Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 26.11.2020
Herrn Fabian Dohms,
Herrn Frank Hansen und
Herrn Christoph Simon
gemäß § 41 Abs. 5 KrO NRW als sachkundige Bürger zu stimmberechtigten Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses bestellt.
Darüber hinaus wurde
Herr Michael Kaeser
gemäß § 41 Abs. 3 Satz 7 KrO NRW als sachkundiger Bürger zum beratenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses bestellt.
Nach § 41 Abs. 4 KrO NRW finden auf die Mitglieder der Ausschüsse die für den Städteregionstag geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. In analoger Anwendung des § 46 Abs. 3 Satz 2 KrO werden die sachkundigen Bürger von dem_der Vorsitzenden des Ausschusses eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung kann in der Weise erfolgen, dass die Betreffenden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis zu der folgenden, vom Vorsitzenden zu verlesenden Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Städteregion Aachen erfüllen werde."
Über die Verpflichtung wird eine von dem_der einzelnen sachkundigen Bürger_in und dem_der Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag:
gez. Jansen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
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