Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf
- Letzte Beratung
- Dienstag, 15. September 2020 (öffentlich)
- Federführend
- A 32 Bürger- und Ordnungsamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6492
Darstellung der Sachlage:
Um eine bedarfsgerechte Benutzungsgebühr für den Rettungsdienst gewährleisten zu
können, ist es gemäß der Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2019 unabdingbar, die
Benutzungsgebühr des Rettungsdienstes der Stadt Alsdorf auf 294,45 € inkl. Leitstellengebühr festzusetzen.
Grundlage für die Erzielung der Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst ist die vom
Fachamt für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf erstellte Betriebskostenabrechnung 2019.
Für Benutzungsgebühren gilt nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), dass
das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen
Einrichtungen oder Anlagen in der Regel decken (Kostendeckungsgebot) und nicht
übersteigen soll (Kostenüberschreitungsverbot).
Nach dem geltenden Rettungsdienstbedarfsplan der Städte Region Aachen hat die Stadt
Alsdorf zur Durchführung des Rettungsdienstes im Bereich des Stadtgebietes folgende
Rettungsmittel vorzuhalten:
RTW 1 24 Std. (montags - sonntags)
RTW 2 12 Std. (montags - sonntags)
Beteiligung der Krankenkassen:
Nach § 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmen (RettG NW) leiten die Träger rettungsdienstlicher
Aufgaben den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften den Entwurf der Gebührensatzung mit beurteilungsfähigen
Unterlagen insbesondere zur Gebührenhöhe zur Stellungnahme zu. Zwischen den
Beteiligten ist Einvernehmen herzustellen.
Mit Schreiben vom 08.06.2020 wurde die Betriebsabrechnung 2019 mit der
Gebührenkalkulation 2020 dem Verband der Krankenkassen zugesandt.
Nach Verhandlungen erklärten die Kostenträger am 07.08.2020 ihr Einvernehmen zur
Gebührenberechnung für das Jahr 2020.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf wie
folgt zu ändern:
|
Bisher (ohne Leitstellengebühr) |
Neu (ohne Leistellengebühr) |
RTW |
372,00 |
243,01 |
Die drastische Absenkung der Gebühren ist auf die steigenden Fallzahlen und die relativ stabilen Fixkosten zurück zu führen.
In Ausnahmefällen wird der Alsdorfer RTW von der Leitstelle Aachen als KTW geordert.
Hierdurch ist es in der Vergangenheit zu Problemen in der Abrechnung gekommen. Durch
einen städteregionalen Vergleich wurde in Abstimmung mit den Krankenkassen jetzt
hilfsweise eine KTW-Gebühr in Höhe von 190,80 € (ohne Leitstellengebühr) eingeführt.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder
Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht
übersteigen und in der Regel decken. Im Übrigen wird auf die Regelung des § 7 GO NW -
Satzungen - und der §§ 1, 2 und 4 KAG - Kommunalabgaben / Gebühren - verwiesen.
Nach einer Vereinbarung der Träger der Rettungswachen in der Städte Region Aachen mit
den Kostenträgern wird als Kalkulationsgrundlage für die Gebühren im Rettungsdienst die
letzte Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegt.
Nach § 14 Abs. 2 RettG NW leiten die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben den Verbänden
der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften den
Entwurf der Gebührensatzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen insbesondere zur
Gebührenhöhe zur Stellungnahme zu.
Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte 24. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst in der Stadt Alsdorf vom 20.06.1979.
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist die Betriebskostenabrechnung
2019 und die Gebührenkalkulation 2020.
Die Verwaltung rechnet mit Einnahmen im Bereich des Kostenträgers 02-04-02
Rettungsdienst nach folgender Kalkulation des Gebührenaufkommens:
RTW- Einsätze
Gebühr:
4.550 x 243,01 Euro= 1.105.695,50 Euro
Leitstellengebühr:
4.550 x 51,44 Euro = 234.052,00 Euro
Gesamt 1.339.747,50 Euro
Kalkulierte Gesamteinnahmen: 1.339.747,50 Euro
Zuschussbedarf für nicht ansatzfähige Fehleinsätze
Die durch den Rettungsdienst verursachten Fehleinsätze
werden zu 50 % durch die Krankenkassen und zu 50 % durch den Träger des
Rettungsdienstes getragen.
RTW 1+2
314.340,00 Euro
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Anlage 1 Rettungsdienstgebührenkalkulation
Anlage 2 24. Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung
|
|
gez. Kahlen |
|
|
Bürgermeister |
|
Erster Beigeordneter |
|
Technische Beigeordnete |
gez. Hafers |
|
|
|
|
Kämmerer |
|
Referat Jugend, Schulen und Sport |
|
Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
|
|
i.V. Rosenkranz |
|
|
Technischer Betriebsleiter ETD |
|
Rechnungsprüfungsamt |
|
|
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Beratungsfolge
Dienstag, 15. September 2020HAS/WP 17/36. 28. Sitzung des Hauptausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Hauptausschuss
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
Dienstag, 15. September 2020Rat/WP 17/47. 43. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
- Details
- Tagesordnung