-Eine Übersicht zu erstellen, aus der ersichtlich wird, bei welchen anderen Organisationen auch vergleichbare mietvertragliche Regelungen wie mit dem Klösterchen bestehen.
-Im Rahmen des allgemeinen Gebäudemanagements eine Übersicht der jeweiligen Kosten (ca. Angaben) zu erstellen, an welchen städtischen Gebäuden Maßnahmen zur Bestandserhaltung notwendig werden (kurz- und mittelfristig)
Sachverhalt:
Mit dem Schreiben vom 01.12.2020 greift die UBL Fraktion das Thema Soziokulturelles Zentrum Klösterchen hier Gebäudemanagement allgemein auf. Die näheren Details des Antrages können der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für das Land NRW, Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath, Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath und Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath
Anlage/n:
Antrag der UBL Fraktionvom 01.12.2020
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 14. Januar 2021Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement