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Neubau Hallenbad Kohlscheid Roermonder Straße / Forensberg
hier: Energieversorgung


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7670

Der Ausschussr Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beschließt, dass Variante 3 (Wärmepumpen + 1.000 m2 PV-Anlage) „All-Electric“ als Basis für die weitere Ausführungsplanung umgesetzt wird.

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss durch den Bau- und Verkehrsausschuss vom 12.03.2020 wurde der Generalplaner/ Architekturbüro Slangen & Koenis, mit der Planung des Hallenbads Kohlscheid am 20.04.2020, beauftragt.

In der Lenkungsgruppe am 07.12.2020 wurde von dem Generalplaner/ Architekturbüro Slangen & Koenis der aktuelle Planungsfortschritt des Hallenbades Roermonder Straße / Forensberg vorgestellt, mit Fokus auf die Fassadengestaltung und der Energieversorgung.

Bezüglich der Energieversorgung wurden vier Varianten vorgestellt, von denen drei Varianten derzeit technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind. Bei der weiteren Bewertung wurde das Kriterium des CO2- Ausstoßes betrachtet unter der Berücksichtigung des Bezuges von Öko- Strom, da die Stadt Herzogenrath im Jahr 2019 den Klimanotstand beschlossen hat.

Basis-

Variante 0:

Energieerzeugung durch:

CO2-Ausstoß:

Mehrkosten:

BHKW + Gaskessel

507.607 kg/p.a.

0,00 € brutto

Variante 1:

Energieerzeugung durch:

CO2-Ausstoß:

Investive Mehrkosten:

BHKW+ Gaskessel+ Wärmepumpe + 360 m² PV-Anlage

380.130 kg/p.a.

108.587,50 € brutto

Variante 2:

Energieerzeugung durch:

CO2-Ausstoß:

Investive Mehrkosten:

Wärmepumpen+ Gaskessel + 1.000 m² PV-Anlage

229.396 kg/p.a.

58.012,50 € brutto

Variante 3:

Energieerzeugung durch:

CO2-Ausstoß:

Investive Mehrkosten:

Wärmepumpen + 1.000 m² PV-Anlage

0 kg/p.a.

109.182,50 € brutto (mit Fördermitteln)

232.050,00 € brutto (ohne Fördermittel)

Es wird seitens der Stadt ein Antrag auf Fördermittel (Programm: BAFA-Heizen mit erneuerbaren Energien- Wärmepumpen) gestellt, aber die Bewilligung ist jedoch nicht gewiss.

Variante 4:

Energieerzeugung durch:

Wasserstoff

Diese Variante kommt nicht zum Tragen, da dieses Medium sich noch in der experimentellen Phase befindet und zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich umsetzbar ist (Insbesondere der Transport von Wasserstoff ist derzeit noch ungeregelt und nicht absehbar).

Nach fachlicher Prüfung der einzelnen Varianten zur Energieversorgung empfiehlt A65- Hochbauamt die Variante 3 (All-Electric) als Basis für die weitere Ausführungsplanung, durch den Generalplaner Slangen & Koenis, mit investiven Mehrkosten in Höhe von ggf. 232.050,00 € brutto, falls eine Förderung nicht bewilligt wird, zu beauftragen, da die Variante 3 (All-Electric) CO2 neutral ist.

Ab dem Jahr 2021 gilt in Deutschland die neue CO2-Steuer, die sich wie folgt berechnet:

Jahr

Abgabesatz [€/t CO2]

2021

25

2022

30

2023

35

2024

45

2025

55

2026

55-65

2027

???

Die stetig steigenden Kosten für den Ausstoß von CO2 ist in der Betrachtung von Variante 3 nicht zu berücksichtigen, da das Gebäude CO2-neutral ist und somit diese Kosten nicht anfallen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

Keine Auswirkung

x Positive Auswirkung

Negative Auswirkung

Die vorgeschlagene Energieform hat positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, da der CO2-Ausstoß 0 kg/p.a. und somit klimaneutral ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

x

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

x

ja

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

x

im Finanzplan bei Investitionsnummer I1765ABH01 Neubau Hallenbad Kohlscheid

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

232.050,00

Euro brutto.

Diese Kosten sind ohne Berücksichtigung von etwaigen Fördermitteln.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

entfällt

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Mit der Vorlage soll die Entscheidung über das Wärmeerzeugungskonzept für das neue Hallenbad erfolgen. Es soll die Variante 3 mit einer Wärmepumpe und einer Photovoltaik-Anlage verwirklicht werden, da diese in Kombination mit einem Ökostromtarif klimaneutral und lt. Gutachten der DSTR Planungsgesellschaft für technische Gebäudeausstattung mbH zu dem, auf den Lebenszyklus berechnet, die kostengünstigste Variante ist.

Bei der Berechnung der Kosten werden Investitionskosten von 538.700 € brutto angesetzt und laufende hrliche Kosten für Energie, Wartung und Instandhaltung von 128.500 €, so dass unter diesen Voraussetzungen die Variante 3 im Verhältnis zur Basis Variante mit BHKW und Gaskessel jährliche Einsparungen von ca. 17.600 € erbringt.

Neben den höheren investiven Kosten werden, aufgrund des abgeschlossenen Vertrages, ebenfalls höhere Ingenieurkosten entstehen, die das Fachamt aber noch nicht beziffern konnte.

Die Festlegung der Variante soll als Dringlichkeit erfolgen, da zur weiteren Planung dringend die Angaben benötigt werden. Die Vorlage wurde am 18.12.2020 der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung vorgelegt. Zur Prüfung notwendige, am 21.12.2020 angeforderte, Unterlagen wurde erst am 05.01.2021 nachgereicht, so dass nun die Unterzeichnung der Dringlichkeit erst kurz vor dem Ausschuss am 14.01.2021 erfolgen kann. Lt. Auskunft des Fachamtes ist aber weiterhin eine Dringlichkeit zum weiteren Fortschritt der Planungen erforderlich.

Anlage:

Erläuterungsbericht Wärmeerzeugungskonzepte vom Büro DSTR


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 14. Januar 2021Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

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Ausschuß
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