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Verpflichtung der Beisitzer_innen und deren Stellvertreter_innen


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10626

Sach- und Rechtslage:

Die Beisitzer_innen und stv. Beisitzer_innen werden gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung NRW zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.

Die Verpflichtung erfolgt nur für diejenigen Beisitzer_innen bzw. stv. Beisitzer_innen, die bisher an keiner Sitzung teilgenommen haben.

gez. Dr. Grüttemeier


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Wahlausschusses (Kommunalwahlen Wahlperiode 2014-2020)

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Wahlausschuss (Kommunalwahlen Wahlperiode 2014-2020)
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung