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Neufassung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von
Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im
Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege - Kinderfördersatzung (Kfs) - vom
[24.11.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=11&DD=24 "Sitzungskalender 11/2020
anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 24. November 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7581

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Kinderfördersatzung (Kfs) vom 24.11.2020 zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Kinderfördersatzung (Kfs) vom 24.11.2020.

 

 

Sachverhalt:

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) wurde am 29.11.2019 mit Beschluss des Landtags NRW zum dritten Mal reformiert und trat am 01.08.2020 in Kraft.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die ursprüngliche Planung der Verwaltung, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2020, die Satzung inklusive der aktuell bestehenden Richtlinien vollumfänglich anzupassen, nicht realisiert werden (s. Vorlage V/2020/189).

Neben der schon erfolgten Anpassung an das KiBiz NRW zum 01.08.2020 schlägt die Verwaltung vor, die bereits bestehenden Richtlinien für die Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege in die Kinderfördersatzung aufzunehmen.

Dies trägt zu einer höheren Verbindlichkeit und Rechtssicherheit bei.

Das Einfügen der Richtlinien führt zu einer Umstrukturierung der Satzung, so dass Änderungen in einer Änderungssatzung nicht mehr nachzuvollziehen sind. Es wurde daher eine Neufassung der Kinderfördersatzung vorgenommen.

Im Wesentlichen wurden die folgenden Punkte ergänzt bzw. geändert:

-Änderungen der Anzahl der Verträge in Tagespflege (§§ 5, 6)

-Eignungsvoraussetzungen der Tagespflegepersonen (§ 7)

-Qualitätsstandards in der Tagespflege (§ 8)

-Mitwirkungspflicht der Tagespflegepersonen (§ 9)

-Regelung der Betreuungszeiten (§ 14)

-Unterjährige Unterbrechungen in der Tagespflege (§ 16 Abs. 6)

-Aufwendungen zur Grundqualifizierung und Fortbildung (§ 24)

Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft treten.

Rechtliche Grundlagen:

Kinderbildungsgesetz in der ab 01.08.2020ltigen Fassung

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Keine.

 

 

Anlage/n:

Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Kinderfördersatzung (Kfs) vom 24.11.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. November 2020Sondersitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 17. November 2020Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung