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Vergabe der bezirklichen Verfügungsmittel 2020 - Teil 4


Letzte Beratung
Mittwoch, 02. Dezember 2020 (öffentlich)
Federführend
Bezirksamt Aachen-Richterich
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22431

Erläuterungen:

Für das Haushaltsjahr 2020 stehen beim PSP-Element 1-010102-600-2, Kostenart 54910000

Verfügungsmittel für den Stadtbezirk Richterich in Höhe von 15.900,- Euro zur Verfügung.

Durch die Beschlüsse vom 13.05.2020, 24.06.2020 und 02.09.2020 wurden

bisher 14.646,49 € verausgabt. Es stehen noch Mittel in Höhe von 1.253,51 € zur Verfügung.

Es liegt folgender Antrag vor:

Schreiben des Instrumentalvereins Richterich vom 20.11.2020 für einen Heizkostenzuschuss im ausgelagerten Probenraum.


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt die Verwendung der restlichen Verfügungsmittel

laut Tischvorlage (PSP-Element1-010102-600-2, Kostenart 54910000).


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021.

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.900,00

1.253,51

47.700,00

47.700,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 02. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Details
Tagesordnung