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Übernahme weiterer Trägeranteile für den Ev. Kindergarten und das
Familienzentrum Magerauer Straße, Merkstein

hier: Antrag der Ev. Lydia Gemeinde Herzogenrath vom
[11.02.2019](si010_j.asp?YY=2019&MM=02&DD=11 "Sitzungskalender 02/2019
anzeigen" ) und [26.04.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=04&DD=26 "Sitzungskalender
04/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7375

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der gesamten Trägeranteile durch die Stadt Herzogenrath,ckwirkend zum 01.01.2020,r die nfgruppige Kindertageseinrichtung (Familienzentrum) in Trägerschaft der Ev. Lydia-Gemeinde.

  1. Er bittet den Stadtrat, die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 42.250,00 €r den Zeitraum vom 01.01. 31.12.2020 überplanmäßig bereit zu stellen.

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt, für die Übernahme der gesamten Trägeranteile durch die Stadt Herzogenrath,ckwirkend zum 01.01.2020,r die nfgruppige Kindertageseinrichtung (Familienzentrum) in Trägerschaft der Ev. Lydia-Gemeinde, die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 42.250,00 €r den Zeitraum vom 01.01. 31.12.2020 überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.02.2019 hat die Ev. Lydia-Gemeinde Herzogenrath die Übernahme des Trägeranteils für das Familienzentrum Merkstein zu 100 % durch die Stadt Herzogenrath beantragt. Es wird auf die Ausführungen in der Vorlage V/2019/123 verwiesen.

Gemäß dem Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss wurden für das Kindergartenjahr 2019/2020 die Übernahme der Trägeranteile für die Ev. Kindertagesstätte von 2,5 auf 3 Gruppen erhöht.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.06.2020 wurde vor Zustimmung einer vollständigen und dauerhaften Übernahme der Trägeranteile beschlossen, dass eine Überprüfung der finanziellen Situation der Ev. Lydia-Gemeinde durchgeführt werden soll.

Die Ev. Lydia-Gemeinde hat die Jahresabschlüsse 2018/2019 sowie den Haushaltsplan für 2020 vorgelegt. Diese wurden durch einen externen Steuerberater gesichtet. Es wird festgestellt, dass die Abschlüsse und die Haushaltsplanung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen und eine stichprobenweise Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Ansätze und Kosten nachvollziehbar und begründet sind.

Aus den vorgelegten Unterlagen der Lydia-Gemeinde wird deutlich, dass zur Deckung aller Kosten für den zukünftigen Betrieb der Kindertageseinrichtung erhebliche Entnahmen aus den Rücklagen der Kirchengemeinde notwendig sind. Dies ist allerdings keine dauerhafte Lösung, da die Rücklagen in absehbarer Zeit verbraucht sind. In diesem Zuge wurde durch den Träger mit Schreiben vom 26.04.2020 (s. Anlage) nochmals die vollständige Übernahme der Trägeranteile, rückwirkend zum 01.01.2020, durch die Stadt Herzogenrath beantragt.

Neben der Kindertageseinrichtung der Ev. Lydia-Gemeinde übernimmt die Stadt Herzogenrath zum jetzigen Zeitpunkt bereits für 13 weitere Einrichtungen den Trägeranteil, teilweise zu 100 %.

Eine entsprechende Kostenübersicht kann der beigefügten Anlage „Prognose Trägeranteile 2020/2021“ entnommen werden. Die Berechnung ist auf der Grundlage der Meldung zum 15.03.2020 an das Land erfolgt und stellt eine Prognose dar.

In der Rubrik "Bemessungsgrundlage" werden die Betriebskosten ausgewiesen, die laut Beschlusslage für die Ermittlung der kommunalen Trägeranteilsübernahme maßgebend sind. Die Spalte "Trägeranteil" weist den gesetzlichen Trägeranteil gem. KiBiz aus. In der Spalte „Komm. Anteilsübernahme“ ist die Höhe des kommunalen Anteils am Gesamtträgeranteil der Einrichtung ausgewiesen.

Die Trägeranteilsübernahme für die Einrichtung der Ev. Lydia-Gemeinde ist gem. dem aktuellen Beschluss (V/2019/123) hier noch mit 60 % ausgewiesen.

Die Stadt Herzogenrath ist zur Erfüllung der Rechtsansprüche und dem Erhalt der Trägervielfalt darauf angewiesen, dass die vorhandenen Betreuungsplätze erhalten bleiben.

Sofern die Ev. Lydia-Gemeinde zukünftig die Trägerschaft nicht weiterführen könnte, müsste die Stadt Herzogenrath entweder einen anderen freien Träger finden, oder die Einrichtung in eigener Trägerschaft betreiben.

Darüber hinaus ist die Trägerschaft der Ev. Lydia-Gemeinde aus Sicht der Verwaltung auch auf Grund der bisherigen guten und langfristigen Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesbetreuung für die Zukunft sicher zu stellen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Stadt Herzogenrath für die Kindertageseinrichtung der Ev. Lydia-Gemeinde die Trägeranteile zu 100 % rückwirkend zum 01.01.2020 übernimmt.

Rechtliche Grundlagen:

Nach § 22 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familien unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren können.

§ 18 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz – schreibt vor, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraussetzt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenen Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten wird. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Auf Grundlage des bis 31.07.2020 gültigen KiBiz beträgt der Trägeranteil zu den Betriebskosten für die Ev. Lydia-Gemeinde 12,00 %, wovon bereits 60 % durch die Stadt Herzogenrath übernommen werden. Die Übernahme der 100%igen Trägeranteile durch die Stadt führt im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2020 zu Mehrkosten in Höhe von ca. 23.500,00 €.

Durch die KiBiz-Reform wird der Trägeranteil zu den Betriebskosten für kirchliche Träger ab dem 01.08.2020 auf 10,3 % abgesenkt. Durch die vollständige Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt bedeutet dies, dass ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ca. 45.000,00 € Mehrkosten pro Kindergartenjahr (12 Monate) entstehen.

Für das Haushaltsjahr 2020 entstehen somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt ca. 42.250,00 €.

Ab 2021 sind die Mehrkosten in Höhe von 45.000,00 € in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

 

Anlage/n:

  • Schreiben der Ev. Lydia-Gemeinde vom 26.04.2020
  • Prognose Trägeranteile 2020/2021

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 18. Juni 2020Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung