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Bericht der Verwaltung über die Verwendung der Mittel aus der Gottfried-
Wacker-Stiftung für das Jahr 2019


Letzte Beratung
Dienstag, 15. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 50 Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6483

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Durch Testament des früheren Hoengener Mitbürgers Gottfried Wacker vom 03.01.1966 hat dieser der ehemaligen Gemeinde Hoengen (Sozialamt) Anleihscheine und Pfandbriefe im Nennwert von insgesamt 40.000,00 DM unter folgenden Verwendungsauflagen vermacht:

a) Die Erträgnisse aus den Wertpapieren und im Bedarfsfalle bis jährlich 3 % der Substanz sollen sozialbedürftigen Frauen und Müttern der Gemeinde Hoengen zugewandt werden für Aufenthalts- und Verpflegungskosten in Erholungsheimen, wenn die Aufwendungen hierfür über die von der Städte Region bewilligten Mittel (Richtsätze) einschließlich Eigengeld hinausgehen.

b) Die Vermächtnisnehmerin kann aus vorgenannten Mitteln auch erholungsbedürftige Kinder aus sozialbedürftigen Familien nach den gleichen Richtlinien mitberücksichtigen.

Der Erblasser hat weiterhin festgelegt, dass das Sozialamt über die Vermächtnisgegenstände verfügt, aber dem Sozialausschuss (in Alsdorf ist der Hauptausschuss für soziale Angelegenheiten zuständig) jährlich über die Verwendung Nachweis geben soll.

Das Stiftungsvermögen ist wie folgt angelegt:

Dem Stammkapital in Höhe von 20.451,68 Euro sind Zinsen in Höhe von 4.238,08 Euro zuzurechnen, so dass zum 31.12.2019 insgesamt 24.689,76 Euro auf einem Sparbuch bei der Sparkasse Aachen angelegt sind.

Eine detaillierte Aufstellung über die Kapitalanlage der Gottfried-Wacker-Stiftung ist als Anlage beigefügt.

Nach den Stiftungsbestimmungen sollen sozial schwache - deshalb 1 1/2-facher Sozialhilfesatz - Mütter und Kinder, die im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hoengen wohnhaft sind, Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen erhalten.

Bei Erfüllung der einkommensmäßigen Voraussetzungen (1 1/2-facher Sozialhilferegelsatz zuzüglich der Miete) wird eine Beihilfe bis zu 100,00 Euro pro Person gewährt.

Im Jahr 2019 sind Beihilfen für zwei Personen in Höhe von 200,00 Euro gewährt worden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt Art und Umfang der Verwendung der Mittel zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Zinsentwicklung im Jahr 2019:

Zinsstand zum 31.12.2018: 4.237,78 Euro

Zinserträge aus 2019: 0,30 Euro

Zinsstand zum 31.12.2019:4.238,08 Euro

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Anlage - Aufstellung über die Kapitalanlage der Gottfried-Wacker-Stiftung

gez. Kahlen

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. September 2020HAS/WP 17/36. 28. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Hauptausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
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Tagesordnung
Auszug