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Soziale Arbeit an Schulen;
hier: Vorstellung Rahmenkonzeption und Personaleinsatz


Letzte Beratung
Dienstag, 08. Dezember 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7591

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und dankt den Schulsozialarbeiter*innen für die engagierte und professionelle Arbeit im Rahmen der Konzepterstellung.

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt das beigefügte „Rahmenkonzept Soziale Arbeit an Schulen in Herzogenrath“ als pädagogische Grundlage für die zukünftige Aufgabenerfüllung des Leistungsbereiches „Soziale Arbeit an Schulen“ in Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt Herzogenrath.

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt dargestellten Personalmaßnahmen zur Verwendung der gem. Stellenplan noch zur Verfügung stehenden Stellenanteile von 2,25 VZÄ zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen.

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport:

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung und das Rahmenkonzept Soziale Arbeit an Schulen in Herzogenrath als pädagogische Grundlage für die zukünftige Aufgabenerfüllung des Leistungsbereiches „Soziale Arbeit an Schulen“ in Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

  1. Rahmenkonzeption Soziale Arbeit an Schulen

Gemäß den bisherigen Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.06.2020 (s. V/2020/197) haben die Schulsozialarbeiter*innen seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 gemeinsam mit der zuständigen Abteilungsleiterin in zahlreichen Team- und Arbeitssitzungen die pädagogische Rahmenkonzeption und Grundhaltung für den Leistungsbereich „Soziale Arbeit an Schulen“ in Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt Herzogenrath fertiggestellt.

Auf der Grundlage dieses Konzeptes wird es zukünftig die Aufgabe sein, die Soziale Arbeit an Schulen bzw. die Schulsozialarbeit weiter mit Leben zu füllen und die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schulen zu festigen und fortzuführen.

Dabei gilt es einen Fokus auf die Kooperation innerhalb der multiprofessionellen Teams der Schule zu legen. Aufgrund der Vielzahl an sozialpädagogischen Betreuungsangeboten (Offene Ganztags-Schule, sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz, Freiwilligendienste, Schulbegleitungen und OGS +) von unterschiedlichen Trägern und mit verschiedenen Aufträgen und Ressourcen, wird die Notwendigkeit der zukünftigen Prozesssteuerung und Gesamtkoordination deutlich.

Vor dem Hintergrund, dass die o.a. sozialpädagogischen Betreuungsangebote alle sowohl für die gleiche Zielgruppe der Schüler*innen, als auch mit dem grundsätzlich gleichen Ziel, der Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen, tätig sind, wird es zukünftig die Aufgabe sein, diese Angebote in Herzogenrath zu vernetzen und auszubauen.

Das Jugendamt wird diesen Prozess auf der Grundlage der gesetzlichen Planungs- und Steuerungsverantwortung, wie bisher in einer transparenten und dialogischen Art und Weise mit allen Beteiligten, insbesondere den Schulleitungen und allen Akteuren in den multiprofessionellen Teams in den Schulen koordinieren, begleiten und moderieren.

Das Konzept kann der Anlage 1 entnommen werden und wird durch die Verwaltung in der Jugendhilfeausschusssitzung vorgestellt.

  1. Personaleinsatz

Gemäß und unter Verweis auf die bisherigen Ausführungen im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur (s. V/2018/011-E01) und dem Jugendhilfeausschuss (V/2018/191; V/2019/282; V/2020/197) hat die Verwaltung seit Übernahme der Trägerschaft für die Soziale Arbeit an Schulen - parallel zur Erarbeitung der o.a. pädagogischen Rahmenkonzeption und den bisher gewonnenen Erkenntnissen - ein Konzept zur Aufteilung und passgenauen Verwendung der noch gem. Stellenplan zur Verfügung stehenden Personalressourcen im Umfang von 2,25 VZÄ (= 87,75 Wochenstunden) entwickelt.

Insgesamt stehen für den Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit an Schulen 775% (= 302,25 Wochenstunden) Beschäftigungsumfang zur Verfügung.

  1. IST-Situation

Ausgehend von der aktuellen personellen bzw. arbeitsvertraglichen Konstellation stellt sich die Aufteilung von 550% Beschäftigungsumfang wie folgt dar:

Schule

Ist-Stand

Gemeinschaftsgrundschule

Alt Merkstein

50% BU

19,5h/Woche,

4 Tage/Woche

Dietrich- Bonhoeffer- Grundschule

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

Regenbogenschule

Standort Bierstraß

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

Regenbogenschule

Standort Leonhardstraße

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

Grundschule Straß

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

Grundschule Pannesheide

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

Grundschule Klinkheide

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

Grundschule Kohlscheid- Mitte

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

Grundschule Kämpchen

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

the- Kollwitz- Schule

(Förderschule)

100% BU

39h/Woche

5 Tage/Woche

  1. SOLL-Situation

In erster Linie sind folgende Kriterien bzw. Erkenntnisse aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf die passgenaue und bedarfsorientierte Verwendung der noch zur Verfügung stehenden 2,25 VZÄ maßgebend:

  • Erkenntnisse aus den städteregionalen Sozialdatenberichten u. Sozialplanung (Anlage 2)
  • Erkenntnisse aus der Sozialdatenerhebung im Rahmen der lokalen Jugendhilfeplanung (Anlage 3)
  • Entwicklung der Schülerzahlen an den einzelnen Schulstandorten
  • Bedarfseinschätzungen der Schulsozialarbeiter*innen und den multiprofessionellen Teams in den Schulen
  • bereits zusätzlich vorhandene sozialpädagogische Betreuungsangebote an den einzelnen Schulstandorten (Anlage 4)

Auf Grundlage dieser Parameter ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere an der Grundschule Alt-Merkstein und der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Herzogenrath Merkstein sowie an der Käthe-Kollwitz-Schule ein erhöhter Personalbedarf zu konstatieren.

Im Hinblick auf die bedarfsorientierte Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Stellenanteile sind aus Sicht der Verwaltung neben den o.a. Kriterien auch die individuellen Möglichkeiten bzw. die Bereitschaft zur Stundenausweitung der einzelnen Mitarbeiter*innen zu berücksichtigen.

Eine aktualisierte Abfrage bei den derzeit Beschäftigten hat ergeben, dass – aus persönlichen und individuellen Gründen – nicht bei allen neun Mitarbeiter*innen mit aktuell 50% BU ein Interesse zur Ausweitung der Stundenanteile besteht. In Summe können von den noch zur Verfügung stehenden 87,75 Wochenstunden lediglich 21,5 Wochenstunden durch Stundenaufstockungen eingesetzt werden.

Unter Berücksichtigung der Bereitschaft zur Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit durch die vorhandenen Mitarbeiter*innen stellt sich die zukünftige Aufteilung der Beschäftigungsumfänge an den jeweiligen Schulstandorten wie folgt dar:

Schule

Ist-Stand

Soll-Stand

Aufstockung durch

Mitarbeiter*in

Gemeinschaftsgrundschule

Alt Merkstein

50% BU

19,5h/Woche,

4 Tage/Woche

50% BU

19,5h/ Woche

4 Tage/ Woche

Keine Aufstockung

Dietrich- Bonhoeffer-

Grundschule

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

60% BU

23,5h/ Woche

4 Tage/ Woche

10% Aufstockung

(4 Wo.-Std.)

durch MA

Regenbogenschule

Standort Bierstraß

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

63% BU

24,5h/ Woche

5 Tage/ Woche

13% Aufstockung

(5 Wo.-Std.)

durch MA

Regenbogenschule

Standort Leonhardstraße

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

72% BU

28h/ Woche

5 Tage/ Woche

22% Aufstockung

(8,5 Wo-Std.)

durch MA

Grundschule Straß

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

50% BU

19,5h/ Woche

4 Tage/ Woche

Keine Aufstockung

Grundschule Pannesheide

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

50% BU

19,5h/ Woche

4 Tage/ Woche

Keine Aufstockung

Grundschule Klinkheide

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

60% BU

23,5h/ Woche

4 Tage/ Woche

10% Aufstockung

(4 Wo.-Std.)

durch MA

Grundschule Kohlscheid-Mitte

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

50% BU

19,5h/ Woche

4 Tage/ Woche

Keine Aufstockung

Grundschule Kämpchen

50% BU

19,5h/Woche

4 Tage/Woche

50% BU

19,5h/ Woche

4 Tage/ Woche

Keine Aufstockung

the- Kollwitz- Schule

(Förderschule)

100% BU

39h/Woche

5 Tage/Woche

100% BU

39h/ Woche

5 Tage/ Woche

Keine Aufstockung

Gesamt

550% BU

605% BU

55% Aufstockung

durch MA

(= 21,5 Wochenstd.)

Durch die Aufstockungen der Mitarbeiter*innen an der Regenbogenschule in Herzogenrath - Mitte kann an beiden Schulstandorten in Abstimmung mit den beiden Kollegen*innen eine Ausdehnung der Sozialen Arbeit an Schulen von einer 4-Tage-Woche auf eine 5-Tage-Woche umgesetzt werden.

Nach Umsetzung der o.a. Stundenaufstockungen der vorhandenen Mitarbeiter*innen schlägt die Verwaltung vor, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Kriterien für eine bedarfsgerechte Verteilung, die noch verbleibenden 66,25 Wochenstunden wie folgt einzusetzen:

  1. Erhöhung der Personalstärke auf Grund der Bedarfsfeststellung an der Käthe-Kollwitz-Schule, mit einem Umfang von 19,5 Wochenstunden auf dann insgesamt 150% Beschäftigungsumfang an diesem Schulstandort
  2. Erhöhung der Personalstärke auf Grund der Bedarfsfeststellung an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule mit 9,75 Wochenstunden (25% BU) auf dann insgesamt 33,25% Beschäftigungsumfang an diesem Schulstandort.
  3. Erhöhung der Personalstärke auf Grund der Bedarfsfeststellung an der Grundschule Alt-Merkstein mit 9,75 Wochenstunden (25% BU) auf dann insgesamt 29,25% Beschäftigungsumfang an diesem Schulstandort.

Die Erhöhung der Personalstärke an den beiden Grundschulen in Merkstein soll in Personalunion erfolgen. Dadurch kann an zwei Schultagen die derzeitige Mitarbeiterin an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule und an zwei Tagen die derzeitige Mitarbeiterin an der Gemeinschaftsgrundschule Alt-Merkstein unterstützt werden. Des Weiteren kann damit an beiden Schulstandorten eine Abdeckung der Sozialen Arbeit an Schulen ebenfalls an allen fünf Schultagen sichergestellt werden. Darüber hinaus ist bei einem Stellenumfang von 0,5 VZÄ eine erfolgreiche Personalauswahl und Stellenbesetzung wahrscheinlicher.

Grundsätzlich kann aus Sicht der Verwaltung an allen Schulen in Herzogenrath, mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und sozialen Problemlagen, von einem zusätzlichen Bedarf - über die im Rahmenkonzept beschriebene Mindestausstattung an Beschäftigungsumfängen für den Leistungsbereich der Sozialen Arbeit an Schulen in Trägerschaft der Stadt Herzogenrath – ausgegangen werden.

Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus dem städteregionalen Sozialdatenbericht und der kommunalen Jugendhilfeplanung sowie der Entwicklung der Schülerzahlen und der zusätzlich vorhandenen sozialpädagogischen Betreuungsangebote an den jeweiligen Grundschulen, ist es aus Sicht der Verwaltung ausreichend, dass derzeit an den Grundschulen in Straß, Pannesheide, Kohlscheid-Mitte und Kämpchen keine zusätzlichen Beschäftigungsumfänge vorgehalten werden.

Somit stehen unter Berücksichtigung der bisherigen Maßnahmenvorschläge weiterhin noch 27,25 Wochenstunden (70% BU) für den Leistungsbereich Soziale Arbeit an Schulen zur Verfügung.

Aus Sicht der Verwaltung ist es für den Bereich der Sozialen Arbeit an Schulen zukünftig sinnvoll, verschiedene Schwerpunktthemen durch personelle Ressourcen zentral bedienen zu können. Diese Personalressource soll keinem Schulstandort fest zugeordnet, sondern bedarfs- und projektorientiert – auch zur Unterstützung der jeweils den einzelnen Schulstandorten fest zugeordneten Schulsozialarbeiter*innen - eingesetzt werden.

Zu diesen Schul-/Standortübergreifenden Schwerpunktthemen zählen:

  • Kindeswohlgefährdung
  • Mobbing/Cybermobbing, Schulabsentismus
  • Kinderarmut/BuT
  • Streitschlichtung/Migration
  • Medienerziehung
  • Soziales Lernen (in Kleingruppen) Präventionsarbeit
  • Übergang weiterführende Schule/Beratung von Eltern und Kollegium
  • Gewaltfreie Kommunikation/Partizipation/Inklusion/Rassismus/Partizipation/
  • Gewaltprävention/Einzelförderung/Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung/ Soziales Kompetenztraining/ Schnittpunkte, Abgrenzung und Zusammenarbeit zw. tätigen Mitarbeiter*innen an/im System Schule/ Krisenintervention/Soziale Integration/dissoziale Klassengefüge

Hinzu kommt, dass es aktuell keine Lösung bzw. Vertretungsmöglichkeiten im Falle einer länger andauerten Erkrankung der Mitarbeiter*innen gibt. Ein entsprechender Bedarf ist seitens der Schulen jedoch bereits an die Verwaltung herangetragen worden.

Ausgehend von diesem Bedarf schlägt die Verwaltung vor, mit den noch verbleibenden Stellenanteilen eine „Schwerpunktstelle“ mit einem Beschäftigungsumfang von 27,25 Wochenstunden (70% BU) einzurichten. Diese „Schwerpunktstelle“ könnte dann, nach Festlegung bestimmter Kriterien und Voraussetzungen auch als „Vertretungs-/Springerkraft“ im Falle längerfristiger Erkrankungen der Schulsozialarbeiter*innen an den einzelnen Schulstandorten fungieren.

Aus Sicht der Verwaltung können mit den o.a. vorgeschlagenen Personalmaßnahmen die im Stellenplan noch zur Verfügung stehenden Stellenanteile auf der Grundlage der pädagogischen Rahmenkonzeption bedarfsgerecht eingesetzt werden.

Ebenso ist weiterhin sichergestellt, dass grundsätzlich an allen Grundschulstandorten mindestens 50% und an der Käthe-Kollwitz-Schule (Förderschule mit Primar- und Sekundarbereich) mindestens 100% Beschäftigungsumfang eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlagen:

Soziale Arbeit an Schulen dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 1 SGB VIII und gehört insbesondere zu den Aufgaben der Jugendhilfe nach den §§ 11 u. 13 SGB VIII.

Unter Berücksichtigung des §8 „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“, § 9 „Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen“, § 14 „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“, § 16 „Allgemeine Förderung und Erziehung in der Familie“ und § 81 „Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen“ werden die Ziele und Aufgaben unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des schulischen Lebensraumes umgesetzt.

Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Derzeit keine finanziellen Auswirkungen. Die Personalkosten für 2,25 VZÄ sind im Stellenplan der Stadt Herzogenrath verankert.

 

 

Anlage/n:

(1) Konzept der Sozialen Arbeit an Schulen

(2) Erkenntnisse der städteregionalen Sozialdatenberichte und Sozialplanung

(3) Sozialdatenerhebung im Rahmen der lokalen Jugendhilfeplanung

(4) IST- Stand der sozialpädagogischen Betreuungsangebote


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 08. Dezember 2020Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung und Sport

Dienstag, 17. November 2020Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung