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Aussetzung der Beitragserhebung für die Monate Juni und Juli 2020 in der
offenen Ganztagsschule sowie in der Halbtagsbetreuung


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7430

Die Stadt Herzogenrath erlässt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.10.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außer­unter­­richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)

im und für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig da­von, ob eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 

 

Sachverhalt:

Die letzte Ratssitzung vor den Sommerferien fand am 23.06.2020 statt. In dieser Sitzung hat der Stadtrat u. a. bei der Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der OGS/HTB-Satzung für die Inanspruchnahme von

-Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)

im und für den Zeitraum vom 01.06.2020 bis zum 31.07.2020 eine Beitragsreduzierung in Höhe von 50 % beschlossen.

Abweichend hiervon hat das Land mit Erlass vom 07.07.2020 empfohlen, auf die Beitragserhebung zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule in der Primarstufe und Sek. I vollständig zu verzichten, weil ein eingeschränktes Regelangebot im Bereich des Ganztags auch in den Monaten Juni und Juli noch nicht gegeben ist.

Die Verwaltung schlägt vor, sich der Empfehlung des Landes anzuschließen und die Beiträge zu erlassen.

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwendig. Daher ist durch eine Dringlich­keits­entscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für die Monate Juni und Juli 2020 zu schaffen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Wenn man die Sollstellung für Juni und Juli 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Mind­erertrag von rd. 126.546,00 € zu rechnen, der sich auf die zwei betroffenen Produkte wie folgt aufteilt:

632134: 110.941,00 €uro (Elternbeiträge Offene Ganztagsschule/OGS)

632135: 15.605,00 €uro (Elternbeiträge Halbtagsbetreuung/HTB)

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landes­­gesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Juni und Juli 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50% zu übernehmen.

Für die Stadt Herzogenrath würde dies einen coronabedingten Minderertrag in Höhe von 63.273,00 € für beide Monate bedeuten.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug