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Erlass einer neuen Rechnungsprüfungsordnung


Letzte Beratung
Dienstag, 15. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 14 Rechnungsprüfungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6471

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) schreibt den Aufgabenbestand der örtlichen Rechnungsprüfungsämter fest. Die §§ 102 und 104 GO NRW bestimmen einerseits die zugewiesenen Pflichtaufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes als auch die Möglichkeit, dass der Rat dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben zuweisen kann. Ebenfalls kann der Bürgermeister nach § 104 Abs. 4 GO NRW dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zur Prüfung erteilen. Art und Umfang möglicher weiterer -neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben- zu erledigende Prüfungsaufträge durch den Rat und/oder Rechnungsprüfungsausschuss, werden durch eine zu erlassende Rechnungsprüfungsordnung bestimmt. Die ortsrechtliche Bestimmung “Rechnungsprüfungsordnung” soll in erster Linie sicherstellen, dass die durch das Rechnungsprüfungsamt neben den pflichtigen Aufgaben auch die zu erledigenden “zusätzlichen” Prüfungsaufgaben festgeschrieben sind und insoweit allen an der Rechnungsprüfung Beteiligten (Rat, Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt) das erforderliche Maß an Rechtssicherheit bietet.

Der Gesetzgeber hat die Gemeindeordnung am 11. April 2019 weitreichend geändert und in Teilen neu gefasst. Aufgrund der eingetretenen Gesetzesänderungen, entspricht die jetzige Rechnungsprüfungsordnung nicht mehr den aktuellen Vorgaben. Aus diesem Grund ist eine Neufassung erforderlich. Wie auch in der bisherigen Rechnungsprüfungsordnung ergeben sich die dargestellten Rechte und Pflichten und Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung weitestgehend aus den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die vorgesehenen und vorgeschlagenen Änderungen sind in einer Synopse im Einzelnen dargestellt und als Anlage 2 den Sitzungsunterlagen beigefügt. Im Einzelnen wird hierauf verwiesen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die als Anlage 1 beigefügte neue Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Alsdorf zu erlassen.

2.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Rechnungsprüfungsprüfungsordnung der Stadt Alsdorf.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Alsdorf

Anlage 2:

Synopse

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Gez. Beylich

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. September 2020HAS/WP 17/36. 28. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Hauptausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 15. September 2020Rat/WP 17/47. 43. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung

Dienstag, 25. August 2020RPA/WP 17/20. 20. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Rechnungsprüfungsausschuss
Details
Tagesordnung