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Katastrophenschutz - Katastrophenschutzplan für die StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10531

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt den als Anlage beigefügten Katastrophenschutzplan.
  2. Er stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Priorisierung in der Erstellung der Notfallschutzpläne zu.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist die StädteRegion Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, einen Katastrophenschutzplan zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Katastrophenschutzplan ist in seiner ersten Fassung als Anlage beigefügt.

Der Katastrophenschutzplan ist so konzipiert, dass er ein Grundgerüst darstellt, das durch verschiedene szenarienspezifische Notfallschutzpläne ergänzt wird. Einer dieser Notfallschutzpläne, der sich mit den Folgen eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage beschäftigt, wurde aufgrund der politischen Aufmerksamkeit für das belgische Kernkraftwerk Tihange vorgezogen und liegt bereits vor (siehe SV 2018/0184). In Ermangelung landesweit verbindlicher Schutzziele, Szenarien oder Prioritäten, muss das weitere Vorgehen bei der Planung lokal festgelegt werden. Als Orientierungshilfe kann hierfür der sogenannte „Koordinierte Prozess Katastrophenschutz des Landes NRW“ dienen, dessen Abschlussbericht mit Erlass vom 03. April 2018 vorgestellt wurde. Er gibt als vordringlich zu beplanende Szenarien im Katastrophenschutz vor:

  • Hochwasser,
  • Extremwetter,
  • Gefahrstofffreisetzung,
  • Pandemien und Tierseuchen sowie
  • Störung oder Ausfall kritischer Infrastrukturen (KRITIS).

Die Erstellung von Plänen zu Pandemien und Tierseuchen sind primär beim Gesundheits- bzw. Veterinäramt anzusiedeln. Das Thema Gefahrstofffreisetzung überschneidet sich zu nicht unerheblichen Teilen mit dem Szenario eines Unfalls in einem Kernkraftwerk und ist damit zunächst bereits abgedeckt. Hochwasser spielt aufgrund der geografischen Gegebenheiten in der StädteRegion Aachen in erster Linie lokal eine Rolle und ist daher nicht zwingend prioritär zu behandeln. Auch Extremwetter konzentrieren sich der bisherigen Erfahrung nach lokal, sodass hier im Ereignisfall die Unterstützung der lokalen Gefahrenabwehr eine größere Rolle spielt als übergreifende planerische Aspekte. Die Störung oder der Ausfall kritischer Infrastrukturen hingegen ist nicht von lokalen Gegebenheiten abhängig. Darüber hinaus werden die Verknüpfungen der kritischen Strukturen immer vielfältiger. Insbesondere die Abhängigkeit nahezu aller gesellschaftlicher Strukturen von der Stromversorgung wird immer wichtiger. Gleichzeitig ist die Versorgung mit Strom in Deutschland zwar grundsätzlich sehr stabil, diese Stabilität kommt aber im Zuge internationaler Netzabhängigkeiten und der Umstellung auf erneuerbare Stromquellen wie Solar- und Windenergie immer häufiger an ihre Grenzen. Auch mit Hinblick auf die Planungsstrategie bietet dieses Thema aufgrund seiner breit gefächerten Auslöser und Auswirkungen einen guten Startpunkt, da die Ergebnisse des Prozesses zu großen Teilen auf andere Szenarien übertragen werden können, wenn sie diese nicht sogar teilweise mit abdecken.

Die Verwaltung empfiehlt daher, in der weiteren Katastrophenschutzplanung die folgenden Prioritäten festzulegen:

Priorität

Thema

Szenario

1

Ausfall KRITIS

Stromausfall

2

Extremwetter

Starkregenereignis

3

Hochwasser

Hochwasser

4

Extremwetter

Sturm

5

Extremwetter

Schneefall

Die einzelnen Szenarien müssen im konkreten Planungsprozess genauer eingegrenzt werden. Ein Stromausfall von 24 Stunden in einer einzelnen Kommune stellt beispielsweise eine ganz andere Dimension dar als ein Ausfall über eine Woche im gesamten Gebiet der StädteRegion. Zwar wurde auf Ebene der Bezirksregierung Köln erkannt, dass glichst einheitliche Vorgaben zum Szenario wünschenswert wären. Da mit der Festlegung entsprechender bezirks- oder landesweiter Vorgaben jedoch nicht kurzfristig gerechnet werden kann, müssen die Parameter gegebenenfalls zunächst lokal festgelegt werden, um Verzögerungen bei der weiteren Bearbeitung zu vermeiden. Die Verwaltung wird im Rahmen der Erstellung der genannten Notfallschutzpläne Szenario-Vorschläge erarbeiten und diese jeweils dem Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz zur Beratung vorlegen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

In Vertretung

gez.: Jansen

 

 

Anlage:

Katastrophenschutzplan für die StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 27. August 2020Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Details
Tagesordnung