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Bestellung von Mitgliedern in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10149

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag bestellt folgende Vertretungen der Städteregionstagsfraktionen zu Mitgliedern in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege:

  1. Frau/Herrn: _________________________________________________

(Stellvertretung:)_________________________________________________

  1. Frau/Herrn: _________________________________________________

(Stellvertretung:)_________________________________________________

  1. Frau/Herrn: _________________________________________________

(Stellvertretung:)_________________________________________________

  1. Frau/Herrn: _________________________________________________

(Stellvertretung:)_________________________________________________

  1. Frau/Herrn: _________________________________________________

(Stellvertretung:)_________________________________________________

 

 

Sach- und Rechtslage:

Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetzes NRW richten die Kreise und kreisfreien Städte eine Kommunale Konferenz Alter und Pflege zur Umsetzung der im Alten- und Pflegegesetz beschriebenen Aufgaben ein. Die Konferenz für Alter und Pflege wirkt mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere

  1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,

  1. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,

  1. die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen,

  1. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,

  1. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz NRW an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,

  1. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements,

  1. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und soweit die Kommune nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch macht einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung,

  1. die Vernetzung der kommunalen Seniorenvertretungen und der seniorenpolitischen Arbeit in den Kommunen der StädteRegion,

  1. die Entwicklung von interkommunalen Initiativen zur Altenarbeit in allen Bereichen.

Nach Ziffer 4 der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der StädteRegion Aachen entsendet jede der im Städteregionstag vertretenen Fraktionen eine Vertretung in dieses Gremium.

Vorsitzende Person der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege ist gemäß Ziffer 5.1 der Geschäftsordnung die zuständige Dezernatsleitungr Soziales und Gesundheit.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt.

Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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