4.046.003 € |
voraussichtlich ein Überschuss von |
+7.661.733 € |
und somit eine Haushaltsverbesserung von |
+11.707.736 €
|
Die verbesserte Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2020 ist auf
-Verschlechterungen von rd. 1,28 % bei den Personalkosten (s. Anlage 1.1),
-erheblichen Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage 1.2) sowie durch
-die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,
-durch Verschlechterungen im Produkt „Rettungsdienst“ sowie
-darüber hinaus durch eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage 1)
zurückzuführen.
- Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2020
1.1. Allgemeines
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2020 folgende Festsetzungen vor:
10 |
Ordentliche Erträge |
729.369.884 € |
17 |
- Ordentliche Aufwendungen |
- 752.797.353 € |
18 |
= Ordentliches Ergebnis |
- 23.427.469 € |
19 |
+ Finanzerträge |
+ 21.597.966 € |
20 |
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
- 2.216.500 € |
22 |
= Ordentliches Jahresergebnis |
- 4.046.003 € |
24 |
- Außerordentliche Aufwendungen |
- 0€ |
26 |
= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung |
- 4.046.003 € |
Mit Bericht vom 16.01.2020 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 02.03.2020.
1.2. Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt
Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt |
|||||
OE |
Produkt/ Teilprodukt/ Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
2020 |
voraussichtl. Ergebnis 2020 |
Verbesserung/ Verschlechterung
€ |
PK |
s. Anlage |
Personalaufwendungen |
(inkl. beschl. Mehrbedarfe) |
-77.595.960 |
-884.993 |
Personalaufwendungen |
-16.769.338 |
-16.084.815 |
684.523 |
||
Personalaufwendungen |
-22.218.827 |
-21.668.737 |
550.090 |
||
ADM |
16.02.01
E/418511
A/539903 |
Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft |
|
|
|
Regionsumlage Mehrbelastung Jugendamt (Spitzabrechnung) |
0 |
2.338.218 |
2.338.218 |
||
Regionsumlage Mehrbelastung Stadt AC (Spitzabrechnung) |
0 |
-12.552.678 |
-12.552.678 |
||
A 50 |
05.01.01 |
Sozialleistungen im Städteregionshaushalt (vgl. Anlage 1.2) |
-155.977.797 |
-130.485.708 |
25.492.089 |
A 51 |
Versch. |
Jugendamt |
-22.582.363 |
-24.920.582 |
-2.338.219 |
A 38 |
02.05.01 |
Rettungsdienst |
-1.096.546 |
-3.616.918 |
-2.520.372 |
Wie in der OE A50 aufgezeigt, ergibt sich eine Verbesserung von rd. 25.000.000 €.
Diese ergibt sich aus einer Entlastung über einen erhöhten Anteil an den Kosten der Unterkunft. Über die Abrechnung der differenzierten Umlage erhält die Stadt Aachen rd. 12.500.000 € aus dieser Entlastung. Der Bericht zeigt auf, dass die ermittelte Haushaltsverbesserung sich hauptsächlich durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ergibt, welche in der Haushaltsplanung keine Berücksichtigung finden konnte. Mit der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2020 wird die Verwaltung einen Vorschlag vorlegen, wie mit dem Überschuss umgegangen wird. Hierbei ist zu prüfen, wie die regionsangehörigen Kommunen an dieser Entlastung teilhaben können. Im Rahmen der Flüchtlingshilfe wird mit Rückzahlungen der KdU gerechnet. Diese derzeit unbezifferbaren Aufwendungen können somit zu einem späteren Zeitpunkt in die Verwendung des Überschusses einbezogen werden.
1.3.Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage
Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2020 am 12.12.2019 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2020 auf der Basis der Proberechnung von IT NRW und somit bis auf marginale Abweichungen in zutreffender Höhe eingeplant.
1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“
Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie- ergibt sich nach der Prognose zum 30.06.2020 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 2,3 Mio. €.
Diese wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2020 der StädteRegion mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2020 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen.
1.5.Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2020 (vgl. Anlage 1) sind mit
-115.809.185 €
angesetzt worden.
Außen vor bleiben – gemäß Beschluss des Städteregionstages – bei der Betrachtung die Bereiche
Tageseinrichtungen für Kinder |
16.769.338 € |
Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) |
22.218.827 € |
Geschäftsführung |
110.053 € |
= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2020) |
-76.710.967 € |
Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.06.2020 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und GF Energeticon) von
-77.595.960 €
prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.
Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen – unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. – bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2020 voraussichtlich
Verschlechterungen in Höhe von insgesamt -884.993 €.
Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen um. Es wird davon ausgegangen, dass es weitere Einsparungen im Laufe des Jahres im Personalkostenbudget geben wird, die derzeit noch nicht kalkuliert werden können, die aber letztlich zu einer Einhaltung des Personalbewirtschaftungskonzepts führen.
Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus Anlage 1.1 ersichtlich.
1.6.Sozialleistungen
Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 25.492.089 €) für das Haushaltsjahr 2020 sind aus Anlage 1.2 zum Budgetbericht ersichtlich.
1.7.Rettungsdienst
Im Jahr 2020 entstehen voraussichtlich Mehrkosten und Mindererträge im Rettungsdienst, die u.a. ihre Ursache in der Corona-Pandemie und damit zusammenhängenden rückläufigen Einsatzzahlen sowie erhöhten Sachaufwendungen haben. Die Unterdeckung wird in die Gebührenkalkulationen der Folgejahre einbezogen.
1.8.Corona
Das Land NRW hat u.a. ein sog. NKF-Corona-Isolierungs-Gesetz (NKF-CIG) auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz soll den Kommunen die Möglichkeit geben, die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge im Jahresabschluss 2020 (wie auch in der Haushaltsplanung 2021) zu „isolieren“. Dies soll so erfolgen, dass die Corona-bedingten Auswirkungen berechnet und in einer „Bilanzierungshilfe“ aktiviert werden, so dass sie das Ergebnis nicht belasten. Dieser Aktivposten soll dann entweder durch einmalig möglichen Beschluss im Jahre 2024 gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2025 über maximal 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden können.
Im städteregionalen Haushalt 2020 sind über die Einzelbudgets verteilt Corona-bedingte Belastungen von per Saldo rd. 1,5 Mio. € im Rahmen des vorliegenden Budgetberichts identifiziert worden. Dazu zählen insbesondere Mindererträge bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Mindererträge bei Verwaltungsgebühren im Straßenverkehrsamt. Diese werden entsprechend des NKF-CIG als nicht ergebniswirksam für das Jahr 2020 behandelt. Sie sind deshalb im vorliegenden Budgetbericht nicht als Ergebnisbelastung enthalten. Im zentralen „Corona-Budget“ des A 53 werden daneben die unmittelbaren Kosten der Pandemiebekämpfung (vgl. SV 2020/0250 und 0252) gebucht, insbesondere das Schutzmaterial sowie die Kosten der kommunalen Abstrichzentren (KAZ) und des Krisenstabs. Derzeit wird mit rd. 6 Mio. € Aufwendungen und rd. 2 Mio. € Erträgen in diesem Bereich kalkuliert. Auch diese werden entsprechend des NKF-CIG als nicht ergebniswirksam behandelt. Bezüglich der Prognosezahlen 2020 wird auf die Sitzungsvorlage 2020/0376-E1 verwiesen. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Rechtslage:
Gemäß § 26 (2) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
In Vertretung:
gez.: Jansen
Anlage:
Budgetbericht zum 30.06.2020
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