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Wahl der Mitglieder des Inklusionsbeirates (Unterausschuss des
Städteregionstages)


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10146

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft hinsichtlich des Inklusionsbeirates folgende Entscheidungen:

1. Dem Beirat gehören je sieben Mitglieder

a) aus den Reihen der Menschen mit Behinderung bzw. der Behindertenvernde

sowie

b) aus den Reihen des Städteregionstages

an.

2. Er wählt per Verhältniswahl gemäß Ziffer 1 b) zu dessen Mitgliedern:

2.1. Frau_Herrn…………………………………………..

(Stellvertretung:………………..………………….)

2.2. Frau_Herrn…………………………………………..

(Stellvertretung:………………..…………….…….)

2.3. Frau_Herrn…………………………………………..

(Stellvertretung:…………………….…..………….)

2.4. Frau_Herrn…………………………………………..

(Stellvertretung:………………..……………….)

2.5. Frau_Herrn…………………………………………..

(Stellvertretung:………………………..………….)

2.6. Frau_Herrn…………………………………………..

(Stellvertretung:………………..………………….)

2.7. Frau_Herrn…………………………………………..

(Stellvertretung:………………..…………….…….)

3. Er beauftragt die Verwaltung, ihm zur Sitzung am 04.02.2021 eine Vorschlagsliste hinsichtlich der sieben Vertretungen (und Stellvertretungen) der Menschen mit Behinderung bzw. der Behindertenverbände vorzulegen. Von den sieben Sitzen werden vier Sitze von Selbstvertretern_Innen und drei Sitze von den Vereinen/Vertretungen/Verbände der Behindertenhilfe möglichst aus den Bereichen Arbeiten, Wohnen und Einrichtungen mit inklusivem Ansatz besetzt. Dabei sollen möglichst alle Behinderungsformen paritätisch vertreten sein. Auch sollen die Geschlechterparität und die Kommunalparität sichergestellt werden.

4. Er zieht gem. § 41 Abs. 5 Satz 6 KrO NRW als Vertretung der Bezirksschüler_innenvertretung im Inklusionsbeirat hinzu:

Herrn Marco Henn, Stolberg

(Stellvertretung: Vitus Studemund, Aachen).

5. Der Inklusionsbeirat wählt für die Dauer der Wahlperiode

  • seine Vorsitzende Person aus den Reihen der Vertretungen der Städteregion Aachen und
  • seine stellvertretende Vorsitzende Person ebenfalls aus den Reihen der Vertretungen der Städteregion Aachen oder aus den Reihen der Menschen mit Behinderung bzw. der Behindertenverbände.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen bildet der Städteregionstag u.a. den Unterausschuss „Inklusionsbeirat“.

Die Einrichtung dieses Unterausschusses ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen und erfolgt zu Beginn jeder Wahlperiode (zuletzt 2014 anhand der Sitzungsvorlage 2014/0034).

Für die Besetzung der Unterausschüsse gelten nicht die für Fachausschüsse anzuwendenden Vorschriften der Kreisordnung.

Anders als bei den Fachausschüssen ist der Städteregionsrat bei der Besetzung von Unterausschüssen stimmberechtigt.

Zu Ziffer 3. des Beschlussvorschlages:

Im Anschluss an die geplante Entscheidung des Städteregionstages vom 04.02.2021 (Konkret-personelle Besetzung des Gremiums hinsichtlich der Vertretungen der Menschen mit Behinderungen bzw. der Behindertenverbände) soll die erste Sitzung des Inklusionsbeirates im März 2021 stattfinden.

Zu Ziffer 4. des Beschlussvorschlages:

Eine Vertretung der Bezirksschüler_innenvertretung wird seit 2016 als Sachverständige zu den Beratungen hinzugezogen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Vom Städteregionstag in Unterausschüsse bestellte Vertreter_innen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen

a) Fahrkosten in entsprechender Anwendung des § 5 EntschVO,

b) ein Tagungsentgelt in Höhe des gemäß § 2 Ziffer 2 EntschVO zu zahlenden Sitzungsgeldes (Hinweis: Gilt nicht für Städteregionstagsmitglieder!),

c) Verdienstausfallersatz gemäß § 11 Hauptsatzung.

Soziale Auswirkungen:

Mit der Einrichtung eines Inklusionsbeirates unterstützt die Städteregion die Belange der Menschen mit Behinderung.

In Vertretung:

gez.: Nolte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung