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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB); Bericht 2019


Letzte Beratung
Dienstag, 08. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10571

Leicht verständliche Zusammenfassung:

Das Bundes·teilhabe·gesetz ist

r Menschen mit Behinderung sehr wichtig.

Sie sollen mehr selbst bestimmen können.

Dabei hilft die Ergänzende Unabngige Teilhabeberatung.

Das macht ein Verein.

Der heißt Psychiatrie Patinnen & Paten e.V..

Der Verein hilft Menschen mit seelischen Behinderungen.

Dieser Verein hat Geld bekommen.

Und stellt seine Arbeit im Jahr 2019 vor.

Sachlage:

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz wurde im Sozialgesetzbuch IX, § 32, die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt. Dazu hat das Bundesministerium eine Förderrichtlinie erlassen. In der Sitzung des INKL am 20.06.2017 berichtete die Verwaltung dazu.

In der StädteRegion Aachen haben zwei Projekte Anfang 2018 vom Bund positive Förderbescheide erhalten. Die Peer Beratung Aachen e.V. und die Psychiatrie Patinnen & Paten (Sitzungsvorlage 2018/0357).

Zudem hat der Inklusionsbeirat in seiner Sitzung am 29.07.2017 die vom Städteregionsrat vorgesehene finanzielle Zuwendung an den Verein Psychiatrie Patinnen & Paten e.V. in Höhe von 5.000 € zur weiteren Unterstützung von Peer Beratungsangebotenr Menschen mit psychischen und seelischen Behinderungen in der gesamten StädteRegion Aachen befürwortet (Sitzungsvorlage 2017/0338).

Ziel der EUTB-Beratungsstelle ist die kostenlose Unterstützung und Beratung aller Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohter Menschen, aber auch von deren Angehörigen in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Der Psychiatrie Patinnen & Paten e.V. stellt im Inklusionsbeirat die Beratungssituation 2019 vor.

Rechtslage:

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) wurde mit dem BTHG neu eingeführt. Es ist Anliegen des Gesetzes, den Leistungsberechtigten zumindest verfahrensrechtlich eine Wahrnehmung ihrer Rechte auf Augenhöhe durch die Normierung von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängiger Beratungsstellen zu ermöglichen. Das ergänzende Beratungsangebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung ist eine wichtige Erweiterung der bestehenden Beratungsstrukturen. Betroffene beraten Betroffene. Mit dieser Beratungsmethode Peer Counseling entsteht eine Unterstützung auf Augenhöhe. Dies ist eine wichtige Grundlage für Menschen mit Behinderung, Teilhabechancen zu entwickeln. Damit wird die gesellschaftliche Inklusion in der StädteRegion gestärkt.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 08. September 2020Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Inklusionsbeirat
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug