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Erhöhung des Zuschussbetrages für die Notfallseelsorge in der Städteregion
Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Dezember 2020 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10618

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2021, die finanzielle Bezuschussung der Notfallseelsorge in der Städteregion Aachen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 32.500 € ab dem Haushaltsjahr 2021.

 

 

Sachlage:

Bisherige Situation:

Im Jahr 1998 wurde seitens der Verantwortlichen für die von der Evangelischen und Katholischen Kirche getragenen Notfallseelsorge an die Verwaltung die Bitte herangetragen, die Notfallseelsorge in der Stadt und dem damaligen Kreis Aachen zu unterstützen.

Deren Vorstellung bestand darin, einen rund um die Uhr erreichbaren Notfallseelsorger anhand eines Alarmierungsschemas in das Einsatzgeschehen einzubeziehen.

Vom Kreis Aachen wurde ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 10.000 DM ( 5.112,92 €) erbeten. Dieser sollte für Fahrtkosten der Notfallseelsorger bei Nutzung des eigenen PKW (damals 0,52 DM 0,27 € pro km), Aufwendungen für Aus- und Fortbildung der Notfallseelsorger und deren sächliche Ausstattung (Jacken, Handys etc.) Verwendung finden.

Die Thematik wurde erstmals am 27.10.1998 im damaligen Arbeitskreis Rettungsdienst vorgetragen. Die beteiligten Kreistagsabgeordneten haben dort ihre Unterstützung signalisiert.

Am 29.04.1999 hat der Kreisausschuss beschlossen, dass der Kreis Aachen die Notfallseelsorge mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000,- DM ( 5.112,92 €) pro Jahr unterstützt. (Sitzungsvorlage 129/99)

Die NFS hat zum 01.01.1999 ihren Bereitschaftsdienst aufgenommen und ist seit-dem bei rettungsdienstlichen Einsätzen unterstützend tätig. Die Alarmierung erfolgt über die Einsatzleitstelle.

Die Bezuschussung der NFS erfolgt seit dem Jahr 1999 in unveränderter Höhe von 5.113 € (ehem. 10.000 DM) pro Jahr als „Freiwillig gewährter Zuschuss“.

Veranschlagung im Haushalt:

Kostenanteil Notfallseelsorge“

Produkt/
Teilprodukt

Sach-
konto

Kosten-
stelle

Zahlungsbetrag

02.05.01

531831

238330

5.113,00

Zusätzlich wird an die NFS seit 2013 jährlich ein weiterer „Freiwillig gewährter Zu-schuss“ in Höhe von 10.250,00 € ausgezahlt.

Diese Zuschussgewährung für die Unterstützung der NFS erfolgte in der Vergangenheit für den Bereich der Stadt Aachen seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Aachen. Mit Gründung der StädteRegion Aachen hat A 53 die Verpflichtungen des Fachbereichs 53 der Stadt Aachen aus der bestehenden Leistungsvereinbarung „rderung der Telefonseelsorge und Notfallseelsorge“ mit einem jährlichen Förderbetrag von 20.500 € übernommen.

Da innerhalb der StädteRegion Aachen das A 32 (jetzt A 38) für die NFS im Rahmen des Rettungswesens zuständig ist, wurde mit Sitzungsvorlage 2011/0460 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel (SOZ) angeregt, die Förderung mit Beginn der neuen Leistungsvereinbarungen umzustellen. Zukünftig sollte das A 32 die NFS nach den dort geltenden Grundsätzen fördern.

In seiner Sitzung vom 15.12.2011 hat der Städteregionstag zu vorgenannter Sit-zungsvorlage folgerichtig (nur) die Zuwendungen für die Telefonseelsorge in Höhe von 10.250 € (Budgetanteil des A 53) beschlossen.

So kam es zu einer Aufteilung des Budgets zwischen A 53 und dem damaligen A 32.

Die entsprechenden Zahlungen für die Notfallseelsorge in Höhe von 10.250 € erfolgen ab dem Haushaltsjahr 2012/2013 durch A 38.

Veranschlagung im Haushalt:

Sonstige Zuscsse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (Notfallseelsorge)“

Produkt/
Teilprodukt

Sach-
konto

Kosten-
stelle

Zahlungsbetrag

02.05.01

531706

238330

10.250,00

Die Gesamtbezuschussung der NFS beträgt somit derzeit jährlich 15.363,00 €.

Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Vorlage von Einsatzstatistik, Verwendungs-nachweis und Jahresbericht des Vorjahres.

Die Kosten, die im Rahmen der PSNV (=Psychosoziale Notfallversorung)-Maßnahmen anfallen, dürfen nicht im Rahmen der rettungsdienstlichen Kostenrechnung berücksichtigt werden und sind somit durch den städteregionalen Haushalt zu tragen.

Erhöhungsantrag vom 30.04.2020

Mit Schreiben vom 30.04.2020 haben die für die Notfallseelsorge Verantwortlichen erstmalig eine Erhöhung des Zuschusses für die Finanzierung der Notfallseelsorge auf insgesamt 32.500 € beantragt.

Finanzmittel in gleicher Größenordnung werden vom Bistum Aachen und dem Evan-gelischen Kirchenkreis Aachen für die NFS aufgebracht und sind insgesamt notwendig für die über die Jahre zur Bewältigung der Aufgaben gestiegenen Kosten für Personal und Sachmittel.

Wurde in der Anfangszeit der NFS die Koordination der 10 hauptamtlich Mitarbei-tenden von den „Gründungsvätern“ Pfarrer Frank Ertel und Pater Georg Mießen im Rahmen ihres Dienstes übernommen, so muss derzeit für die Koordination eine Tätigkeit mit einem Beschäftigungsumfang von insges. 65 % (40 % bei der katholischen und 25 % bei der evangelischen Kirche) finanziert werden. Dieser Beschäftigungsumfang wird jedoch nicht mehr als ausreichend betrachtet und soll um weitere 25 % auf insgesamt 100 % aufgestockt werden.

Grund hierfür ist die enorm gestiegene Anzahl von Mitarbeitenden von anfangs 10 hauptamtlichen Notfallseelsorgern auf zwischenzeitlich 43 Mitarbeitende, wovon 37 ehrenamtlich tätig sind. Diese Entwicklung hat neben einer Zunahme des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes u.a. einen enormen Mehraufwand an Aus- und Fortbildung, intensiver Begleitung, Einsatznachbesprechungen, Organisation von Supervisionen und Hintergrunddiensten für die Ehrenamtlichen zur Folge.

Gleichzeitig konnte mit der seit 2014 steigenden Zahl der ehrenamtlich in der NFS Tätigen eine durchgehende Einsatzbereitschaft rund um die Uhr ermöglicht werden, wodurch auch die Einsatzzahlen von rund 100 in 2013 auf ca. 250 im Jahr 2019 gestiegen sind. Entsprechend der zahlenmäßigen Entwicklung der Mitarbeitenden nimmt der Aufwand für Sicherheitskleidung und Einsatzmittel zu. Auch wurden mittlerweile 2 Dienstfahrzeuge angeschafft.

Trotz des dargelegten enormen Entwicklungsprozesses in der NFS ist die finanzielle Unterstützung seit Einführung der NFS im Jahre 1999 über den gesamten Zeitraum hinweg bis heute unverändert geblieben.

Die nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit nunmehr erstmals erbetene Aufstockung des Zuschusses zur Förderung der NFS wird daher als durchaus angemessen betrachtet.

Mit einem jährlichen Zahlbetrag in Höhe von 32.500 € seitens der Städteregion Aachen, welcher im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 bereits Berücksichtigung gefunden hat, würde die Finanzierung der Notfallseelsorge in Stadt und Städteregion Aachen mit den in gleicherhe bereitgestellten Mitteln des Bistums Aachen und des Evangelischen Kirchenkreises Aachen auf 3 tragenden Säulen aufgebaut sein und dem zeitgemäßen Bedarf entsprechen.

Rechtslage:

Bei den dargestellten Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Städteregion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die bisherigen Leistungen in Höhe von

  • 5.113,00 € (Sachkonto 531831: Kostenanteil Notfallseelsorge) und
  • 10.250,00 € (Sachkonto 531706: Sonstige Zuschüsse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (Notfallseelsorge))

werden künftig ausschließlich aus dem Sachkonto 531831 erbracht.

Sofern der Städteregionstag wie vorgeschlagen beschließen sollte, erhöhen sich die Aufwendungen mit Wirkung ab 2021 auf 32.500 €.

In Vertretung

gez.: Jansen


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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Städteregionstages

Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 19. November 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 27. August 2020Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Entscheidung
(offen)
Details
Tagesordnung