Teilen:

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Städteregionsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 14 - Prüfung und Beratung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10599

Beschlussvorschlag:

  1. Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis – den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2019 in der Fassung vom 12.08.2020 und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO vom 15.09.2020 zur Kenntnis.

  1. Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:
    1. Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der Fassung des Prüfberichtes vom 14.08.2020 fest.
    2. Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 53 KrO, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 563.354,47 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.
    3. Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 53 KrO dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Sachlage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die örtliche Rechnungsprüfung vom 14.08.2020 zu und machte sich den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 nebst Lagebericht in der Fassung vom 12.08.2020 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 14.08.2020 zu Eigen und fasste das Ergebnis seiner Beratung in einer eigenen Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 zusammen. Diese Stellungnahme wird nun zur Beschlussfassung des Städteregionstages nachgereicht.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben und billigte gem. § 59 Abs. 3 GO den vom Städteregionsrat aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom12.08.2020. Er hat den Städteregionstagsmitgliedern die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 in der Fassung des Prüfberichtes vom 14.08.2020 sowie die Entlastung des Städteregionsrates empfohlen.

Rechtslage:

Bei der Abstimmung ist der Städteregionsrat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 KrO i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i) KrO bei Ziffer II. des Beschlussvorschlages nicht stimmberechtigt.

 

 

Anlage:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 vom 15.09.2020 (wird nachgereicht)

gez.:

Steins-Hofer


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug