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Gefährdete Bäume August-Schmidt-Platz


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7667

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Bürgeranregung zur Kenntnis und beschließt, keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen im Bereich der Bäume durchzuführen.

 

 

Sachverhalt:

Am 02. 11. 2020 wurde der Verwaltung eine Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung wegen gefährdeter Bäume auf dem August-Schmidt-Platz in Merkstein überreicht.

Diese ist gemeinsam mit einem vom Unterzeichner der Bürgeranregungen beauftragten Sachverständigengutachten als Anlage beigefügt.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei der baulichen Umsetzung der im Bau- und Verkehrsausschuss beschlossenen Planung für den Umbau des August-Schmidt-Platzes ca. 1.088 m² versiegelte Flächen überwiegend Pflaster auf bis zu 15 cm dicken Betonunterbau durch versickerungsfähiges Schottermaterial (Naturstein) oder teilweise durch Mutterboden ersetzt worden ist.

Zu den einzelnen Feststellungen im Gutachten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

zu 3.1: Spielplatz, Grünfläche

Der Spielplatz wurde im Zuge der Umbauarbeiten für den August-Schmidt-Platz neu gestaltet. Dazu wurde der Spielplatz auf eine Fläche von ca. 80 qm entsiegelt und die wasserundurchlässigen Fallschutzplatten inklusive des Beton-sowie Estrichschichtunterbaus entsorgt und gegen zertifizierten Fallschutzbelag (Holzhäcksel) ausgetauscht. Dieser Fallschutzbelag, der sich in unmittelbarer Nähe zur angesprochenen Birke befindet, ist wesentlich wasserdurchlässiger und fördert den Gasaustausch im Boden im Vergleich zu den Fallschutzplatten mit Betonunterbau.

Die angesprochene Birke wird bereits seit dem Jahr 2015 im digitalen Baumkataster der Stadt Herzogenrath geführt. Im hierfür angefertigten Baumprotokoll sind bereits Fehlentwicklungen, Fäulungen und Höhlungen sowie eine Schrägstellung vermerkt die nachweislich nicht im Bezug zur aktuellen Baumaßnahme stehen. Zudem ist vermerkt, dass sich die Birke bereits in der Alterungsphase befindet, d.h. es ist naturgemäß mit einem Rückgang der Vitalität zu rechnen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Birke um ein Pioniergehölz mit einer begrenzten Lebensdauer handelt.

Zudem wurde die Größe des neuen Fallschutzbereiches nicht verändert und keine Wurzeln abgegraben. Die im Kronentraufbereich montierten Federtiere wurde in Handschachtung installiert und haben ein Fertigfundament von ca. 50cm x 50cm. Hierbei wurden keine Haltewurzeln beschädigt. Das Kontrollprotokoll der angesprochenen Hainbuche wurde ebenfalls beigefügt.

Zu 3.2: Bodenverdichtung

Der Einbau der wassergebundenen Wegedecke ist minimal invasiv erfolgt d.h. es wurde auf schwere Walzen und Rüttelplatten mit hohen Gewichten verzichtet. Zur bauartbedingten notwendigen Verdichtung der Flächen sind Rüttelplatten mit geringen Gewichten zum Einsatz gekommen. Die angesprochene amerikanische Eiche befindet sich in einem guten Allgemeinzustand, was aber auch schon vor der Baumaßnahme der Fall war. Dem Kontrollprotokoll kann entnommen werden, dass sich der Baum in der Degenerationphase befindet und Totholz in der Krone entfernt wurde. Über kurz oder lang muss die amerikanische Eiche an diesem Standort aus Sicherheitsgründen entfernt werden, was aber nicht im Zusammenhang mit der Umgestaltung des August-Schmidt-Platzes zu sehen ist.

Zu 3.3: Neue Pflasterung

Der Weg parallel zur Kirchrather Straße wurde im Wesentlichen in einem der alten Wegeführung entsprechenden Verlauf mit zuvor aufgenommen und zwischen aufgenommenen und zwischengelagerten Pflastersteinen neu hergestellt.

Der alte Wegeverlauf wurde lediglich in einem Bereich korrigiert, in dem keine Bäume stehen. Daher kann nicht, wie im Gutachten erwähnt wurde, davon ausgegangen werden, dass im Zuge der aktuellen Maßnahmen Baumwurzeln beschädigt wurden.

Zu 3.4: Leitungsverlegung

Die neuen Beleuchtungsmasten sind exakt an den Standorten der alten Laternen aufgestellt worden. Sämtliche Erdarbeiten in sensiblen Bereichen wurden in Handschachtung oder mit Kleingeräten ausgeführt. Zudem wurden diese Einrichtungen an den vorhandenen Leitungen angeschlossen, sodass hier keine neuen Leitungsgräben erforderlich wurden.

Zu 4.: Zusammenfassung der Schäden / erforderliche Maßnahmen

In dem Gutachten sind Passagen, die sich widersprechen. Teilweise ist die Rede davon, dass es sichtbare Schäden an den Bäumen durch die Baumaßnahme gibt, jedoch wird auch darauf hingewiesen, dass Schäden erst nach 2-3 Jahren zu erkennen sind. Das angesprochene TerraLift-Verfahren zur Verbesserung der Bodenstruktur ist aus baumfachlicher Sicht nicht unumstritten. Zwar können durch das Verfahren Bodenverdichtungen aufgebrochen werden, jedoch kann es auch zu einer Beschädigung der Feinwurzeln durch die Druckluftstöße kommen.

Entlang der Bebauung (Action-Markt) wurde zudem massiv entsiegelt. Dies betrifft in erster Linie den Bereich um die alten Lindenbäume. An diesem Standort wurde das vorhandene Pflaster gegen eine wassergebundene Wegedecke ausgetauscht, was im Hinblick auf den Wasser- und Lufthaushalt im Boden positiv zu sehen ist.

Letztlich ist noch zu erwähnen, dass es sich in zivilrechtlicher Hinsicht beim August-Schmidt-Platz um städtisches Eigentum handelt. In dieses darf durch Dritte nicht eingegriffen werden. An verschiedenen Stellen hat der Sachverständige Bodenprofile gezogen. Eine solche Sondernutzung ist jedoch erlaubnispflichtig. Eine Sondernutzung ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Gutachter selbst vermerkt, dass ihm der Ausbauzustand des gesamten Platzes aus der Zeit vor der Neugestaltung nicht bekannt ist.

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung, wo auch Fotos vor und während der Bauphase gezeigt werden.

Aufgrund der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen im Bereich der Bäume auf dem August-Schmidt-Platz durchzuführen.

Rechtliche Grundlagen:

 

 

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Markt
  • Kirchrather Straße
  • August-Schmidt-Platz

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