Teilen:

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Städteregionsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 14 - Prüfung und Beratung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10598

A) Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

1.Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die örtliche Rechnungsprüfung vom 14.08.2020 zu.

2.Er macht sich den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 nebst Lagebericht in der Fassung vom 12.08.2020 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 14.08.2020 zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Prüfung in einer eigenen Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 zusammen.

3.Er stellt fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und billigt gem. § 59 Abs. 3 GO den vom Kämmerer aufgestellten und vom Städteregionsrat bestätigten Jahresabschluss in der Fassung vom 12.08.2020.

4.Er empfiehlt gem. § 96 Abs. 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Städteregionstagsmitgliedern die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 in der Fassung des Prüfberichtes vom 14.08.2020 und die Entlastung des Städteregionsrates.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

  1. Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2019 in der Fassung vom 12.08.2020 und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO vom 15.09.2020 zur Kenntnis.

  1. Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:
    1. Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der Fassung des Prüfberichtes vom 14.08.2020 fest.
    2. Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 53 KrO, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 563.354,47 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.
    3. Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 53 KrO dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Sachlage:

Grundlage der Prüfung war der in der Städteregionstagssitzung am 19.06.2020 mit Sitzungsvorlage 2020/0265 vorgelegte Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019. Durch die örtliche Rechnungsprüfung wurden die Prüfungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2019 am 14.08.2020 abgeschlossen.

Gem. § 102 Abs. 1 GO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht vor der Feststellung durch den Städteregionstag durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. In die Prüfung des Jahresabschlusses wurden gem. § 102 Abs. 3 GO die Buchführung, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen sowie die Haushaltssatzung einbezogen. Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 14.08.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der StädteRegion Aachen zum 31.12.2019 schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.

Gem. § 59 Abs. 3 GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht der StädteRegion Aachen unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung zu prüfen. Über das Ergebnis dieser Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss schriftlich gegenüber dem Städteregionsrat Stellung zu nehmen. Er hat zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Städteregionsrat aufgestellten Jahresabschluss 2019 billigt.

Rechtslage:

Bei der Abstimmung ist der Städteregionsrat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 KrO i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i) KrO bei Ziffer II. des Beschlussvorschlages nicht stimmberechtigt.

 

 

Anlage:

Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der StädteRegion Aachen zum 31.12.2019

gez.:

Steins-Hofer


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 15. September 2020Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rechnungsprüfungsausschuss
Details
Tagesordnung