Teilen:

Stromgasse; Anpassung nach Regionetz-Maßnahme


Letzte Beratung
Donnerstag, 21. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22177

Erläuterungen:


1. Anlass

In der Stromgasse, im Abschnitt zwischen Mühlenberg und Hubertusstraße, sollen umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Regionetz (Gas, Wasser, Abwasser) durchgeführt werden. Es werden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert (außer Glasfaser). Dabei wird in die Fahrbahn und Nebenanlagen eingegriffen. Der Umfang der Regionetz-Maßnahme wird auf ca. 7 Monate geschätzt und soll voraussichtlich im Januar 2021 beginnen.

Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, funktionale Mängel zu beheben. Dies betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen, die zum Teil keine ausreichenden Breiten aufweisen.

Die Bedeutung der Fußwegebeziehung in der Stromgasse ergibt sich unter anderem aus dem Konzept der Premiumwege ins Aachener Stadtgrün, das mit dem Innenstadtkonzept 2022 beschlossen wurde. Diesbezügliche Maßnahmen sollen die Fußgängersicherheit erhöhen, die Barrierefreiheit verbessern und mit praktischen Möglichkeiten, z.B. erforderlichen Regionetz-Maßnahmen, zügig umgesetzt werden. Die Stromgasse ist hierbei Bestandteil der geplanten Querverbindung zwischen den Premiumwegen 6 und 7 (zwischen Innenstadt und Hangeweiher bzw. Johannisbachtal).

2. Analyse

Bei der Stromgasse handelt es sich um eine Einbahnstraße in einer Tempo-30-Zone, welche die Verbindung vom Hubertusplatz zur Jakobstraße herstellt.

Die Straßenraumbreite variiert ca. zwischen 8 und 10 m. In der heutigen Raumaufteilung gibt es beidseitig Gehwege, die zwischen 0,9 m 2,5 m breit sind und damit die Regelbreiten von 2,50 m nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zum Teil erheblich unterschreiten. Geparkt wird einseitig in Fahrtrichtung links auf der etwa 5,2 m bis 6,4 m breiten Fahrbahn. Zwischen einzelnen Parkbereichen befinden sich Feuerwehraufstellflächen. Es sind 14 Parkplätze vorhanden.

In der näheren Umgebung befinden sich der Kindergarten St. Jakobus (Mühlenstraße) und die Gerlachschule (Gerlachstraße).

3. Planung

Variante 1

Die Straßenraumbreite der Stromgasse ermöglicht keine großen Spielräume in der Aufteilung der Verkehrsflächen. Gemäß Richtlinien soll die Fahrbahn von Einbahnstraßen mit gegengerichteten Radverkehr in der Regel 3,50 m breit sein (und mindestens 3,00 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten). Die unbedingt notwendige Verbreiterung der Gehwegflächen kann daher teilweise nur zulasten bisheriger Parkplatzflächen erfolgen.

Die Planung der Variante 1 sieht eine Verbreiterung des Gehwegs im Bereich der Hausnummern 37 - 45 auf mindestens 1,50 m vor. Damit ist die Anlage taktiler Elemente im gesamten Gehwegbereich zwischen Mühlenberg / Rosstraße und Hubertusplatz möglich. Vor Hausnr. 42/50 entfallen zwei Parkplätze. vor Hausnrn. 11/13, 38/40 und 52 werden in Verlängerung der Parkplätze Fahrradbügel eingeplant.

Zusätzlich wird alternierendes Parken im Straßenraum vorgesehen. Die Parkplätze im nördlichen Teil der Straße werden auf die andere Straßenseite verlegt. Das trägt zur Verkehrsberuhigung bei und wirkt sich günstig auf die Parkraumbilanz aus. Es werden 13 Parkplätze und 22 Fahrradabstellmöglichkeiten an 11 Fahrradbügeln geschaffen.

Variante 2

Diese Variante sieht einen niveaugleichen Ausbau mit weicher Separation vor. Die befahrbare Fläche wird auf eine Breite von 3,50 m begrenzt. Die Gehbereiche sind analog zu Variante 1 zwischen 1,50 m und ca. 2,50 m breit. Die Parkplätze werden alternierend angeordnet und durch unterschiedliche Materialität verdeutlicht. Es werden 13 Parkplätze und 26 Fahrradabstellmöglichkeiten an 13 Fahrradbügeln vorgesehen.

Die mögliche Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in Verbindung mit dem niveaugleichen Ausbau muss u.a. wegen des vorhandenen Durchgangsverkehrs noch abschließend geprüft werden.

Beide Varianten sind mit der Feuerwehr abgestimmt.

4. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten für Variante 1 betragen nach überschlägiger Schätzung ca. 21.000 €. Die Baukosten für Variante 2 betragen grob geschätzt ca. 450.000 €. Da die Regionnetz GmbH die Stromgasse nach ihrer Baumaßnahme gemäß Konzessionsvertrag in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen muss, der dem vorherigen Zustand der Straße entspricht, muss ein Teil der geschätzten Straßenbaukosten von der Regionetz GmbH getragen werden. Eine exakte Schätzung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Für den Einbau der Fahrradbügel fallen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 2.000 € (Variante 1) bzw. 2.400 € (Variante 2) an.

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Die Planung der Variante 1 löst keine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Variante 2 (niveaugleicher Ausbau unter Beibehaltung des Separationsprinzips) löst eine Beitragspflicht nach KAG aus.

5. Fazit und Empfehlung

Durch die Erhöhung der Gehwegbreite und Änderung der Parkordnung können in Variante 1 positive Effekte für die Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und den Fußgängerkomfort erzielt werden. Es bestehen Vorteile hinsichtlich der Baukosten und der Arbeitsökonomie.

Aufgrund der engen straßenräumlichen Situation ist der niveaugleiche Ausbau jedoch die einzige Möglichkeit, den Fußgänger*innen ausreichend große Bewegungsspielräume zur Verfügung zu stellen ohne auf das Parken zu verzichten. Der Verzicht auf Hochborde wirkt sich zudem auch auf die Überquerbarkeit und Gestaltung positiv aus. Die Gestaltung mit weicher Separation orientiert sich am Ausbau der Kleinkölnstraße, Mostardstraße und Kreuzherrenstraße, wo das gleiche Prinzip mit guten Erfahrungen praktiziert wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, im Rahmen der Wiederherstellung nach der Regionetz-Maßnahme die Anpassungen in der Stromgasse auf Grundlage der vorliegenden Planung der Variante 2 vorzunehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Variante 2 mit weicher Separation (Plan-Nr. „2020 04 03“) und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Variante 2 mit weicher Separation (Plan-Nr. „2020 04 03“) und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Anlage/n:

  1. Fotos
  2. Lageplan Planung Variante 1
  3. Lageplan Planung Variante 2

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Gerlachstraße
  • Mühlenberg
  • Hubertusstraße
  • Jakobstraße
  • Mühlenstraße
  • Stromgasse
  • Mostardstraße
  • Kreuzherrenstraße
  • Kleinkölnstraße
  • Rosstraße
  • Hubertusplatz

Beratungsfolge

Donnerstag, 21. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss

Mittwoch, 13. Januar 2021öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 17. Dezember 2020!!!Achtung, Sitzung entfällt!!! öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 07. Oktober 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug