Teilen:

Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -
hier: - Offenlagebeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22665

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -

hier: Offenlagebeschluss

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Bebauungsplan Nr. 999 - Antoniusstraße/Mefferdatisstraße -

Der erste Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen der Kleinkölnstraße, der Mefferdatisstraße und dem Büchel einschließlich der Antoniusstraße wurde am 01.12.2005 gefasst mit dem Ziel der „Aufwertung und der Steuerung von Vergnügungsstätten, Spielhallen und Bordellnutzung“. Gleichzeitig liefen die Planungen zum Abriss des Parkhauses und zur Neubebauung an.

Der Aufstellungsbeschluss vom 28.02.2013 (A 250) ergänzte den o.g. Aufstellungsbeschluss um das Ziel, die Realisierung von Kerngebietsnutzungen im gesamten Plangebiet zu ermöglichen und Vergnügungsstätten in diesem Bereich auszuschließen. Mit Beschluss vom 05.12.2013 (FB61/1018/WP16) wurde als geänderte städtebauliche Zielsetzung die städtebauliche Aufwertung und Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die Konzentration der Bordelle in der östlichen Antoniusstraße favorisiert.

2015 wurde der städtebauliche Wettbewerb „Altstadtquartier Büchel“ ausgelobt. Zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses wurde die städtebauliche Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses am 25.02.2016 (FB61/0358/WP17) konkretisiert und 2017 eine frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren auf dieser Grundlage durchgeführt (FB61/0673/WP17).

Nach Rückzug der Hauptinvestoren aus dem Projekt 2019 wurden das Parkhaus sowie weitere Grundstücke von der Stadt Aachen bzw. der neu gegründeten Stadtentwicklungsgesellschaft (SEGA) erworben. Eine neue Projektstruktur unter Federführung der Stadt entstand.

Am 11.07.2019 wurde im Planungsausschuss ein Überblick über den Stand der Planungen gegeben und gleichzeitig die Wiederaufnahme der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße beschlossen (FB61/1239/WP17). Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen soll die Grundlage für die Entscheidung über die Anwendung des Sanierungsrechtes bilden, insbesondere den Erlass einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB.

Am 09.01.2020 wurde das Projekt Altstadtquartier Büchel im Planungsausschuss öffentlich vorgestellt. Zum einen wurden die städtebaulichen Ziele des Innenstadtkonzeptes dort bestätigt:

- städtebauliche Neuordnung des Viertels

- Neubebauung des Parkhausgrundstücks und seiner Umgebung mit einer Mischnutzung

- Ausweitung der Fußgängerbereiche in der Altstadt

- flächenmäßige Reduzierung der Prostitutionsnutzung

Zum anderen wurden die Themen „Wissen“, „Wohnen“ und „Wiese“ als beispielhafte, imagestärkende Planungsbausteine vorgestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel in der vorgestellten Form weiterzuführen.

Am 26.08.2020 hat der Rat nach Empfehlungsbeschluss im Planungsausschuss vom 20.08.2020 (FB 61/1500/WP 17) die neuen Planungsziele für den Gesamtbereich des Bebauungsplanes Nr. 999 - Antoniusstraße / Mefferdatisstraße -wie folgt beschlossen:

- städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot

Die neuen Planungsziele für den Teilbereich um die Antoniusstraße wurden wie folgt beschlossen:

- Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

- Umnutzung von Teilbereichen für andere altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

- Verbesserung der Situation im Konzentrationsbereich

- Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung

- bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz

Unter Berücksichtigung der o.g. Zielsetzung und unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange (Soziales, Sicherheit…), der Belange der Eigentümer und der dort Tätigen sollte die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, das klärt, in welchem Bereich der Antoniusstraße durch eine Konzentration der Prostitution möglichst viele Belange berücksichtigt werden.

Bebauungsplan Nr. 999 A –Antoniusstraße – nach § 13 a BauGB

Für den Teilbereich um die Antoniusstraße soll gemäß Beschluss des Rates vom 26.08.2020 (FB61/1500/WP17) zum einen ein Konzept zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße und zum anderen ein eigener Bebauungsplan für den Teilbereich Antoniusstraße erarbeitet werden. Grund für dieses zeitlich vorab laufende Verfahren sind dringende Entscheidungen im Bereich der Antoniusstraße in Bezug auf die Zulässigkeit von Bordellen, insbesondere eine auslaufende Veränderungssperre, die am 16.05.2018 beschlossen und mit Beschluss am 18.03.2020 um ein weiteres Jahr verlängert wurde.

  1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 999 A – Antoniusstraße -

Der vorliegende Bebauungsplan hat das Ziel, in erster Linie die Art der baulichen Nutzung der Grundstücke in der Antoniusstraße zu steuern. Es werden Baugebiete gemäß Baunutzungsverordnung festgesetzt, die räumlich in gestaffelte Zonen differenziert werden. Dies sind eine Kerngebiets-Zone MK 1 (im östlichen Teil der Antoniusstraße), die Prostitution beherbergen kann, eine weitere Kerngebiets-Zone MK 2 (westlich davon) mit Ausschluss der Prostitutionsnutzung aber Zulässigkeit der sonstigen Nutzungen eines Kerngebietes und Urbane Gebiete MU (in den Eckbereichen zur Nikolausstraße und zur Mefferdatisstraße), zu deren Nutzungen neben Gewerbebetrieben, sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen auch Wohngebäude gehören.

Dadurch, dass kein Maß der baulichen Nutzung, keine überbaubaren Flächen und keine örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden, handelt es sich um einen nicht qualifizierten (einfachen) Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Das Maß der baulichen Nutzung wird nach wie vor durch § 34 BauGB bestimmt.

Die Art der Nutzung lässt sich allein über schriftliche Festsetzungen regeln, sodass keine zeichnerischen Festsetzungen getroffen werden. In der Planzeichnung werden die Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsfestsetzungen gekennzeichnet.

Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Größe der zulässigen Grundfläche kleiner als 20.000 m² ist, kann ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden und auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.

Konzeption zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße

Eine wesentliche Grundlage bildet die „Konzeption zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße“ von Dezember 2020, welche von der Verwaltung erarbeitet wurde (siehe Anlage 6). Das Konzept stellt mehrere Planungsalternativen dar und kommt aufgrund bestimmter städtebaulicher, sozialer und sicherheitstechnischer Kriterien zu dem Ergebnis, dass die Festlegung einer Konzentrationszone im östlichen Abschnitt des Plangebietes am sinnvollsten ist. Darin heißt es als Fazit: „Unter Maßgabe städtebaulicher und sozialer Ziele und unter Einbindung der Akteure aus dem Runden Tisch Prostitution wird im Ergebnis empfohlen, die Prostitution in einem Straßenabschnitt im Osten zu konzentrieren und den westlichen Teilbereich zukünftig von Prostitution freizuhalten.“

  1. Bisherige Bürger- und Behördenbeteiligung zum Planbereich - Antoniusstraße/Mefferdatisstraße

Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung von 2017

Am 18.05.2017 wurde die Programmberatung beschlossen (FB 61/0673/WP 17) und in der Zeit vom 03.07. bis 14.07.2017 das städtebaulichen Konzept, welches aus dem Wettbewerbsergebnis von 2015 hervorgegangen ist, öffentlich ausgestellt. Am 10.07.2017 wurde eine Bürgeranhörung durchgeführt und gleichzeitig wurden die betroffenen Behörden beteiligt.

Das städtebauliche Konzept sah vor, dass die heutige Bordellnutzung sich zukünftig auf den östlichen Teil der Straße beschränken und dort konzentriert werden sollte. Dabei sollte die Anzahl der Bordellzimmer gleich bleiben. Etwa die Hälfte sollte in einem größeren, zentralen Bordell untergebracht werden, die andere Hälfte sollte über mehrere Gebäude beidseitig der Straße verteilt werden. Aufgrund der geplanten Konzentration der Bordellbetriebe in der Osthälfte der Antoniusstraße sah der städtebauliche Entwurf ein bis zu zweigeschossiges Gebäude vor, das diesen Teil der Straße von der Westhälfte abtrennte. Diese Maßnahme sollte dazu dienen, den Bordellbereich optisch so vom Rest des Plangebiets abzuschirmen, dass die Chance besteht, diesen einer anderen, höherwertigen Nutzung zuzuführen. Wie dieses Gebäude im Einzelnen ausgebildet werden sollte, sollte Gegenstand der Hochbauplanung für das neue zentrale Bordell sein.

Es liegen von 7 Behörden Stellungnahmen vor. Von der Möglichkeit, sich zu äußern, haben 15 Bürger*innen Gebrauch gemacht. 80 Bürger*innen haben an der Anhörungsveranstaltung teilgenommen. Am 22.02.2018 wurde dem Planungsausschuss das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt (FB 61/0860/WP 17), ohne jedoch eine formelle Entscheidung über die Bewertung der Stellungnahmen zu treffen.

Fazit aus der damaligen Beteiligung

Zusammenfassend sprach sich die Polizei gegen eine Beibehaltung der Prostitution unter den geplanten Bedingungen in der Antoniusstraße aus und sah einen großen Vorteil in der Auslagerung an einen neuen Standort außerhalb der Innenstadt. Es wurden Ordnungs- und Sicherheitsgefahren gesehen. Die Verkleinerung der Toleranzzone wurde wegen der Konzentration des gesamten milieutypischen ungeordneten Geschehens auf der Straße und der Häufung von Kriminaldelikten bzw. deren Verlagerung in benachbarte Straßen abgelehnt. Auch die räumliche Abtrennungung wurde wegen der Uneinsehbarkeit, der Bildung einer Sackgassensituation und der fehlenden Anfahrbarkeit aus beiden Richtungen negativ beurteilt. Wegen des geplanten Abrisses des Parkhauses wurden auch Verkehrsverstöße durch unzulässiges Parken angenommen.

Die Staatsanwaltschaft hat Daten zu Strafanzeigen in der Antoniusstraße und Nachbarstraßen geliefert, aus denen hervorgeht, dass die Deliktzahlen in der Antoniusstraße zwar im Verhältnis zur Gesamtstadt relativ hoch sind, gegenüber den Zahlen beispielsweise der Peterstraße oder der Blondelstraße wiederum weniger hoch sind.

Stellungnahmen des Arbeitskreises Prostitution (bestehend aus Verwaltung und Politik) und der SOLWODI (Solidarity with Women in Distress – Solidarität mit Frauen in Not) NRW e.V. sprachen sich stark gegen eine Auslagerung der Prostitution aus der Innenstadt aus, da die Sozialisation der Prostituierten und Betreuung durch Gesundheits- und Sozialdienste hier sehr viel besser seien. Die jetzige Anbahnung über die Straße werde von vielen Prostituierten als wichtiger Bestandteil der Arbeit gesehen und sollte nicht entfallen, somit sei ein Umzug in ein Bordell an einem Standort außerhalb der Innenstadt für einige Prostituierten keine Alternative. Die Verkleinerung der Toleranzzone , in der Bordellbetriebe und im öffentlichen Raum angebahnte Prostitution zulässig sind, könne eine Verlagerung in die (evtl. illegale) Wohnungsprostitution bedeuten, was nicht wünschenswert sei. Eine Zunahme von Kriminaldelikten und eine Verschärfung der Gefahren- oder Sicherheitssituation wurden hingegen nicht gesehen. Eine bauliche Abtrennung und das Vermeiden von Zutritt bzw. Einblick durch Kinder und Jugendliche wurden vielmehr befürwortet.

Viele Bürger*innen haben sich – vor allem bei der Anhörungsveranstaltung im Juli 2017 – gegen einen Verbleib der Bordellnutzung am heutigen Standort ausgesprochen (Lärmbelästigung, Verunreinigung, Sicherheitsbelange). Weiterhin wurde die damals geplante Kindertagesstätte kritisiert.

Von einem Eigentümer in der westlichen Antoniusstraße wurde eine sehr umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die die Beeinträchtigung der Eigentümerbelange durch einen planungsrechtlichen Ausschluss der Prostitution auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück betont. Die planungsrechtliche Sicherung dieser Nutzung auf diesem Grundstück wird bevorzugt und das größere Bordell auf einem Fremdgrundstück ablehnt.

Ergänzende Stellungnahme des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung

Es gibt für die Stadt Aachen eine Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes, erlassen 2009 von der Bezirksregierung Köln, die es verbietet, in einem festgelegten Bezirk („Sperrbezirk“) der Stadt Aachen auf Straßen, Wegen, Plätzen, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden, der Straßenprostitution nachzugehen. Von diesem Sperrbezirk ist die Antoniusstraße ausgenommen, der ausgenommene Bereich in der Antoniusstraße wird als Toleranzzone bezeichnet. Eine Anpassung des Sperrbezirks an die Ergebnisse des Bauleitplanverfahrens kann nur durch die Bezirksregierung erfolgen.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung sprach sich gegen die damalige Sackgassenlösung aus und für eine Ausweitung der seinerzeit geplanten sehr geringen Anbahnungsflächen im Straßenraum. Anderenfalls sei nicht mit einer derartigen Erweiterung des Sperrbezirks durch die Bezirksregierung zu rechnen, die für die Umsetzung des Konzeptes erforderlich wäre.

Sämtliche Einwendungen und Beteiligungen bezogen sich in erster Linie auf die konkrete Planung von 2017. Diese fließen in die neue Planung ein.

Fazit für die derzeitige Planung

Die Planung wurde 2020 aktuell erarbeitet. Die Auswirkungen der aktuellen Planung stellen sich gegenüber denen der Planung von 2017 als erheblich ausgewogener für die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Belange dar. Sowohl für die Prostituierten, für die sonstige Bevölkerung und auch für die Sicherheitsbehörden stellt sich die Lösung positiver dar.

Die sicherheitstechnische Bedenken der Polizei und auch des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gegen die starke Verkleinerung der Toleranzzone auf ca. 30 m und die bauliche Abtrennung können durch die aktuelle Planung mit einer Konzentrations-Zone von ca. 65 m und ohne bauliche Abtrennung entkräftet werden. Der Vorschlag der grundsätzlichen Verlagerung in Gewerbegebiete wird nicht weiterverfolgt.

Aus Sicherheitserwägungen und sozialen Aspekten heraus gab es starke Bekundungen von der Interessenvertretung der Prostituierten (SOLWODI) und des Arbeitskreises Prostitution für eine Erhaltung des Prostitution in der Antoniusstraße mit Anbahnung über den öffentlichen Straßenraum. Diesem Interesse kommt die aktuelle Planung entgegen.

Aktuelle Gespräche mit der Polizei zeigen, dass die Auslagerung an einen Standort außerhalb der Innenstadt seitens der Polizei weiterhin favorisiert wird. Wenn die Prostitution in der Antoniusstraße verbleibt, kann von der Polizei einem größeren Bordell zwar zugestimmt werden, gewünscht wird allerdings eine Aufweitung der Antoniusstraße für Einsatzfahrzeuge.

Der Verein SOLWODI betont in einer aktuellen Stellungnahme, dass bei Reduzierung der Prostituierten-Arbeitsplätze die Verlagerung in Wohnungsprostitution befürchtet wird, die wegen der fehlenden sozialen und gesundheitlichen Betreuung als negativ eingeschätzt wird. In dem von der Verwaltung erarbeiteten Konzentrationskonzept (siehe Anlage 6) wird dargestellt, dass und auf welcher Grundlage davon auszugehen ist, dass 100 Prostituierten-Arbeitsplätze auskömmlich sind, um keine Verdrängung zu bewirken und wie diese mit dem aktuellen Bebauungsplanentwurf zwar innerhalb der Antoniusstraße verlagert, aber erhalten werden können. Die Planung beeinflusst die Zahl der Arbeitsplätze nicht unmittelbar, sondern schafft nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bordelle und andere Kerngebietsnutzungen in bestimmten Bereichen . Sie geht von einer langfristigen Verlagerung der Arbeitsplätze innerhalb der Antoniusstraße aus. Das Szenario wird in der Konzeption zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße (Anlage 6) erläutert.

Die Meinung vieler Bürger gegen die Beibehaltung der Prostitutionsnutzung ist zwar nachvollziehbar, die Diskussion mit den sachverständigen Beteiligten, Fachbereichen und Behörden und Interessensvertretern der Prostituierten hat jedoch die vielen Vorteile der Beibehaltung der Nutzung dort ergeben. Die Verdrängung in andere Stadtbezirke oder in Wohnungsprostitution wäre mit vielen Nachteilen, insbesondere für die Prostituierten, verbunden und durch die Konzentration im östlichen Teilbereich ist eine höhere Verträglichkeit zu erwarten.

Den privaten Interessen von Eigentümern und Betreibern von Bordellen wird insofern Rechnung getragen, dass der östliche Teil der Antoniusstraße weiterhin in der Konzentrationszone mit möglicher Prostitution liegt. Dort, wo städtebaulich die größten Missstände vorherrschen und die größten Chancen für eine Neuentwicklung und Umstrukturierung des Altstadtquartiers bestehen, soll den öffentlichen Belangen Vorrang gegeben und keine Prostitutionsnutzung zugelassen werden. Die Eigentumsbelange werden als Ansprüche gesehen und auch berücksichtigt. Es besteht zum einen Bestandsschutz für genehmigte und zulässige Nutzungen. Darüber hinaus werden Nutzungsmöglichkeiten für alle Grundstücke für eine renditestarke Innenstadtnutzung ermöglicht.

  1. Ergebnis der Fachbereichsbeteiligung

Mitte September 2020 wurden die städtischen Fachbereiche um Stellungnahme zum derzeitigen Stand der Planung gebeten. Aus dieser Fachbereichsbeteiligung wurden keine Bedenken geäußert, lediglich auf folgende Aspekte (erneut) hingewiesen:

- Belange des Denkmalschutzes

- Notwendiger Erhaltung der Prostitution in der Innenstadt

- Hoher Bedarf an Wohnungen in der Innenstadt, vorzugsweise Studierendenwohnungen

- Integration des Bereichs in das Stadtentwicklungskonzept „Östliche Innenstadt“ im Rahmen des Innenstadtkonzepts 2022.

- Berücksichtigung einer starken Nutzungsmischung mit Angeboten für diverse Altstadtbesucher und Bewohner, auch mit Wohnungen im Bereich ohne Prostitution.

- Fernhaltung der Prostitution von der Mefferdatisstraße als Teil der Altstadt-Rundlaufroute für Altstadtbesucher*innen

- Berücksichtigung von Spielmöglichkeiten für Kinder, sofern Grün- und Aufenthaltsflächen geschaffen werden

- Aufwertung der Straßenräume und öffentliche Parkplätze nur für Bewohner, Fußwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung , auch in Ost-West-Richtung, um die Prostitutionsbereiche meiden zu können.

- Hinweise auf mögliche Kampfmittel im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet.

Die Aspekte wurden, soweit im einfachen Bebauungsplan möglich, einbezogen. Das Anliegen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung, den Prostitutionsbereich möglichst weit von der Mefferdatisstraße fernzuhalten, konnte nicht vollständig berücksichtigt werden, jedoch werden jedenfalls die Eckgebäude zur Antoniusstraße demnächst ohne Prostitution sein. Zum Thema Fußwegeverbindungen kann der einfache Bebauungsplan derzeit noch keine Lösungen anbieten, das wäre im nachfolgenden qualifizierten Bebauungsplan zu berücksichtigen.

  1. Verzicht auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 13 a BauGB

Für den Teilbereich der Antoniusstraße gemäß § 13 a BauGB auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet werden, um ein beschleunigtes Verfahren zur Umsetzung von Zielen der Innenentwicklung durchzuführen.

Aus 2017 liegen bereits zahlreiche Stellungnahmen von Bürgern und Behörden vor, deren Inhalte im vorliegenden Verfahren Berücksichtigung finden werden. Außerdem wurden für das neue Planungskonzept die für diese spezielle Aufgabenstellung maßgeblichen Stellen wie Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Polizei, Arbeitskreis Prostitution, Verein SOLWODI beteiligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird mit dem vorgelegten Bebauungsplan-Entwurf im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 999 A durchgeführt.

  1. Klimanotstand

Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Weiterhin ist gemäß Ratsbeschluss vom 26.08.2020 die Klimarelevanz darzustellen.

Der Planbereich ist überwiegend bebaut und damit bereits stark versiegelt. Er liegt innerhalb des Belastungsbereichs der Innenstadt, für den eine maximale Versiegelung von 60 % und Dachbegrünungen empfohlen werden. Der einfache Bebauungsplan enthält nur Festsetzungen zur Art und nicht zum Maß der Bebauung, somit wird kein Einfluss auf die Versiegelung genommen und auch keine Dachbegrünung festgesetzt. Die übrigen Maßstäbe ergeben sich aus den Anforderungen des § 34 BauGB. Die städtische Grün- und Gestaltungssatzung gilt davon unabhängig bereits jetzt.

Bei einer weiteren Qualifizierung des Planbereichs über einen späteren qualifizierten Bebauungsplan kann auf diese Aspekte mehr Rücksicht genommen werden.

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/ Bedeutung der Maßnahmen für die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50-99%)

Teilweise (1-49%)

nicht

nicht bekannt

x

  1. Offenlagebeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße - den Bebauungsplanentwurf auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Er beschließt auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung.


 

 

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan
  2. Luftbild
  3. Entwurf des Rechtsplanes
  4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
  5. Entwurf der Begründung
  6. Konzeption zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße (Dezernat III, Dezember 2020)
  7. Übersichtsplan mit Geltungsbereich des (Gesamt-) Bebauungsplanes - Antoniusstraße/Mefferdatisstraße -



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Antoniusstraße
  • Nikolausstraße
  • Mefferdatisstraße
  • Blondelstraße
  • Büchel
  • Kleinkölnstraße
  • Peterstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Planungsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 13. Januar 2021öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung