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Förderung der grenzüberschreitenden Wissens- und Bildungsregion: Beteiligung
am Interreg V-Antrag der Euregio-Maas-Rhein zum Aufbau eines Euregionalen
Koordinierungs- und Wissenszentrum für Nachbarsprachen und interkulturelle
Kompetenzen


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10630

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er unterstützt die vielfältigen Maßnahmen zur Profilierung und Stärkung einer grenzüberschreitenden Wissens- und Bildungsregion und sieht in dem Aufbau eines euregionalen Koordinierungs- und Wissenszentrumsr Nachbarsprachen und interkulturelle Kompetenz, angedockt an die Euregio-Maas-Rhein (EMR), eine große Chance für eine nachhaltige wirksame Förderung einer grenzüberschreitenden Bildungslandschaft.
  2. Er willigt ein, dass die StädteRegion Aachen Partnerin in dem geplanten Förderantrag (Interreg V) der EMR mit der in der Sitzungsvorlage 2020/0411 skizzierten Projektidee wird und beauftragt die Verwaltung, unter Federführung der EMR und in Abstimmung mit den drei Nachbarkreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg einen Projektantrag auszuarbeiten und einzureichen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, die für das Projekt benötigten finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 einzuplanen (Einnahmen insgesamt: 503.188,85 €, zusätzliche finanzielle Belastung max.: 55.729,75 €).
  4. Er stimmt der befristeten Erhöhung der Personalaufwendungen des A 43 für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 30.08.2023 zu (für 2021: 59.000 € / für 2022: 70.000 € / für 2023: 46.668 €).

 

 

Sachlage:

Im Ausschuss für Schulen und Bildung am 27.08.20 und in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen und des Ausschusses für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa am 02.09.20 wurde die Sitzungsvorlage 2020/0411 beraten. In den Ausschüssen hat die Verwaltung angekündigt, aufgrund bestehender Fristen bei Interreg V das Projekt bis zum Städteregionstag am 17.09.20 durchzukalkulieren und die noch notwendigen regionalen Absprachen mit den Partner_innen auf der deutschen Seite zu treffen. Bis zum 02.11.20 ist ein vollständiger Projektantrag, inkl. der Zusicherung der Partner_innen über die finanzielle Beteiligung, einzureichen. Vor diesem Hintergrund haben die politischen Vertretungen in den Ausschüssen neben einer positiven Empfehlung zur Beteiligung an diesem Antrag als Partnerin auch die Zustimmung gegeben, die Angelegenheit anhand der heutigen Ergänzungsvorlage im Städteregionstag am 17.09.20 abschließend zu beraten.

Nach dem Treffen aller potenziellen Projektpartner/innen auf Einladung der Geschäftsstelle der Euregio-Maas-Rhein (EMR) in Maastricht am 27.08.20 wurde unter hohem zeitlichen Druck an der Erstellung eines Projektantrags gearbeitet. Die Verwaltung konnte die Frist für die Einreichung einer reduzierten Projektskizze einhalten und am 08.09.20 der EMR eine entsprechend positive ckmeldung geben.

Am 02.09. und 04.09.20 haben sich die beteiligten deutschen Institutionen (Bezirksregierung Köln, Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg und die StädteRegion Aachen) inhaltlich abgestimmt und Vereinbarungen über das Engagement der Gebietskörperschaften, aber auch über die erwarteten Mehrwerte für die Bildungslandschaften getroffen.

Die deutschen Partner_innen haben die umzusetzenden Maßnahmen in diesem Projekt so gewählt, dass für die beteiligten und noch zu gewinnenden Schulen der Region ein glichst konkreter Mehrwert erzielt werden kann. Dies sind die Maßnahmen und Zielsetzungen des Projektantrags:

  • Die vorhandenen 23 Euregioprofilschulen werden intensiv begleitet und unterstützt und das Programm auf bis zu 30 Schulen ausgebaut.
  • Euregioprofilschulen erhalten r die Re-/Zertifizierung ein Preisgeld in Form von Gutscheinen r grenzüberschreitende Fahrten.
  • Euregioprofilschulen werden finanziell mit bis zu 500 Euro/Schule im Jahr bei den Fahrtkosten für grenzüberschreitende Schulaustausche in der EMR unterstützt.
  • Der Besuch außerschulischer Lernorte in der EMR wird zusätzlich mit 1.000 Euro/Schule im Jahr gefördert. Damit können z.B. Eintrittsgelder und spezielle Lernangebote in einem Nachbarland besucht werden.
  • Lehreraustausche und Hospitationen, Fremdsprachenkurse werden in drei grenzüberschreitenden Schultandems mit 20.000 Euro/Schule gefördert.
  • In der StädteRegion finden jährlich zwei Fachveranstaltungen für Lehrkräfte und Schulbehörden im euregionalen Netzwerk statt.
  • Die StädteRegion nimmt an euregionalen Zertifizierungsveranstaltungen aktiv teil. Neue Euregioprofilschulen erhalten in wertschätzendem Rahmen ihre Zertifizierung und kommen mit Schulen aus der EMR in Kontakt.
  • Die Bezirksregierung ln organisiert eine euregionale Summer School für 20 Schüler_innen der StädteRegion mit dem Ziel, das Erlernen der Nachbarsprachen spielerisch zu fördern. Begleitet werden sie dabei von Lehramtsstudierenden der Fremdsprachen aus Hochschulen der EMR. Diese bekommen die Gelegenheit, wichtige Erfahrungen in der Vermittlung sprachlicher und interkultureller Kompetenzen zu erwerben.
  • Das INTERREG-Projekt bietet die Gelegenheit, gemeinsam mit starken Partner_innen, wie dem Ministerium der DG und der Bezirksregierung Köln, hochwertiges digitales Lehrmaterial zu erarbeiten. Mit dem mBook-Geografie wird das Wissen über die Nachbarregionen in den Unterricht einfließen und anhand innovativer und interaktiver Materialien für Schüler_innen der weiterführenden Schulen (5-7. Schuljahr) zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzlich zu dem digitalen Material werden analoge großformatige Karten für den Unterricht produziert und in Schulen eingesetzt. Damit werden die Nutzungsmöglichkeiten weiter vervielfältigt.
  • Eine euregionale Datenbank für Unterrichtsmaterialien steht allen Lehrkräften der StädteRegion zur Verfügung.
  • Die dreisprachige Internetseite bündelt alle Informationen, um Schulaustausche und grenzüberschreitende Besuche für Schulen zu erleichtern. Die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit sorgt dafür, dass die Angebote auch in der Region bekannt und aufgegriffen werden.

Um diese Maßnahmen zu realisieren und regionsweit sowie insbesondere euregional in eine vertiefte Abstimmung und Umsetzung zu gehen, bedarf es einer regionalen Koordinierungsstelle. Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit der Euregio Maas-Rhein zusammen und sorgt dar, dass Schulen und relevante Partner_innen der Städteregion in das Netzwerk eingebunden werden, damit die Projektergebnisse in den Unterricht einfließen und zu mehr euregionalen Begegnungen und Austauschen führen.

Rechtslage:

Die Beteiligung an dem Interreg-Antrag ist eine freiwillige Maßnahme.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Zur Umsetzung des Programms werden 1,5 Personalstellen VZÄ vorgesehen. Eine Personalstelle 1,0 VZÄ ist befristet für die Umsetzung des Projekts neu zu besetzen, während für die weitere 0,5-Stelle VZÄ bestehendes Personal eingesetzt werden kann.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die konkrete Kalkulation des Projekts kann der Tabelle auf der nachfolgenden Seite entnommen werden. In dem Interreg-Projekt gibt es insgesamt eine Förderung von 80 %. Der maximal zu leistende Eigenanteil wird auf die Haushaltsjahre verteilt:

Finanzierungsplan

2021

2022

2023

Gesamt

INTERREG 50%

88.269,78

139.905,75

86.317,50

314.493,03

Kofinanzierung Land NRW 30%

52.961,87

83.943,45

51.790,50

188.695,82

Eigenmittel der SRAC 20%

35.307,91

55.962,30

34.527,00

125.797,21

Die Einnahmen sind demnach auf die Haushaltsjahre bezogen:
2021: 141.231,65 € / 2022: 23.849,20 € / 2023: 138.108,00 €

Da eine halbe Personalstelle (0,5 VZÄ) mit bestehendem (und bereits im Haushalt der StädteRegion finanziertem) Personal in dieses Projekt eingerechnet wird, reduzieren sich die aufzubringenden Eigenmittel auf insgesamt 55.729,75 €, da hierfür ebenso eine 80%-ige Förderung gewährt wird.

Die konkrete zusätzliche finanzielle Belastungr den Haushalt der StädteRegion Aachen beträgt für die Haushaltsjahre:
2021: 11.947,91 € / 2022: 27.962,30 € / 2023: 15.860,33 €


2021 (10 Monate)

2022 (12 Monate)

2023 (8 Monate)

Total

1. Personalkosten

88.200,00

105.000,00

70.000,00

263.200,00

Regionale Antenne SRAC: Projektkoordination 1 VZÄ, EG 11

59.000,00

70.000,00

46.666,67

175.666,67

Regionale Antenne SRAC: Projektmitarbeit 0,5 VZÄ, EG 11

29.200,00

35.000,00

23.333,33

87.533,33

2. Sach- und Funktionskosten ( Pauschale 15% PK)

13.230,00

15.750,00

10.500,00

39.480,00

3. Reisekosten (Pauschale 1,5% PK)

1.323,00

1.575,00

1.050,00

3.948,00

4. Ausstattung/Ausrüstung

3.825,00

3.825,00

Laptops und Headsets, 2 Handys

3.500,00

-

-

3.500,00

Moderationskoffer

175,00

175,00

Flipchart

150,00

150,00

5. Externe Dienstleistungen

66.500,00

152.000,00

87.700,00

306.200,00

D.T1.4. Fachveranstaltungen für Lehrkräfte (2/Jahr)

3.000,00

3.000,00

1.500,00

7.500,00

D.T2.2.1 (Re-)Zertifizierung 6 neue Schulen/Jahr : Preisgeld

3.000,00

3.000,00

1.500,00

7.500,00

D.T4.2.1 Schüleraustausche: Transportkosten 500/Schule: bis zu 30 Schulen

12.500,00

15.000,00

7.500,00

35.000,00

D.T4.2.1 Schüleraustausche: Besuche von Lernorten 25/1000 Euro/ Jahr

25.000,00

25.000,00

12.500,00

62.500,00

D.T2.2.1 Zertifizierungsveranstaltung (1/Jahr oder Anteil)

3.000,00

3.000,00

1.500,00

7.500,00

Anteil an DT 3.1.1 Datenbank Unterrichtsmaterial

5.000,00

5.000,00

Anteil an DT 3.2.1 Digitales Geografiebuch (mBook)

50.000,00

33.200,00

83.200,00

DT 3.2.1 Produktion von 3 Geografiekarten für Schulen, je 100 Stück

15.000,00

15.000,00

D.T4.2.1 Euregionale Fachkonferenz mit Schulbehörden zu Hemmnissen

3.000,00

3.000,00

D.T1.5 Vertiefte Profilentwicklung: Sprachkurse, Coaching und Qualifizierung für 3 grenzüberschreitende Schultandems

20.000,00

30.000,00

10.000,00

60.000,00

D. T4.3.1 Ausrichten einer Summerschool (1)

10.000,00

10.000,00

Anteil WP 4 Kommunikation

5.000,00

5.000,00

10.000,00

FLC - Pflichtbaustein Belegkontrolle/ Pauschale 2% Gesamtkosten

3.461,56

5.486,50

3.385,00

12.333,06

Total

176.539,56

279.811,50

172.635,00

628.986,06


Soziale Auswirkungen:

Mit diesem Förderprojekt erhalten mehr Schüler_innen der StädteRegion die Möglichkeit, nachbarsprachliche und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln. Besuche und Austausche über die Grenzen werden gefördert, damit junge Menschen verschiedener Sprachen und Kulturen sich begegnen. Damit werden neben sprachlichen auch soziale Kompetenzen gestärkt und die Potenziale der Grenzregion in ein positives Licht gerückt. Die Qualität des Unterrichts wird durch digitale Materialien gesteigert. Der Austausch zwischen Lehrkräften und Schüler_innen aus allennf Teilregionen der Euregio Maas-Rhein erhöht langfristig die Toleranz und die Identifikation mit der Euregio als Lebens- und Arbeitsort.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Alle Maßnahmen im Rahmen des Interreg-Antrags werden inklusiv ausgerichtet.

Im Auftrag:

gez.: Terodde


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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug