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Wahl der Mitglieder des Partnerschaftsbeirates (Unterausschuss des
Städteregionstages)


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10147

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft hinsichtlich des Partnerschaftsbeirates folgende Entscheidungen:

1. Dem Beirat gehören an

a) sieben vom Städteregionstag gewählte Mitglieder,

b) als Vorsitzende_r dier Partnerschaftsangelegenheiten zuständige Dezernatsleitung (derzeit: Herr Markus Terodde)

c) als stv. Vorsitzende_r die Leitung S 85 Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa (derzeit: Frau Susanne Lauffs) und

d) die_der Vorsitzende des Polnisch-Deutschen Freundeskreises e.V. (derzeit: Frau Ursula Etschenberg)

2. Er wählt per Verhältniswahl gemäß Ziffer 1a) zu dessen Mitgliedern:

2.1 Frau_Herrn_______________________________________

(Stellvertretung_______________________________________)

2.2Frau_Herrn_______________________________________

(Stellvertretung_______________________________________)

2.3 Frau_Herrn_______________________________________

(Stellvertretung_______________________________________)

2.4 Frau_Herrn_______________________________________

(Stellvertretung_______________________________________)

2.5 Frau_Herrn_______________________________________

(Stellvertretung_______________________________________)

2.6 Frau_Herrn_______________________________________

(Stellvertretung_______________________________________)

2.7 Frau_Herrn_______________________________________

(Stellvertretung_______________________________________).

 

 

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen bildet der Städteregionstag u.a. den Unterausschuss „Partnerschaftsbeirat“.

Die Einrichtung dieses Unterausschusses ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen und erfolgt zu Beginn jeder Wahlperiode (zuletzt 2014 anhand der Sitzungsvorlage 2014/0036).

r die Besetzung der Unterausschüsse gelten nicht die für Fachausschüsse anzuwendenden Vorschriften der Kreisordnung.

Anders als bei den Fachausschüssen ist der Städteregionsrat bei der Besetzung von Unterausschüssen stimmberechtigt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 6 Abs. 4 Hauptsatzung erhalten vom Städteregionstag in Unterausschüsse bestellte Vertreter_innenr die Teilnahme an Sitzungen

a) Fahrkosten in entsprechender Anwendung des § 5 EntschVO,

b) ein Tagungsentgelt in Höhe des gemäß § 2 Ziffer 2 EntschVO zu zahlenden Sitzungsgeldes (Hinweis: Gilt nicht für Städteregionstagsmitglieder!),

c) Verdienstausfallersatz gemäß § 11 Hauptsatzung.

In Vertretung:

gez.: Nolte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung