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Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10143

Beschlussvorschlag:

Die Städteregionstagsmitglieder treffen für die Dauer ihrer Wahlperiode hinsichtlich des Wahlprüfungsausschusses folgende Entscheidungen:

1. Ihm gehören 11 stimmberechtigte Mitglieder an.

2. Die Abstimmung über die Wahlvorschläge führte zu folgendem Ergebnis:

  • Wahlvorschlag 1 (……)…… Stimmen
  • …………… Stimmen
  • NEIN…… Stimmen
  • Enthaltungen …… Stimmen

3. Somit wurden zu stimmberechtigten Mitgliedern gewählt:

1. Frau/Herr (SRTM/sB) ________________________________

2. Frau/Herr (SRTM/sB) ________________________________

3. …………………………

4. Sie wählen zu stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern in der angegebe-

nen Reihenfolge:

a) für die XXX-Städteregionstagsfraktion:

1. ………………………………………………

2. ………………………………………………

3. ………………………………………………

………………………

b) für die XXX-Städteregionstagsfraktion:

1. ………………………………………………

2. ………………………………………………

3. ………………………………………………

………………………

(Hinweis:Zahl der stimmberechtigt vertretenen Fraktionen ist abhängig vom

Ergebnis der Verhältniswahl)

 

 

Sach- und Rechtslage:

Der Wahlprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss, welcher gemäß § 40 KWahlG die Aufgabe hat, die Beschlüsse des Städteregionstages über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl vorzubereiten. Er wird nach den allgemein für Ausschüsse geltenden Vorschriften des § 41 KrO NRW gebildet.

Aufgrund von § 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW hat der Städteregionsrat bei der Bildung der Fachausschüsse kein Stimmrecht.

Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlages:

Der Städteregionstag hat gem. § 41 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW zu Beginn der Wahlperiode festzulegen, wie viele stimmberechtigte Mitglieder einem Ausschuss angehören.

Neben Städteregionstagsmitgliedern können auch sachkundige Bürger_innen zum Mitglied gewählt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ihre Zahl die der Städteregionstagsmitglieder nicht erreichen darf (§ 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NRW).

Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlages:

Haben sich die Städteregionstagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Städteregionstagsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Städteregionstages entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zuchst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (§ 35 Abs. 3 Satz 1 - 6 KrO NRW; Verfahren Hare/Niemeyer).

Zu Ziffer 4) des Beschlussvorschlages:

Die Stellvertretung von Ausschussmitgliedern muss so geregelt werden, dass die jeweilige Stellvertretung eindeutig bestimmbar ist, weil anderenfalls die demokratische Legitimation des Ausschusses im einzelnen Vertretungsfall nicht gewährleistet wäre.

Dementsprechend bestimmt § 41 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW, dass der Städteregionstag die Reihenfolge der Vertretung zu regeln hat, soweit er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt.

Die Aufteilung der Stellvertreterlisten nach Fraktionen ermöglicht diesen die individuelle Gestaltung ihres Vorschlages.

Hinweis:

Fraktionen, welche in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen Ausschuss ein Städteregionstagsmitglied oder eine_n sachkundige_n Bürger_in, die_der dem Städteregionstag angehören kann, zu benennen (§ 41 Abs. 3 Satz 7 KrO NRW).

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

In Vertretung:

gez.: Nolte


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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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