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Regelpläne zu Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22666

Erläuterungen:

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 01.06.2017 wurde dem Ausschuss seitens der Fachverwaltung dargestellt, dass die Belange mobilitätseingeschränkter Personen bei Neu- und Umplanung der öffentlichen Verkehrsflächen unter Beachtung der räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Es wurde seitdem jedoch festgestellt, dass es darüber hinaus notwendig ist, die dazu erforderlichen Maßnahmen konkreter zu definieren.

Aus diesem Grund hat die Fachverwaltung unter Berücksichtigung der geltenden DIN-Normen und Planungsrichtlinien Regelpläne zu Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen entwickelt und mit der Kommission für Barrierefreiheit abgestimmt.

Diese sollen ab sofort sowohl bei städtischen Um- und Neuplanungen, als auch bei Planungen Dritter im Rahmen von Erschließungsplanungen berücksichtigt werden (siehe Regelpläne als Anlage zur Vorlage).

Die Auswertung der Bestandssituation der öffentlichen Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen zeigt, dass 80 Prozent der öffentlichen Sonderparkplätze in Aachen verbesserungswürdig sind.

Wesentliche Mängel bestehen bei Parkplatzgrößen und vor allem bei der Barrierefreiheit.

Diese Mängel sollen sukzessive bzw. im Rahmen ohnehin anstehender Umbauten behoben werden.

Die Finanzierung der erforderlichen Umbau- und Verbesserungsmaßnahmen ist zunächst über das PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/ 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ vorgesehen.

Um eine möglichst kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen auf und im näheren Umfeld von öffentlichen Parkplatzflächen zu erreichen, könnten für die Haushaltsplanung 2022 ff. eigene jährliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Fachverwaltung wird dies konkretisieren.

Darüber hinaus wurde der Flyer zu Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen neu aufgestellt.

Hierzu wurde die Bestandssituation der Sonderparkplätze gesichtet und tabellarisch erfasst (siehe Übersicht im Anhang). In fachbereichsübergreifender Zusammenarbeit wurde außerdem der Stadtplan für Menschen mit Behinderung aktualisiert und zum Download bereitgestellt (www.aachen.de/behinderungen).


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Fachverwaltung zur Beseitigung von Mängeln an Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen Regelpläne erarbeitet und mit der Kommission Barrierefreies Bauen abgestimmt hat. Die Optimierung vorhandener Sonderparkplätze ebenso wie Planung und Bau neuer Sonderparkplätze orientiert sich ab 2021 an diesen Regelplänen als neu eingeführten Standard.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

X nicht bekannt

Es handelt sich bei den in der Vorlage benannten Maßnahmen um die Gestaltung vorhandener oder geplanter Parkplätze zugunsten der Barrierefreiheit.
Aus sich heraus resultiert aus diesen Maßnahmen keine Bedeutung für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung.
Der Effekt auf die CO2 -Emissionen ist nicht ermittelbar.

 

 

Anlage/n:

- 17 Regelpläne zu Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderung

- 1 Übersichtstabelle zum Bestand und Zustand der Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung

- 1 Flyer „Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderungen“ (Stand 12/ 2020)



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 18. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss

Donnerstag, 21. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
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