Ausschreibung der Stelle des Technischen Beigeordneten
- Letzte Beratung
- Dienstag, 19. Januar 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Verwaltungsleitung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7734
Der Rat beschließt, die Stelle des Technischen Beigeordneten entsprechend der Stellenausschreibung (Anlage) auszuschreiben und stimmt dem Verfahrensablauf zu.
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2020 beauftragt, eine Stellenausschreibung für die Ausschreibung der Stelle des Technischen Beigeordneten vorzubereiten und einen Zeitplan für das Ausschreibungsverfahren vorzulegen.
Gesetzliche Bestimmungen über die Wahl der Beigeordneten sind in § 71 Gemeindeordnung NRW geregelt. Beigeordnete werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Die Stellen der Beigeordneten sind bei einer erstmaligen Wahl zwingend auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden. Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Vorbereitende Maßnahmen z.B. Verfahrensregelungen, Ausschreibung dürfen jedoch vorher erfolgen.
Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Der Rat ist berechtigt, die an die Bewerber/innen zu stellenden Anforderungen im Rahmen eines Anforderungsprofils festzulegen. Bewerber/innen, die die zwingend vorgegebenen Anforderungsmerkmale nicht erfüllen, sind im weiteren Auswahlverfahren nicht zu berücksichtigen.
Aus der Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, die/den möglichst qualifizierteste/n Bewerber/in für das Amt des Technischen Beigeordneten zu gewinnen. Deshalb schlägt die Verwaltung – entsprechend dem üblichen Verfahren für die Besetzung von Führungsstellen in der Verwaltung – vor, ein zweistufiges Auswahlverfahren durchzuführen.
Es wird vorgeschlagen, zunächst ein Assessment Center-Verfahren unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden und darüber hinaus eine Vorstellung der Bewerber/innen vor den Stadtratsmitgliedern durchzuführen. Details hierzu werden von der Verwaltung noch erarbeitet und mit den Fraktionen abgestimmt. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie sind die Rahmenbedingungen (Räumlichkeiten etc.) noch zu klären. Hieraus ergibt sich folgende Verfahrensweise:
Verfahrensschritte
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am / bis |
Beschluss über die Stellenausschreibung und den Ausschreibungstext |
19.01.2021 |
Veröffentlichung der Stellenausschreibung in folgenden Medien:
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23.01.2021 |
Bewerbungsfrist |
17.02.2021 |
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26.02.2021 |
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05.03.2021, 8.00 Uhr
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Die notwendigen Termine sind abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Bewerber/innen und den sonstigen Sitzungen (z.B. Städteregionstag). Als Richtwert gilt, dass für vier Bewerber/innen ein ganzer Tag (8.00 – 18.00 Uhr) in Anspruch nehmen wird. |
18.03. oder 19.03.2021 (evtl. falls erforderlich: 20.03.2021)
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Samstag, 27.03.2021 |
Vorschlag der Verwaltung zur Stellenbesetzung im Rahmen der Beschlussvorlage für die Ratssitzung |
16.04.2021 |
Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen des Auswahlverfahrens für Stadtverordnete |
bis 23.04.2021 |
Wahl des/der Beigeordneten in der Stadtratssitzung
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29.04.2021 |
Rechtliche Grundlagen:
§ 71 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Stellenausschreibungen werden Kosten in Höhe von ca. 6.000 € verursachen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X |
keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Anlage/n:
Stellenausschreibung Technischer Beigeordneter
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 19. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
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- Entscheidung
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- Rat der Stadt Herzogenrath
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