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Erneutes Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der
Kindertagesbetreuung im Zuge von COVID-19


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10841

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunalen Spitzenverbände sich auf einen Erlass der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung im Pandemiebetrieb für den Monat Januar 2021 verständigt haben und das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen zu 50 % den Einnahmeausfall ersetzt.

  1. Er erlässt die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung im Jugendamtsbereich der Städteregion Aachen für den Monat Januar 2021.

  1. Er erlässt die Elternbeiträge ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Pandemiebetrieb aufrechterhält und in dem Verhältnis, in dem das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen den Einnahmeausfall ersetzt zzgl. eines Eigenanteils in gleicher Höhe.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Im Jahre 2020 haben der Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der Städteregionsausschuss bzw. der Städteregionstag mehrere Entscheidungen zur Aussetzung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) in der COVID19-Pandemie getroffen (vgl. Sitzungsvorlagen Nr. 2020/0253, 2020/0282, 2020/0282-E1und 2020/0527).

Mit Schreiben vom 07.01.2021 (siehe Anlage) hat das Land Nordrhein-Westfalen den dringenden Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selbst betreuen. Aufgrund der Corona-Betreuungsverordnung in der seit 11.01.2021 geltenden Fassung sind zudem für Eltern, die ihr Kind aufgrund dringenden Bedarfes betreuen lassen, die Betreuungszeiten um 10 Stunden/Woche eingeschränkt.

Auch wenn weiterhin auf ausdrückliche Einrichtungsschließungen/Betretungsverbote verzichtet wurde, ist die Betreuungsleistung nach wie vor erheblich eingeschränkt. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie kann die Unterstützung der Familien bei der Bildung und Erziehung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mit der notwendigen Verlässlichkeit geleistet werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreistag NRW mit E-Mail vom 07.01.2021 darüber informiert, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung sich darauf verständigt haben, die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und die Beiträge für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule für den Monat Januar 2021 zu erlassen.

Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung dieser Verständigung im Jugendamtsbereich der StädteRegion vor, den Erlass der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 zu beschließen.

Da die Infektionszahlen trotz des derzeit geltenden Lockdowns noch nicht wieder auf ein unkritisches Niveau gesunken sind, könnte der eingeschränkte Pandemiebetrieb auch über den 31.01.2021 hinaus verlängert werden. Die Verwaltung bittet für diesen Fall und vorbehaltlich einer weiteren Co-Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen um einen Vorratsbeschluss, um auch in den Folgemonaten gegebenenfalls auf Beiträge verzichten zu können.

Die Verwaltung hatte bereits im Städteregionstag am 17.12.2020 unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ die Politik um deren Einverständnis gebeten, den Einzug der Elternbeiträge für Januar 2021 aufgrund der noch ausstehenden Finanzierungsregelung des Landes Nordrhein-Westfalen auszusetzen. Der Städteregionstag erteilte diesem Vorschlag der Verwaltung seine Zustimmung.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Elternbeiträge sind in der Haushaltssatzung im Produkt 06.03.01- Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) wie folgt veranschlagt:

Sachkonto 421102 (Kindertagespflege): 60.000 €/Jahr

Sachkonto 432110 (Kindertageseinrichtungen): 1.500.000 €/Jahr

zusammen: 1.560.000 €/Jahr

Seit dem 01.08.2020 werden aufgrund der neuen Kinderfördersatzung und der Geschwisterkindregelung durch das neue KiBiz monatlich Elternbeiträge in Höhe von rd. 125.000 € eingenommen.

Von dem Einnahmeausfall (100 %) trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte.

Für jeden Monat ist daher mit einem (Netto-)Minderertrag von 50 %, d.h. 62.500 €, zu rechnen. Da es sich um Corona-bedingte Mindererträge handelt, ist die verbleibende Nettobelastung nach dem NKF-Corona-Isolationsgesetz (NKF-CIG) zu isolieren und ggf. ab dem Jahr 2025 aufgeteilt auf maximal 50 Jahre von den vier Jugendamtskommunen zu tragen. Dies soll in dem Verhältnis der Kostenerstattung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen (bspw. aktuell zu je 50 %). Der Vorratsbeschluss ist jedoch bewusst so formuliert, dass er auch eine andere Aufteilung (bspw. je 25 %) umfasst.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Schreiben des MKFFI vom 07.01.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Februar 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 28. Januar 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung