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Bestellung von Vertretungen der StädteRegion Aachen in Organe des
Städteregionalen Gewerbeflächenpools


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Dezember 2020 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10223

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifftr die Dauer seiner Wahlperiode hinsichtlich der Vertretung der Städteregion Aachen in Organen des Sdteregionalen Gewerbeflächenpools folgende Entscheidungen:

1. Er bestellt als Vertretung der Städteregion Aachen in der Mitgliederversammlung

Frau_Herrn…………………

(Stellvertretung:…………………)

2. Er bestellt als Vertretung der Städteregion Aachen in der Geschäftsstelle

Frau_Herrn…………………

(Stellvertretung:…………………)

3. Er bestellt als Vertretung der Städteregion Aachen im Beirat

Frau_Herrn…………………

(Stellvertretung:…………………)

 

 

Sachlage:

Zur aktiven Gestaltung des Strukturwandels sowie als Reaktion auf aktuell bereits bestehende Flächenengpässe in einzelnen Kommunen der Städteregion Aachen haben die beteiligten regionsangehörigen Kommunen (Stadt Aachen, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Stadt Stolberg, Stadt Würselen) unter Federführung der Städteregion Aachen und unter Moderation der AGIT einen gemeinsamen Gewerbeflächenpool geschaffen, der eine koordinierte und abgestimmte Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen ermöglichen soll (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0211).

Hierzu wurde gemäß § 1 und §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Partner_innen geschlossen.

Gem. § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind Organe des Gewerbeflächenpools:

  • die Mitgliederversammlung,
  • die Geschäftsstelle und
  • der Beirat.

r jedes Organ des Gewerbeflächenpools hat die Städteregion Aachen eine Vertretung zu benennen.

Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages (Mitgliederversammlung):

Gem. § 4 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gehört die_der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Verwaltungsvorstandes der beteiligten Kommunen der Mitgliederversammlung an.

Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages (Geschäftsstelle):

Gem. § 5 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gehört der Geschäftsstelle u.a. eine Vertretung der Städteregion an. Da es sich hierbei um eine vorrangig administrative Aufgabe handelt, empfiehlt die Verwaltung, r diese Funktion eine in der Verwaltung tätige Person zu bestellen.

Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages (Beirat):

Gem. § 6 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gehört dem Beirat u.a. eine Vertretung der Städteregion an.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertretungen der Städteregion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen.

Da jeweils nur eine Vertretung zu wählen ist, erfolgt die Entscheidung gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl). Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt aufgrund von § 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Im Auftrag:

gez.: Terodde


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung