Bestellung von Vertretungen der StädteRegion Aachen in den Beirat Schule-
Beruf-Studium
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
- Federführend
- A 43 - Bildungsbüro
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10222
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode zur Vertretung der Städteregion Aachen in den Beirat Schule-Beruf-Studium
- Herrn/Frau……………..
(Stellvertretung: Herrn/Frau…………...)
- Herrn/Frau……………..
(Stellvertretung: Herrn/Frau…………...)
Sachlage:
Der Beirat Schule-Beruf-Studium ist ein auf der Grundlage eines ministeriellen Erlasses eingerichtetes kommunales Gremium zur schulübergreifenden örtlichen Abstimmung und Unterstützung aller am Prozess der Berufs- und Studienorientierung Beteiligten (Ziffer 1 Präambel der Geschäftsordnung des Beirates).
Die Städteregion Aachen übernimmt seit dem 28.02.2012 die Aufgabe der „Kommunalen Koordinierung“ im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf“. Im Mittelpunkt dieser Aufgabenstellung steht das Ziel, allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern in der Städteregion Aachen eine berufsorientierte Anschlussperspektive zu bieten; ein systematischer Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium soll flächendeckend Standard sein.
Die erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den relevanten regionalen Akteuren werden im Beirat Schule-Beruf-Studium (Runderlass d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 21.04.2020 (ABl. NRW. 05/2020) zur Beruflichen Bildung (Ausbildungs- und Studienorientierung)) koordiniert. Dieser nimmt eine zentrale Rolle für das regionale Übergangssystem ein. Im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft sprechen die im Beirat vertretenen Akteure Empfehlungen aus und entscheiden über die Umsetzung von Handlungsansätzen im Übergangssystem. Die Umsetzung erfolgt dann auf der Grundlage einer Selbstbindung der Mitglieder.
Gemäß § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Beirates Schule-Beruf-Studium in der Städteregion Aachen gehören dem Beirat unter anderem an:
- zwei Vertretungen der Verwaltung (aus dem Bildungsbüro sowie dem zuständigen Dezernat) sowie
- zwei Vertretungen aus dem Städteregionstag.
Rechtslage:
Die vorgenannten zwei Vertretungen aus dem Städteregionstag im Beirat entsendet der Städteregionstag (per Verhältniswahl).
Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Absatz 2 Satz 3 KrO NRW).
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
keine
Im Auftrag
gez.: Terodde
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Städteregionstag
- Details
- Tagesordnung