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Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin und eines weiteren
Stellvertreters


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22548

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Sandra Daemen als stellvertretende Schriftführerin und Herrn Karsten Rahn-Bergner als weiteren stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bestellt Frau Sandra Daemen als stellvertretende Schriftführerin und Herrn Karsten Rahn-Bergner als weiteren stellvertretenden Schriftführer.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

Donnerstag, 04. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT !

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 17. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT !

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung