Der Städteregionstag bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode zur Vertretung der Städteregion Aachen in der Mitgliederversammlung des Vereins „Stiftergemeinschaft zur Förderung des Handwerks in der Region Aachen e.V.“
Frau_Herrn………………………………………………
(Stellvertretung: …………………………………………)
Sachlage:
Die Stiftergemeinschaft zur Förderung des Handwerks wurde 1968 gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Kreis Aachen, seit 2009 die Städteregion Aachen, ist seit vielen Jahren Mitglied der Stiftergemeinschaft Handwerk. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. 102,26 €.
Die Verwaltung würde eine Fortführung dieser Mitgliedschaft befürworten.
Gem. § 3 der Satzung gibt es ordentliche sowie fördernde Mitglieder. Die Städteregion Aachen ist ordentliches Mitglied.
Gem. § 6 der Satzung sind Organe der Gemeinschaft
-die Mitgliederversammlung und
-der Vorstand.
Für die Mitgliederversammlung ist eine Vertretung der Städteregion Aachen zu bestellen. Die Verwaltung empfiehlt, darüber hinaus eine Stellvertretung zu bestellen.
Im Vorstand ist die Städteregion Aachen nicht vertreten.
Rechtslage:
Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertretungen der Städteregion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen.
Da nur eine Vertretung zu wählen ist, erfolgt die Entscheidung gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl). Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt aufgrund von § 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
Im Auftrag:
gez.: Terodde
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Städteregionstages
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