Teilen:

Bestellung von Vertretungen der StädteRegion Aachen in Organe der
Stiftergemeinschaft zur Förderung des Handwerks in der Region Aachen e.V.


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Dezember 2020 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10219

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode zur Vertretung der Städteregion Aachen in der Mitgliederversammlung des Vereins Stiftergemeinschaft zur Förderung des Handwerks in der Region Aachen e.V.“

Frau_Herrn………………………………………………

(Stellvertretung: …………………………………………)

 

 

Sachlage:

Die Stiftergemeinschaft zur Förderung des Handwerks wurde 1968 gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Kreis Aachen, seit 2009 die Städteregion Aachen, ist seit vielen Jahren Mitglied der Stiftergemeinschaft Handwerk. Der hrliche Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. 102,26.

Die Verwaltung würde eine Fortführung dieser Mitgliedschaft befürworten.

Gem. § 3 der Satzung gibt es ordentliche sowie fördernde Mitglieder. Die Städteregion Aachen ist ordentliches Mitglied.

Gem. § 6 der Satzung sind Organe der Gemeinschaft

- die Mitgliederversammlung und

- der Vorstand.

r die Mitgliederversammlung ist eine Vertretung der Städteregion Aachen zu bestellen. Die Verwaltung empfiehlt, darüber hinaus eine Stellvertretung zu bestellen.

Im Vorstand ist die Städteregion Aachen nicht vertreten.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertretungen der Städteregion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen.

Da nur eine Vertretung zu wählen ist, erfolgt die Entscheidung gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl). Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt aufgrund von § 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Im Auftrag:

gez.: Terodde


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung