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Information und Anfragen
Glasfaser-Infrastruktur (weiße Flecken)


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7662

Die Stadt Herzogenrath beauftragte 2017 die Städteregion Aachen, einen Antrag mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln aus dem Programm „rderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD“ zu stellen. Die Verwaltung hat über den Stand des Verfahrens in den vergangenen Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses mehrfach berichtet.

Im Oktober dieses Jahres erfolgte die Zusage der Fördermittel. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die NetAachen beauftragt. Die enwor setzt den Auftrag als Auftragnehmer der NetAachen technisch um. Mit den Arbeiten soll im März 2021 in enger Absprache mit der Verwaltung begonnen werden. In der Ausbauplanung ist berücksichtigt, das Schulen, die noch nicht an das Glasfasernetz der enwor angeschlossen sind, mit hoher Priorität zu erschließen sind.

Hierzu gehören die Europaschule, das städtische Gymnasium in der Bardenberger Straße, die Gesamtschule 2, das Gebäude in der Pestalozzistraße und die Käthe-Kollwitz-Schule. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen noch keine genauen Zeitangaben vor, wann mit den Tiefbauarbeiten r den Glasfaserkabelanschluss an diesen Schulen begonnen wird. Die enwor schreibt derzeit die Vergabe der Tiefbauarbeiten aus.

Wo es möglich ist, erfolgt die Netzlegung zu den privaten und städtischen Gebäuden im Gehweg und am Straßenrand. Die im Rahmen der Längsverlegung entstehenden offenen Rohrgräben sollen so kurz wie möglich hrend der Bauzeit gehalten werden.

An allen Baustellen werden, wie vom Fördermittelgeber vorgesehen, Beschilderungen aufgestellt, auf denen der Bürger Adressen und Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter und Verantwortlichen findet.

Vor Baubeginn und vor jeder Einzelmaßnahme hrt die Verwaltung Ortstermine mit der enwor durch, um Standorte für Verteilerschränke und Straßenseiten für die Verlegung festzulegen. Hierbei wird die Verwaltung darauf achten, dass zum einen die evtl. Beeinträchtigungen für die Anwohner und für den fließenden Verkehr durch die Baumaßnahmen minimiert und zum anderen durch praxisnahe Verlegearbeiten der zeitliche Aufwand zusätzlich reduziert wird. Das Fachamt kontrolliert auch die fachgerechte Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.

Zwei Übersichtspläne mit Markierungen der „weißen Flecken“ sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Anlage/n:

Übersichts- und Lagepläne


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Januar 2021Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
Details
Tagesordnung