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Vergabe von Mitteln aus dem PSP-Element 4-050501-901-3 ' Projekte zur
Integration '


Letzte Beratung
Mittwoch, 18. Dezember 2013 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11840

Erläuterungen:

Nr. 10

Deutsch-Vietnamesischer Freundeskreis e.V.

„Kinder helfen zu integrierenden Kindern (KiHiK)“

Beantragt: 2.200,50 Euro

Der Projektantrag des Deutsch-Vietnamesischen Freundeskreis e.V., der mit dem WeltHaus Aachen e.V., der Vietnamesischen Studierendenvereinigung (SVA e.V.) und dem Lesezeichen e.V. kooperiert, richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren mit Migrationshintergrund.

Die ProjektteilnehmerInnen (Kinder und Jugendliche) werden bei Deutsch-Hausaufgaben, von SchülernInnen deutscher Herkunft mit guten bis sehr guten schulischen Leistungen, in Form von Nachhilfe zur Sprachförderung betreut. Das Projekt sieht vor, dass durch die Nachhilfe das Verständnis der TeilnehmerInnen für die deutsche Sprache verbessert und die Kommunikationskompetenzen gesteigert werden, um bessere Schulnoten zu erreichen und Hemmschwellen beim typischen Lehrer-Schüler-Verhältnis abzubauen. Die SchülerInnen können anschließend als Multiplikatoren fungieren.

Weiterhin sind während der Projektphase außerschulische kulturelle Aktivitäten in Aachen, wie z.B. Besuche in Museen, Kino, Theater, Rathaus, Kirchen, gemeinsames Kochen, etc. geplant. Auf diesem Wege möchte der Projektträger den TeilnehmerInnen ermöglichen die Gesellschaft, aus einer anderen Perspektive -außerhalb der Schule und Familie-, die Aachener Geschichte und Kultur kennen zu lernen. Auch werden die TeilnehmerInnen aktiv in die Gestaltung des Projektes durch eigene Vorträge zu aktuellen Zeitgeschehnissen, die von ihnen selbst ausgewählt werden, mit eingebunden. Im Café Mundo des WeltHauses e.V. wird den TeilnehmerInnen beim gemeinsamen Kochen die deutsche Küche näher gebracht. Geplant sind auch Kochabende mit und bei deutschen Familien, um interkulturelle Gemeinschaften anzustreben.

Es ist zu erkennen, dass die geplante Maßnahme dem Integrationssinn der Stadt Aachen entspricht und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördert. Ein Antrag auf Fördermittel aus dem Zukunftsfonds beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) wurde negativ beschieden. Nach Rücksprache mit dem FB 45 (Kinder, Jugend und Schule), wurde festgestellt, dass selbst die Mittel aus dem Zukunftsfonds für 2014 bereits für den Bereich der OGS verplant sind. Der Bestandteil der Nachhilfe ist in der Vergangenheit von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert worden.

Durch die außerschulischen Aktivitäten findet eine interkulturelle Öffnung des Vereins und den anderen Projektbeteiligten statt, die die Integration der TeilnehmerInnen fördert.

Das Vergabegremium schlägt einstimmig vor den vorliegenden Projektantrag mit der beantragten Summe zu fördern. Bei der Anforderung des Verwendungsnachweises nach Projektabschluss soll eine Teilnehmerliste angefordert werden, um nachvollziehen zu können, dass es sich bei den TeilnehmerInnen um Personen handelt, die aus dem Stadtgebiet der Stadt Aachen stammen.

Förderhöhe: 2.200,50 Euro

Nr. 11

Martin-Luther-Haus

„offenes Beratungs- und Begegnungsangebot“

Beantragt: 2.800,- Euro

Das Projekt richtet sich an alle Ratsuchenden jeglicher nationaler und kultureller Herkunft. Bei dem Projekt handelt es sich um ein „offenes Beratungs- und Begegnungsangebot“ -„offenes Café“-, des Martin-Luther-Hauses in Kooperation mit dem Iranischen Kulturverein Rahaward e.V.. Als Projektstartzeitpunkt wurde vom Antragsteller auf Nachfrage, der Zeitpunkt des Beschlusses zur Förderung genannt. Als Projektdauer wurde ein Zeitrahmen von ein Jahr beziffert. Bei dem Angebot, das kostenlos in Anspruch genommen werden kann, sind die TeilnehmerInnen Ratsuchende, die sich in schwierigen Lebenssituationen (Arbeitslosigkeit, Scheidung, Suchtprobleme, etc.) befinden, von der Gesellschaft alleine gelassen oder ausgegrenzt werden. Die Teilnehmer haben während der Projektphase die Möglichkeit, mit anderen TeilnehmerInnen Bekanntschaft zu schließen und so ein soziales Netzwerk aufzubauen. Das Angebot soll auch als eine Anlaufstelle zur Informationseinholung dienen. Hierbei werden die TeilnehmerInnen in schwierigen Lebenssituationen durch einen Anwalt, der mit dem iranischen Kulturverein arbeitet, in rechtlichen und sozialen Fragestellungen ehrenamtlich beraten. Auch besteht das Angebot zur Beratung in aufenthaltsrechtlichen Belangen, dem Einbürgerungsverfahren und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Bei entstehenden Sprachbarrieren kann auf den ehrenamtlich mitwirkenden Dolmetscherdienst zurückgegriffen werden. Die Beratung für Kinder und Jugendliche, Eltern und Familien wird von der evangelischen Beratungsstelle abgedeckt.

Ziel der Kooperationspartner ist es, die Teilnehmer so weit zu unterstützen und zu stärken, um den wachsenden Anforderungen des Alltags gerecht zu werden. Den TeilnehmerInnen werden Kompetenzen vermittelt, um Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheiten herzustellen.

Das Vergabegremium erkennt die Honorarkosten in Höhe von 20,- €/ UE für die Leitung und Begleitung des Projektes durch eine Sozialarbeiterin, ebenso wie das Honorar einer externen Referentenkraft in gleicher Höhe als vertretbar an. Für die Kosten der Verpflegung wird vorgeschlagen, bei den TeilnehmerInnen einen Eigenanteil zu erheben. Das Projekt wird positiv beurteilt und vom Vergabegremium zur Förderung -unter Abzug des Verpflegungsbetrags in Höhe von 300,- Euro- mit einer Summe i.H.v. 2.500,- Euro vorgeschlagen.

Förderhöhe: 2.500,- Euro

Noch zur Verfügung stehende Mittel aus Projekte zur Integration

In der Sitzung wurde weiter darüber beraten, wie die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus „Projekte zur Integration“ sinnvoll genutzt werden können.

Das Vergabegremium schlägt einstimmig vor, die Mittel wie folgt zu verwenden:

Verbleibende Mittel aus Projektanträge zur Integration

3.049,50 Euro

Verbleibende Mittel MSO-Veranstaltungen

47,- Euro

Insgesamt noch zur Verfügung stehende Fördermittel für Projekte zur Integration

3096,50 Euro

In der Sitzung des Integrationsrates vom 16.10.2013 wurde entschieden einen Asylsprachkurs der VHS mit 1.000,- Euro aufzustocken, sofern Haushaltsmittel noch zur Verfügung stehen. Da das Haushaltsjahr demnächst abschließt und noch Mittel vorhanden sind, wird der VHS der zuvor genannte Betrag zur Verfügung gestellt.

- 1.000,- Euro

Weiter sind Anträge für Veranstaltungen von Migrantenselbstorganisationen –Förderung i.d.R. 500,- Euro- abgelehnt oder nicht gleichwertig gefördert worden. Konkret handelt es sich um zwei Anträge die nicht gefördert und einen Antrag, der eine Teilförderung i.H.v. 200,- Euro zugesprochen bekam, da nicht mehr genug Mittel vorhanden waren. Hier schlägt das Vergabegremium vor die zwei Veranstaltungen mit 500,- Euro zu fördern und der teilgeförderten Veranstaltung eine weitere Förderung in Höhe von 300,- Euro zukommen zu lassen.

- 1.300,- Euro

Noch zur Verfügung stehende Mittel aus „VI. Projekte zur Integration“

796,50 Euro

Noch zur Verfügung stehende Mittel des „Integrationsrates“

1.200,- Euro

GESAMT

1.996,50 Euro

Das Vergabegremium schlägt einstimmig vor, die noch zur Verfügung stehenden Mittel

i.H.v. 1.996,50 Euro für Kinder aus Flüchtlingsheimen zu verwenden. Die Kinder fühlen sich oft vernachlässigt, einsam und diskriminiert. Darüber hinaus sind viele von Ihnen traumatisiert. Der Integrationsrat könnte die Mittel für Weihnachtsfeiern in den Flüchtlingsheimen oder für ein paar Geschenke zur Verfügung stellen. Durch diese Maßnahme würde man den Flüchtlingen zeigen, dass sie ein Teil der Gesellschaft sind, ihnen die Angst und deren Bedenken nehmen. Diese Maßnahme würde nicht nur die soziale Kompetenz der betroffenen Personen stärken, sondern auch deren Integration fördern, denn Weihnachten wird nicht überall auf der Welt gefeiert.

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung des Vergabegremiums und beschließt die Förderung der eingereichten Projektanträge (Nr. 10 und Nr.11) in Höhe von insgesamt 4.700,50 Euro.

Weiterhin folgt der Integrationsrat dem Vorschlag des Vergabegremiums, zur weiteren Verteilung der verbliebenen Finanzmittel aus „Projekte zur Integration“.

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

135.000

135.000

405.000

405.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

135.000

135.000

405.000

405.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Anlage/n:

Anlage 1: Projektantrag Nr. 10

Projektantrag Nr. 11

Anlage 2: Übersicht Projektanträge (Stand 14.11.2013)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 18. Dezember 2013INT/23/WP.16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug