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DigitalPakt Schule - Sofortausstattungsprogramm


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10587

A) Beschlussvorschlagr eine Dringlichkeitsentscheidung:

Die unterzeichnenden Personen fassen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 (3) Satz 4 KrO NRW folgende Beschlüsse:

  1. Sie beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung der Förderrichtlinien zur digitalen Sofortausstattung von Schüler_innen und Lehrkräften („Sofortausstattungsprogramm“)r die Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.
  2. Sie nehmen zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Förderrichtlinie für die Schüler_innen ein Eigenanteil der StädteRegion Aachen in Höhe von maximal 125.392 anfällt.
  3. Sie stimmen gemäß § 53 (1) KrO NRW in Verbindung mit § 83 (2) GO NRW und § 7 der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 für die Abwicklung des Sofortausstattungsprogramms r die Schüler_innen im Produkt 03.04.01 „Allgemeine Schulverwaltung und im Teilprodukt 940400 bis zur Höhe von 1.253.920 zu.
  4. Sie stimmen gemäß § 53 (1) KrO NRW in Verbindung mit § 83 (2) GO NRW und § 7 der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 für die Abwicklung des Sofortausstattungsprogramms für die Lehrkräfte im Produkt 03.04.01 „Allgemeine Schulverwaltung“ und im Teilprodukt 940400 bis zur Höhe von 624.500 € zu. Die Zustimmung gilt für den Fall, dass die StädteRegion Aachen als Schulträger nach Klärung der Fragen zum laufenden Support, zur Wartung und zum Betrieb der Geräte die Übernahme dieser freiwilligen Aufgabe befürwortet.

Aachen, den 12.08.2020

gez.: Dr. Grüttemeiergez.: Thönnissen

Städteregionsrat(Mitglied des

Städteregionsausschusses)

gez.: Bauschgez.: Krickel

(Mitglied des(Mitglied des

Städteregionsausschusses)Städteregionsausschusses)

gez.: Löhrgez.: Helg

(Mitglied des (Mitglied des

Städteregionsausschusses)Städteregionsausschusses)

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gemäß § 50 (3) Satz 5 KrO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 12.08.2020 bezüglich des DigitalPakts Schule Sofortausstattungsprogramm.

 

 

Sachlage:

Aufgrund der weltweiten COVID-19 Pandemie ist vermehrt deutlich geworden, dass bei Wegfall der Möglichkeit von Präsenzunterricht digitale Lösungen zwingend benötigt werden, damit erforderlicher Unterricht sichergestellt werden kann. Zu diesem Zwecke hat das Ministerium für Schule und Bildung zwei neue Förderprogramme veröffentlicht. Zuvor hatten Bund und Länder eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) abgeschlossen.

Die wesentlichen Informationen zu beiden Programmen sind in der Anlage in einer Kurzübersicht der Bezirksregierung Köln vom 29.07.2020 zusammengefasst (Anlage 1).

1. Runderlass vom 21.07.2020rderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ (Anlage 2)

Bund und Land stellen im Rahmen des neuen Sofortausstattungsprogramms 160 Millionen Euro

  • zwecks Ausstattung von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Endgeräten zur Verfügung, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können sowie
  • zur Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangeboten bereit.

r die StädteRegion Aachen stehen in ihrer Aufgabe als Schulträger von derzeit 19 Schulen über dierderrichtlinie 1.128.527,53 € als Schulträgerbudget zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 90 %. Darüber hinaus hat der Schulträger einen Eigenanteil in Höhe von 10 % = 125.391,95 € zu erbringen, was insgesamt beispielhaft bei einem angenommenen Gerätepreis von ca. 500 € (mit Inbetriebnahme und Zubehör) zur Beschaffung von ca. 2.500 schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) ausreichen würde. Da diese Mittel nicht in den Haushalt 2020 eingeplant werden konnten, bedarf es einer politischen Beschlussfassung.

2. Runderlass vom 28.07.2020Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen (Anlage 3)

Ergänzend hierzu stellt das Land Nordrhein-Westfalen weitere rund 103 Millionen Euro zur Ausstattung aller Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und an privaten Ersatzschulen mit digitalen Endgeräten bereit. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Lehrkräfte alle Chancen digitaler Medien in rechtssicherer Arbeit mit personenbezogenen Daten r ihren Unterricht nutzen und auch online unterrichten können.

r die Lehrkräfte an den 19 Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen stehen über dierderrichtlinie 624.500 € als Schulträgerbudget zur Verfügung, was beispielhaft bei einem angenommenen Gerätepreis von ca. 500 € (mit Inbetriebnahme und Zubehör) zur Beschaffung von ca. 1.250 schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) ausreichen würde.

In einem Rundschreiben vom 29.07.2020 (S 3122) führt der Städtetag NRW zutreffend aus, dass die vom Land geplante Umsetzung durch den Schulträger zahlreiche Fragen aufwirft: Zwar erscheine eine Beschaffung durch die Schulträger als sinnvoll, um die Geräte in die kommunale IT-Infrastruktur einzupassen. Das Land sei jedoch verpflichtet, als Dienstherr/Arbeitgeber seine Lehrkräfte mit entsprechenden Endgeräten auszustatten, was die damit verbundenen Folgekosten einschließt. Völlig ungeklärt seien die Fragen des laufenden Supports, der Wartung und des Betriebs der Geräte, die explizit nicht gefördert würden. Hierzu wird noch eine Klärung erwartet, die vorliegen muss, bevor die StädteRegion Aachen diese Aufgabe als Schulträger freiwillig übernehmen könnte. Der Landkreistag NRW weist darauf hin (Rundschreiben-Nr. 711/20), dass es trotz der Akzeptanz der Vorgehensweise durch die kommunalen Spitzenverbände unter klarem Hinweis auf die Rechtslage - eine Entscheidung des jeweiligen Schulträgers vor Ort sei, ob er diese Aufgabe übernehme oder nicht. Daher wird der im Beschlussvorschlag für die Dringlichkeitsentscheidung unter Ziffer 4 aufgeführte Beschlusstenor als Vorratsbeschluss erwirkt (s.a.u. „Rechtslage“).

Rechtslage:

Das Anliegen einer „Sofortausstattung“ soll erreicht werden. Die der StädteRegion Aachen zugeteilten Mittel beider Förderprogramme müssen dafür bis zum 31.12.2020 verausgabt werden. Voraussetzung für die Verausgabung ist die Anforderung der Zuwendungen, die neben der Lieferung und Abrechnung der entsprechenden Geräte außerdem bestandskräftige Zuwendungsbescheide und eine entsprechende, rechtzeitige Antragstellung bedingt (s. Anlage 1). Die Antragstellung setzt die Ermächtigung der Verwaltung zur Leistung des Eigenanteils nach der Förderrichtlinie für die Schüler_innen in Form einer unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Falle der Genehmigung des Antrags (s. Beschlussvorschlag, Ziff. 2 und 3) voraus.

Die Zuständigkeit des Städteregionstages dafür ergibt sich aus § 53 (1) KrO i.V.m. § 83 (2) GO und § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen. Die nächste Sitzung des Städteregionstages findet jedoch erst am 17.09.2020 statt. Demgegenüber kann die Entscheidung aufgrund des oben dargestellten Antragsweges und in Kenntnis der angespannten Liefersituation im Hardwaresektor r beide Förderbereiche nicht aufgeschoben werden bzw. muss alsbald nach Klärung offener Fragen umgesetzt werden.

Daher bittet die Verwaltung, im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen. Diese wäre dem Städteregionstag in seiner Sitzung am 17.09.2020 zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die beschafften Geräte müssen gelistet werden und das Ausleihwesen muss organisiert werden, beispielsweise durch den Abschluss und das aktuelle Nachhalten entsprechender Nutzungsvereinbarungen. Dies wird zu personellen Mehrbelastungen im A 40-Schulverwaltung führen, die aktuell noch nicht zu beziffern sind.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Eine Deckung der erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt bzgl. des Sofortausstattungsprogramms für die Schüler_innen in Form einer 90%-igen Förderung der entstehenden Kosten, maximal 1.128.527,53 €. Die Deckung des 10%-igen Eigenanteils der StädteRegion Aachen, maximal 125.392,00 €,re durch eingesparte Haushaltsmittel im Bereich der Schülerbeförderungskosten (Schülerspezialverkehr) für die Förderschulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen aufgrund der Corona-Pandemie möglich (alle Teilprodukte in den Produkten 03.01.01, 03.01.02, 03.01.03; Sachkonto 529110).

Eine Deckung der erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt bzgl. des Sofortausstattungsprogramms für die Lehrkräfte in Form einer vollständigen Förderung der entstehenden Kosten, maximal 624.500,00 €.

Die weiteren finanziellen Auswirkungen sind bei beiden Programmen noch nicht bezifferbar; da zwar die Anschaffung von Geräten gefördert wird, nicht jedoch der Support. Eine deutliche Erhöhung der Komponentenanzahl ist über den Leistungsschein mit regio iT nicht abgedeckt, so dass ergänzende Vereinbarungen im neuen Leistungsschein zum 01.07.2021 (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0243) erforderlich werden.

Soziale Auswirkungen:

Bund und Land stellen Mittel zwecks Ausstattung von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Endgeräten zur Verfügung, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können. Dies leistet einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlagen:

Übersicht Förderrichtlinien (Anlage 1)

Runderlass vom 21.07.2020 [rderrichtlinie Schüler_innen, Auszug] (Anlage 2)

Runderlass vom 28.07.2020 [rderrichtlinie Lehrkräfte, Auszug] (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Ausschuß
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