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Zustand und Strategie der Waldnutzung in der StädteRegion Aachen
- Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [11.08.2020](si010.asp?YY=2020&MM=08&DD=11
"Sitzungskalender 08/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 03. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10621

Sachlage:

Mit Schreiben vom 11.08.2020 (s.h. Anlage 1) baten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, den im Betreff genannten Punkt auf die Tagesordnung r die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 03.09.2020 zu setzen und einen Vertreter der örtlichen Forstverwaltung zur Sitzung einzuladen, um über den Zustand, verschiedene Schadensbilder und die Strategie der Waldnutzung in der Städteregion Aachen zu berichten.

Ebenso wurde die Verwaltung gebeten, zu diesem Tagesordnungspunkt zu referieren und ggf. mögliche Lösungsstrategien vorzustellen.

Die Verwaltung hat hierzu, wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz bereits zugesagt, einen Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz eingeladen, der über den Zustand des Waldes in der Städteregion Aachen im Rahmen eines Vortrages berichten wird (s.h. Sitzungsvorlage 2020/0403).

Die Waldflächen in der Städteregion Aachen sind zwar überwiegend über die Landschaftspläne der Städteregion als geschützte Teile von Natur und Landschaft (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile) erfasst und geschützt, die Beratung, Betreuung und Förderung forstlicher Maßnahmen liegt jedoch in der Zuständigkeit des jeweiligen Regionalforstamtes, Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Die Landschaftspläne geben im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Wald und Holz z.B. auf ökologisch besonders wertvollen alten Laubholzbeständen nur geringfügige Vorgaben zur Auswahl der Baumarten und zur Form einer Endnutzung. Auch die Managementpläne für Wald-FFH-Gebiete (Maßnahmenkonzepte) werden als Grundlage zur Umsetzung des Naturschutzes im Wald sowie zur Erfüllung der europäischen FFH-Richtlinie durch den Landesbetrieb Wald und Holz erstellt. Demnach obliegt die Entwicklung einer Strategie für die zukünftige Waldnutzung auch unter dem besonderen Aspekt des Klimawandels weitestgehend den Forstbehörden.

Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, zur Umsetzung von fachlichen Zielen des Naturschutzes im Wald, zur Waldvermehrung sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele erfolgen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Gefördert werden u.a. auch eine naturnahe Waldbewirtschaftung und Naturschutzmaßnahmen im Wald. Die Anträge werden beim zuständigen Regionalforstamt gestellt.

Die Waldflächen im Eigentum der Städteregion Aachen sind ausschließlich dem Naturschutz und der Erholung gewidmet. Da sie mit Naturschutzgeldern aus Landesmitteln gefördert wurden, ist der Zweck Naturschutzr diese Flächen bindend. Deshalb erfolgt hier keine Bewirtschaftung des Waldes. In diesen Waldflächen verfolgt die Städteregion weitgehend Ziele einer natürlichen Waldentwicklung. Grundsätzlich werden aber alle notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an Wegen und Straßen durchgeführt. Die Entfernung von Nadelbaumbeständen erfolgt äerst bodenschonend mit Seilzügen oder Rückepferden. Nachhaltig wirkende Bodenschäden durch Großmaschinen werden hierdurch verhindert. Pflanzmaßnahmen werden mit einheimischem und an die örtlichen Verhältnisse angepasstem Pflanzgut vorgenommen. Es erfolgen keine flächigen Anpflanzungen, sondern gruppenweise Pflanzung als Initialmaßnahme, damit für eine Naturverjüngung mit Bäumen aus der Umgebung eine Chance zur Entwicklung besteht und sich eine vielfältige Kraut- und Strauchvegetation entwickeln kann. Durch Pflanzung verschiedener Altersklassen der Bäume entstehen frühzeitig strukturreiche Waldformationen. Totholz wird im Bestand belassen, da dies eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt hat.

Diese Maßnahmen entsprechen auch den Vorstellungen des aktuellen Bewaldungskonzeptes der Landesregierung, nach dem die Entwicklung natürlicher Waldgesellschaften wegen der größeren Stabilität und Widerstandfähigkeit des Waldes gefördert werden soll.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Im Auftrag:

gez.:cker

 

 

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 11.08.2020 (Anlage 1)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 03. September 2020Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug