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Richtlinien über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen und von
dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen;
hier: Beschaffung von digitalen Endgeräten


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5382

Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

  1. den Antrag über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen bei der Bezirksregierung umgehend zu stellen und den Höchstbetrag der Förderung zu beantragen,
  2. den Antrag von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte bei der Bezirksregierung zu stellen und den Höchstbetrag der Förderung zu beantragen, falls und sobald eine Regelung für die Folgekosten insbesondere für Wartung und Support zwischen dem Land und den Kommunen getroffen wurden,
  3. zwei Ausschreibungen für die Beschaffung der iPads getrennt nach Lehrer- und Schülergeräten durchzuführen,
  4. die Aufträge über die Beschaffungen der iPads an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ohne weitere Beschlussfassung zu vergeben,
  5. die Aufträge über die Beschaffung der Jamf School Lizenzen im Wert von ca. 11.808,80und der Schutzhüllen für die Schülergeräte im Wert von ca. 25.450 € (nach der Auftragsvergabe der iPads), unter Berücksichtigung der Vorgaben der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu vergeben, und die vorgenannten Gegenstände zu beschaffen,
  6. die Aufträge über die Beschaffung der Jamf School Lizenzen im Wert von ca. 5.962,40 € für die Lehrergeräte (nach der Auftragsvergabe der iPads), unter Berücksichtigung der Vorgaben der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), zu vergeben und die Lizenzen zu beschaffen,
  7. den Bedarf an technisch notwendigen Werkzeugen (Apps, Pencils,) bei den Schulen zu ermitteln, konkrete Angebote dafür einzuholen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Beschaffung unter Berücksichtigung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchzuführen,
  8. einen Leihvertrag über die zur Verfügungstellung der Geräte mit allen Beteiligten sowohl für die Schüler-, als auch für die Lehrergeräte abzustimmen und den Schulen zur Verfügung zu stellen und
  9. eine zentrale Geräteverwaltung in den Räumlichkeiten der Gesamtschule (Lemmon-Raum) zu ermöglichen.

Um die vorgenannten Anschaffungen finanzieren zu können, beschließt der Rat der Stadt Würselen,

  1. den Eigenanteil in Höhe von 10 % für die Förderung von digitalen Sofortausstattungen für die bedürftigen Schülerinnen und Schüler aus der Investitionsnummer I 243 000 907 - Hardware/BGA Medienentwicklungskonzept zur Verfügung zu stellen (entspricht 19.362,16 €),
  2. die Jamf School-Lizenzen in Höhe von 11.808,80 € auf der Investitionsnummer I 243 000 913 – Software Medienentwicklung – zu verbuchen und die fehlenden Mittel in Höhe von 9.728,80 € als ÜPL von der Investitionsnummer I 243 000 906 - Maßnahmen nach der Bildungspauschale – zur Verfügung zu stellen,
  3. den Betrag in Höhe von ca. 25.450,00 € für die iPad-Hüllen auf der Investitionsnummer I 243 000 907 – Hardware/BGA Medienentwicklungskonzept im Rahmen einer ÜPL in Höhe von 24.812,16 € von der Investitionsnummer I 243 000 906 – Maßnahmen nach der Bildungspauschale – zur Verfügung zu stellen.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Nadine Schuricht

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

gez. Alexander Götz

Kämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen in NRW:

Mit Datum vom 21.07.2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) eine Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen erlassen.

In diesem Runderlass werden Fördermittel im Rahmen einer Zuschussfinanzierung für die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs und für die Ausstattung der Schulen für die Erstellung von professionellen Online-Lehrangeboten zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind Sachausgaben für die Anschaffung von mobilen Endgeräten einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 € je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben) und für benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software und notwendigen Ausgaben für Schulungen. Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Der Fördersatz, der als Höchstbetrag bewilligt werden kann, beträgt bis zu 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Zuwendungsempfänger (hier: die Stadt Würselen als Schulträger) erbringt einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die Stadt Würselen sind 174.259,46 € als Höchstbetrag (90 %) vorgesehen, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 19.362,16 € (10 %) erbracht werden muss Gesamtsumme: 193.621,62 €.

Um eine Idee zu erhalten, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 193.621,62 € der Bedarf an schulgebundenen Endgeräten gedeckt werden kann, wurden die Schulleitungen am 24.07.2020 nach dem voraussichtlichen Bedarf an ihrer Schule gefragt. Die Schulen haben aus der Zeit der Schulschließung teilweise konkrete Angaben zum Bedarf von digitalen Endgeräten zuhause, teilweise aber auch nur geschätzte Zahlen anhand von Einschätzungen der jeweiligen Klassenlehrer, die vielleicht die häusliche Situation kennen. Eine konkrete Anzahl an benötigten Geräten kann so nicht ermittelt werden.

Nicht alle Schulen in Würselen haben Distanzunterricht in digitaler Form angeboten bzw. eingefordert. Bei den Grundschulen sind vereinzelt digitale Lernangebote gemacht worden, aber der überwiegende Teil der Lernangebote verlief in Papierform. Die beiden weiterführenden Schulen haben überwiegend digitale Lernangebote gemacht, die dann aber wöchentlich so abgearbeitet werden konnten, wie es in der häuslichen Umgebung passte (teilweise mussten sich Geschwister ein Gerät teilen, Elternteile mussten zunächst Homeoffice machen und erst dann konnten schulische Aufgaben erledigt werden, etc.). Problematisch ist nun jedoch, dass die Vorgaben des MSB darauf abzielen (und bereits angekündigt worden sind), dass die Mitarbeit im Distanzunterricht im Schuljahr 2020/2021 mit in die Notengebung einfließen wird. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin dann aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten die Aufgaben nicht erledigen kann, wirkt sich das ab dem neuen Schuljahr auf die Notengebung aus. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm durch das Ministerium erlassen, damit diese SuS die Möglichkeit erhalten, auch am digitalen Distanzunterricht teilzunehmen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen iPads der 7. Generation mit 32 GB Speicherplatz angeschafft werden. Der aktuelle Marktpreis für dieses Gerät liegt bei ca. 380 €. Da das iPad sowohl von der Schule gemanagt als auch mit Apps versorgt werden muss, wird eine Managementsoftware benötigt. Dort ist die Wahl auf Jamf School gefallen diese wird bereits am Gymnasium getestet und ist für gut befunden worden. Diese Lizenz kostet einmalig 23,20. Bei einem sich daraus ergebenden voraussichtlichen Gesamtwert von ca. 403,20nnten mit dem zur Verfügung stehenden Budget von 193.621,62 € voraussichtlich 480 iPads erworben werden. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, auch mit Blick auf den Beschluss aus der Vorlage VO/20/0144, die Managementsoftware für die angeschafften Geräte aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und somit bei dem Marktpreis von ca. 380 € voraussichtlich 509 Geräte anzuschaffen. Der Marktpreis wird aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage evtl. noch steigen.

Da der Schulträger als Zuwendungsempfänger und Eigentümer der Geräte über die bedarfsgerechte Verteilung der Geräte an die Schulen entscheidet, legt der Schulträger demnach auch die Kriterien der Verteilung fest. Die Verteilung ist zumindest an das Kriterium der Bedürftigkeit geknüpft. Laut Runderlass ist die Bedürftigkeit zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gegeben, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in der häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte (hier sind Tablet, Notebook und PC gleichermaßen zu verstehen) zurückgreifen kann. Um also eine konkrete Anzahl an benötigten Geräten zu erhalten, muss eine einheitliche Abfrage mit festgelegten Kriterien bei allen Eltern erfolgen. Diese Abfrage sollte aber nach den Rückmeldung aus allen Schulen mit allen Beteiligten abgestimmt und einheitlich sein und vor allem vom Schulträger gemacht werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit und der noch andauernden Ferien, konnte keine gemeinsame Bedarfsabfrage mit den Schulleitungen entwickelt werden. Diese wird kurzfristig nach den Ferien entwickelt und an alle Eltern ausgegeben. Bis dahin hofft man, eine Konkretisierung des Runderlasses in den Bedürftigkeitskriterien von Seiten des Ministeriums zu erhalten.

Da das Förderprogramm für alle Schulen in NRW gilt, wird der Marktpreis für die Geräte sehr schnell steigen und die Verfügbarkeit auf dem Markt wird schnell erschöpft sein. Aus diesem Grund wird die Verwaltung die Ausschreibung bereits so vorbereiten, dass unmittelbar nach der Beschlussfassung und der Antragstellung die Ausschreibung veröffentlicht werden kann. Die Ausschreibung und die anschließende Beschlussfassung wird auch noch eine Zeit von ca. 3-4 Wochen mit sich bringen. Die Lieferzeit von iPads der 7. Generation liegt nach Auskunft von großen Lieferanten aktuell schon bei ca. 4 Wochen. Da mit den steigenden Infektionszahlen auch das Risiko einer Schulschließung steigt, möchte die Verwaltung die Beschaffung und Verteilung der iPads so schnell wie möglich durchführen.

Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen:

Anders als bei der o.g. Richtlinie wird hier ein Zuschuss in Höhe von 100 vom Hundert für die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte erforderlichen Zubehörs gewährt. Die Lehrkräfte bekommen die Geräte unentgeltlich zur dienstlichen Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt. Auch hier gilt ein Höchstbetrag in Höhe von 500 € je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben). Bei den Lehrergeräten wird der Zuwendungsempfänger (hier: Stadt Würselen als Schulträger) verpflichtet, eine zentrale Geräteverwaltung zur Verfügung zu stellen (siehe VO/20/0173). Diese Verpflichtung wird vom Deutschen Städtetag als unzulässig angesehen, da den Kommunen über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren (Zweckbindung) alle Kosten für Wartung und Support der Geräte für Landesbedienstete auferlegt würden. Die Kommunen in der StädteRegion haben sich bei einem Treffen am 04.08.2020 darauf verständigt, zunächst weitere Klärungen durch den Städtetag abzuwarten und solange keine Anträge zu stellen.

Die Nutzungsbedingungen für die digitalen Endgeräte sind durch den Schulträger festzulegen und die Lehrkraft muss diesen Bedingungen zustimmen.

Nach Rücksprache mit dem Gymnasium und der Gesamtschule wurde hier das iPad der 7. Generation mit 128 GB Speicherplatz als digitales Endgerät vorgeschlagen, inklusive der Managementsoftware und einem Pencil (falls von der Schule als Werkzeug vorgeschrieben). Der aktuelle Marktpreis des iPads liegt bei ca. 463 €, auch hier kostet die Dauerlizenz der Managementsoftware 23,20 und der Pencil kostet je nach Hersteller zwischen 60 € und 90 €. Im Gegensatz zu den Schülergeräten sollte hier die Managementsoftware mit in die Finanzierung aus der Förderrichtlinie eingerechnet werden. Der Pencil könnte nach Rücksprache mit den Schulleitungen aus deren Etatmitteln gezahlt werden, wenn in der Schule beschlossen wird, dass die Lehrer den Pencil zwingend benutzen müssen, oder es steht in den Nutzungsbedingungen, dass die Lehrer die Pencils selber zur Verfügung stellen müssen ein Teil des Lehrerkollegiums besitzt bereits einen eigenen Pencil. Hier muss noch eine konkrete Abstimmung zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger erfolgen, wenn der Beschluss über die Beschaffungsmodalitäten gefasst worden ist. Demnach können bei einem Preis von ca. 486,20 (iPad + Software) bei einem zur Verfügung stehenden Budget in Höhe von 125.000,00 € ca. 257 iPads r Lehrkräfte angeschafft werden.

Um die Geräte im Alltag schützen zu können, sollte jedes Gerät über eine Schutzhülle inklusive einem Displayschutz verfügen. Bei den bedürftigen SuS kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Eltern eine solche Schutzhülle leisten können oder über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die bei einem Schaden am Gerät aufkommen. Bei den Lehrkräften kann zum Einen davon ausgangen werden, dass sie pfleglicher und vorsichtiger mit den Geräten umgehen und zum Andern sollte jede Lehrkraft eine Diensthaftpflichtversicherung besitzen, mit der ein Schaden beglichen werden könnte. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Schülergeräte mit einer sogenannten Otterbox (Schutzhülle) mit Glasabdeckung auszustatten, um die Geräte vor Schäden zu schützen. Aktuell liegt der Preis für die Otterbox bei ca. 50 €. Bei ca. 509 Schülergeräten sind das Kosten in Höhe von 25.450,00 €.

In beiden Richtlinien wird ein zeitlich sehr knapp bemessenes Verfahren vorgegeben. Die Anträge können ab sofort gestellt werden und sollen zügig von den Bezirksregierungen bearbeitet werden. Mit der Beschlussfassung des Rates am 01.09.2020 könnte der Antrag für die Schülergeräte demnach in KW 36/2020 gestellt werden. Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln soll der Zuwendungsbescheid kurzfristig nach Antragstellung erteilt werden die Verwaltung geht davon aus, dass der Zuwendungsbescheid spätestens in der KW 38/2020 vorliegt. Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Bis zum 31.12.2020 nicht verbrauchte Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. D.h. die Auftragsvergabe und die Lieferung der Gegenstände muss zwischen KW 39/2020 und KW 51/2020 erfolgen, damit die Mittel bis zum 31.12.2020 verausgabt werden. Damit keine Zeitverluste aufgrund von Fristen für das Vorliegen von Beschlussvorlagen entstehen, schlägt die Verwaltung vor, die Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden bzw. gestellten Haushaltsmittel ohne weitere Beschlussfassung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Rat wird unverzüglich über die Auftragsvergabe informiert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Beschaffungen aus der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Schülergeräte) werden insgesamt folgende finanziellen Mittel benötigt:

iPads: ca.193.420,00 €

Managementsoftware: ca. 11.808,80

Schutzhüllen: ca. 25.450,00 €

Die Finanzierung der iPads erfolgt über eine Zuschussfinanzierung des Landes mit 90 % und einem Eigenanteil in Höhe von 10 % über die Stadt Würselen. Durch das Land werden maximal 174.259,46 zur Verfügung gestellt, so dass die Stadt Würselen einen Eigenanteil in Höhe von maximal 19.362,16 bereitstellen muss. Diese Mittel in Höhe von 19.362,16 € stehen auf der Investitionsnummer I 243 000 907 Hardware / BGA Medienentwicklungskonzept vollständig zur Verfügung. Der Zuschuss in Höhe von max. 174.259,46 € kann zur Deckung der restlichen Summer herangezogen werden.

Die Verbuchung der Kosten für die Managementsoftware erfolgt auf der Investitionsnummer I 243 000 913 Software Medienentwicklung. Dort stehen noch 2.080,00 € zur Verfügung. Die restliche Summe in Höhe von 9.728,80 muss per ÜPL zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung kann von der Investitionsnummer I 243 000 906 Maßnahmen nach der Bildungspauschale genommen werden.

Die Kosten für die Schutzhüllen in Höhe von ca. 25.540,00 €ssen ebenfalls auf der Investitionsnummer I 243 000 907 Hardware/BGA Medienentwicklungskonzept bei den jeweiligen iPads verbucht werden. Hier stehen nach der Verbuchung des Eigenanteils nur noch 637,84 zur Verfügung, so dass die Restmittel in Höhe von 24.902,16 von der Investitionsnummer I 243 000 906 Maßnahmen nach der Bildungspauschale per ÜPL zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Unterhaltungskosten für Support, Wartung und Reparatur für die nächsten 4 Jahre (Zweckbindung der Geräte) werden im Rahmen des Lemmon-Projektes mit in die finanziellen Auswirkungen eingerechnet. Mit dem Support, der Wartung und der Reparatur r das Schuljahr 2020/2021 soll eine Firma beauftragt werden (siehe VO/20/0173).

r die Beschaffungen aus der Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte werden die Mittel vollständig aus der Zuschussfinanzierung abgedeckt, da es eine 100 % Finanzierung durch das Land ist. Hier muss lediglich die Gesamtsumme in Höhe von max. 125.000,00 € auf einer noch einzurichtenden Investitionsnummer vereinnahmt werden. Die Einnahme kann dann als Deckung für die Ausgabe auf der Investitionsnummer I 243 000 907 Hardware/BGA Medienentwicklungskonzept genommen werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Mit der Ausstattung der bedürftigen Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten wird das Ziel verfolgt, eine größtmögliche Versorgung herzustellen, um am Distanzunterricht teilzunehmen und den Anschluss nicht zu verlieren.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 20. August 2020Sitzung des Bildungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bildungsausschuss
Details
Tagesordnung