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Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf


Letzte Beratung
Dienstag, 15. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 32 Bürger- und Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6492

Darstellung der Sachlage:

Um eine bedarfsgerechte Benutzungsgebühr für den Rettungsdienst gewährleisten zu

können, ist es gemäß der Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2019 unabdingbar, die

Benutzungsgebühr des Rettungsdienstes der Stadt Alsdorf auf 294,45 € inkl. Leitstellengebühr festzusetzen.

Grundlage für die Erzielung der Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst ist die vom

Fachamt für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf erstellte Betriebskostenabrechnung 2019.

Für Benutzungsgebühren gilt nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), dass

das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen

Einrichtungen oder Anlagen in der Regel decken (Kostendeckungsgebot) und nicht

übersteigen soll (Kostenüberschreitungsverbot).

Nach dem geltenden Rettungsdienstbedarfsplan der Städte Region Aachen hat die Stadt

Alsdorf zur Durchführung des Rettungsdienstes im Bereich des Stadtgebietes folgende

Rettungsmittel vorzuhalten:

RTW 1 24 Std. (montags - sonntags)

RTW 2 12 Std. (montags - sonntags)

Beteiligung der Krankenkassen:

Nach § 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den

Krankentransport durch Unternehmen (RettG NW) leiten die Träger rettungsdienstlicher

Aufgaben den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen

Berufsgenossenschaften den Entwurf der Gebührensatzung mit beurteilungsfähigen

Unterlagen insbesondere zur Gebührenhöhe zur Stellungnahme zu. Zwischen den

Beteiligten ist Einvernehmen herzustellen.

Mit Schreiben vom 08.06.2020 wurde die Betriebsabrechnung 2019 mit der

Gebührenkalkulation 2020 dem Verband der Krankenkassen zugesandt.

Nach Verhandlungen erklärten die Kostenträger am 07.08.2020 ihr Einvernehmen zur

Gebührenberechnung für das Jahr 2020.

Die Verwaltung schlägt vor, den Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf wie

folgt zu ändern:

Bisher

(ohne Leitstellengebühr)

Neu

(ohne Leistellengebühr)

RTW

372,00

243,01

Die drastische Absenkung der Gebühren ist auf die steigenden Fallzahlen und die relativ stabilen Fixkosten zurück zu führen.

In Ausnahmefällen wird der Alsdorfer RTW von der Leitstelle Aachen als KTW geordert.

Hierdurch ist es in der Vergangenheit zu Problemen in der Abrechnung gekommen. Durch

einen städteregionalen Vergleich wurde in Abstimmung mit den Krankenkassen jetzt

hilfsweise eine KTW-Gebühr in Höhe von 190,80 € (ohne Leitstellengebühr) eingeführt.

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder

Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das

veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht

übersteigen und in der Regel decken. Im Übrigen wird auf die Regelung des § 7 GO NW -

Satzungen - und der §§ 1, 2 und 4 KAG - Kommunalabgaben / Gebühren - verwiesen.

Nach einer Vereinbarung der Träger der Rettungswachen in der Städte Region Aachen mit

den Kostenträgern wird als Kalkulationsgrundlage für die Gebühren im Rettungsdienst die

letzte Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegt.

Nach § 14 Abs. 2 RettG NW leiten die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben den Verbänden

der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften den

Entwurf der Gebührensatzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen insbesondere zur

Gebührenhöhe zur Stellungnahme zu.

Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte 24. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst in der Stadt Alsdorf vom 20.06.1979.

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist die Betriebskostenabrechnung

2019 und die Gebührenkalkulation 2020.

Die Verwaltung rechnet mit Einnahmen im Bereich des Kostenträgers 02-04-02

Rettungsdienst nach folgender Kalkulation des Gebührenaufkommens:

RTW- Einsätze

Gebühr:

4.550 x 243,01 Euro= 1.105.695,50 Euro

Leitstellengebühr:

4.550 x 51,44 Euro = 234.052,00 Euro

Gesamt 1.339.747,50 Euro

Kalkulierte Gesamteinnahmen: 1.339.747,50 Euro

Zuschussbedarf für nicht ansatzfähige Fehleinsätze

Die durch den Rettungsdienst verursachten Fehleinsätze

werden zu 50 % durch die Krankenkassen und zu 50 % durch den Träger des

Rettungsdienstes getragen.

RTW 1+2

314.340,00 Euro

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Keine.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Rettungsdienstgebührenkalkulation

Anlage 2 24. Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung

gez. Kahlen

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

i.V. Rosenkranz

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. September 2020HAS/WP 17/36. 28. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Hauptausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 15. September 2020Rat/WP 17/47. 43. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung