Teilen:

Wahl der Mitglieder des Naturschutzbeirates


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10150

Beschlussvorschlag:

I.Der Städteregionstag wählt zu Mitgliedern des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Städteregion Aachen:

a)Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

1

2

b)Naturschutzbund Deutschland (NABU)

1

2

c)Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)

1

2

3

d)Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. (SDW)

1

e)Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.

1

2

f)Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.

1

g)Landesverband Gartenbau Rheinland e.V., Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.

1

h)Landesjagdverband NRW e.V.

1

i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.

1

j)Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

1

k)Imkerverband Rheinland e.V.

1

II.Der Städteregionstag wählt als Vertretung der v.g. Mitglieder:

a)Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

1

2

b)Naturschutzbund Deutschland (NABU)

1

2

c)Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)

1

2

3

d)Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. (SDW)

1

e)Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.

1

2

f)Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.

1

g)Landesverband Gartenbau Rheinland e.V., Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.

1

h)Landesjagdverband NRW e.V.

1

i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.

1

j)Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

1

k)Imkerverband Rheinland e.V.

1

 

 

Sach- und Rechtslage:

Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) sowie der §§ 1 und 2 DVO LNatSchG bei der unteren Naturschutzbehörde ein Beirat zu bilden. Er besteht aus 16 Mitgliedern und setzt sich wie im Beschlussvorschlag dargestellt zusammen.

Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

  • den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

  • der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und

  • Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde, bei der er eingerichtet ist, in Bezug auf die Auswirkungen auf die Natur und die Landschaft zu hören.

Darüber hinaus hat der Beirat das Recht, vorgesehenen Befreiungen von naturschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu widersprechen.

Die vorschlagsberechtigten Verbände und Vereinigungen sind schriftlich zur Abgabe von Vorschlägen aufgefordert worden. Die eingegangenen Vorschläge sind als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

Die Verbände und Vereinigungen haben jeweils darum gebeten, die vorgeschlagene Reihenfolge bei der Wahl zu berücksichtigen.

Der Städteregionstag hlt die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft.

Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 35 Absatz 2 der Kreisordnung statt. Dies bedeutet, dass die Wahlen sofern niemand widerspricht durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen werden.

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt.

r jedes Mitglied des Beirates ist nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgang eine Vertretung zu wählen. Die vorgeschriebene doppelte Anzahl von Bewerbern gilt auch dann als erreicht, wenn die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Bewerber für die Wahl der Stellvertreter ebenfalls zur Verfügung stehen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Mitgliedschaft im Beirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft, bei der er eingerichtet ist. Die Mitglieder haben Anspruch auf ein Sitzungsgeld und eine Fahrkostenentschädigung.

Die erforderlichen Mittel stehen bei Kostenstelle 470000 - Umweltamt, Produkt 13.04.01 - Landschaftsentwicklung und Artenschutz, Sachkonto 542100 - Ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten (Erstattung von Verdienstausfall pp.), zur Verfügung.

Im Auftrag:

gez.:cker

 

 

Anlage:

Eingereichte Wahlvorschläge in der von den Vereinigungen und Verbänden vorgegebenen Reihenfolge


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung