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Bestellung von Mitgliedern in das Schulforum für die Schulentwicklungsplanung
für die Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10152

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1) Er befürwortet im Rahmen der der Städteregion Aachen obliegenden Schulentwicklungsplanung auch für die Wahlperiode ab 01.11.2020 die Bildung eines Schulforums.

2) Er beauftragt die Verwaltung, alle bisher im Schulforum tätigen Institutionen um eine erneute Mitwirkung zu ersuchen. Aus dem Bereich der Städteregionsvertretung gehören dem Schulforum an:

- Die dem Ausschuss für Schulen und Bildung vorsitzende Person (geborene Vorsitzende des Schulforums),

- je eine Vertretung der übrigen Fraktionen,

- die Vertretung der Bezirksschülervertretung im Ausschuss für Schulen und Bildung.

r jede der vorgenannten Personen ist eine Stellvertretung zu bestellen.

3) Er bestellt gemäß Ziffer 2) zu Mitgliedern des Schulforums:

Fraktion

Vertreter_in

Stellvertreter_in

 

 

Sachlage:

Es wird zunächst Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage Nr. 2019/0425. Mittels dieser Vorlage traf der Städteregionstag im Dezember 2019 eine richtungweisende Entscheidung für die Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs der StädteRegion Aachen. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt fortan so die gemeinsame Intention der Verwaltung und der neun Schulleitungen - als dynamischer und kontinuierlicher Prozess neben quantitativen Gesichtspunkten vermehrt qualitative Aspekte. Sie versteht sich als dialogischer Prozess aller beteiligten Akteure (insbesondere neben der Politik die jeweiligen Schulleitungen, die Verwaltung, die Schulaufsicht, die Vertretung der Schüler_innen sowie lokale und regionale Vertreter_innen aus Handwerk, Industrie und Wirtschaft).

Vorgenannter Beschluss gibt weiterhin vor, ein Schulforum zu konstituieren. Ziel von Schulforen als freiwillige Institution ist es, unter Einbezug aller Akteure die Schulentwicklungsplanung sowohl in grundsätzlichen Thematiken zu diskutieren, als auch daraus folgende Ausschuss- und Gremienbeschlüsse vorzuberaten und vorzubereiten. Damit stellen diese ein bewährtes Instrument dar, um einen größtmöglichen Konsens und gemeinsam abgestimmte Handlungsoptionen im Sinne einer zukunftshigen und zukunftsweisenden Bildungslandschaft zu ermöglichen.

Die Verwaltung befürwortet die Bildung eines Schulforums auch in der bevorstehenden Wahlperiode.

Rechtslage:

Die rechtliche Verpflichtung zur Schulentwicklungsplanung ergibt sich aus § 80 (1) Schulgesetz NRW, wonach u.a. die Gemeinden/Kreise als Schulträger verpflichtet sind, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Ausprägung dieser Schulentwicklungsplanung sowie deren Schwerpunkte sind nicht verbindlich vorgegeben. Für die Städteregion Aachen als Schulträgerin wurden in Sitzungsvorlage Nr. 2019/0425 entsprechende Vorgaben beschlossen; hierzu hlt die Einrichtung eines Schulforums. Dies ist eine freiwillige Maßnahme der Städteregion Aachen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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