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Verwendung der Verfügungsmittel für 2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 02. Dezember 2020 (öffentlich)
Federführend
Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22442

Erläuterungen:


Mit Beschluss vom 20.03.2019 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Geschäftsstelle ermächtigt, die Zuschüsse für 2019 und bis zum Ende der 17. Wahlperiode auf der Grundlage der Richtlinien der Bezirksvertetung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (PSP-Element 1-010102-000-5, Kostenart 54910000) zu gewähren.

Um die Förderanträge, die bis Ende des Jahres 2020 eingehen, berücksichtigen zu können, wird die Bezirksvertretung Aachen-Mitte um Genehmigung der entsprechenden

Zuschüsse bis 31.12.2020 gebeten.

Die zur Ermittlung der Zuschüsse erforderlichen Belege liegen derzeit noch nicht vor.

Der Fachbereich Rechnungsprüfung regt im Hinblick auf die Verwendung der Verfügungsmittel an,

ab 2021 - analog der anderen Bezirksvertretungen - eine Auflistung über die konkret geplante Verwendung der Mittel (Empfänger / Zweck / Höhe des Zuschusses) der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ermächtigt die Geschäftsstelle, die Zuschüsse für

das Jahr 2020 auf der Grundlage der Richtlinien der Bezirksvertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (PSP-Element 1-010102-000-5, Kostenart 54910000) zu gewähren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.900

15.900

47.700

47.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die Verfügungsmittel stehen im Haushalt unter dem PSP-Element 1-010102-000-5,

Kostenart 54910000, zur Verfügung.

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 02. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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