Teilen:

Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr
2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10772

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2021 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

  1. Er weist darauf hin, dass die Städteregion Aachen insbesondere im Hinblick auf die positive Berücksichtigung von Veränderungen, die sich bis zur Beschlussfassung des Haushaltes 2021 ergeben, den Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen in vollem Umfang entsprochen hat.

Er weist im Übrigen die weiter gehenden Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW zurück.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements trat im September 2012 das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) in Kraft.

Aus Art. 1 UmlGenehmG resultiert, dass der Haushaltsaufstellung gemäß §55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) ein Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage vorgeschaltet ist.

Das Verfahren ist sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten und soll den kreis-/regionsangehörigen Kommunen eine frühzeitige Beteiligung noch während der Planungsphase zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes des Kreises/ der Städteregion Aachen bieten. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Regionsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.

Das verbindlich durchzuführende Benehmensverfahren wurde mit der Übersendung der Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2021 am 09.11.2020 sowie einer gemeinsamen Besprechung mit der OBin und den Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern (BM-Konferenz) am 16.11.2020 eingeleitet. Das Eckdatenpapier ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen lief bis zum 18.12.2020. Die Kupferstadt Stolberg hat ihre Stellungnahme erst am 21.12.2020 eingereicht.

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte haben in der Zeit vom 09.11.2020 bis 21.12.2020 die regionsangehörigen Kommunen ihre Stellungnahme abgegeben:

● Stadt Alsdorf, Stellungnahme vom 10.12.2020 (Anlage 2)

● Stadt Baesweiler, Stellungnahme vom 16.12.2020 (Anlage 3)

● Stadt Eschweiler, Stellungnahme vom 11.12.2020 (Anlage 4)

● Stadt Herzogenrath, Stellungnahme vom 16.12.2020 (Anlage 5)

● Stadt Monschau, Stellungnahme vom 16.12.2020 (Anlage 6)

● Gemeinde Roetgen, Stellungnahme vom 10.12.2020 (Anlage 7)

● Gemeinde Simmerath, Stellungnahme vom 18.12.2020 (Anlage 8)

● Kupferstadt Stolberg, Stellungnahme vom 21.12.2020 (Anlage 9)

● Stadt Würselen, Stellungnahme vom 16.12.2020 (Anlage 10)

● Stadt Aachen, Stellungnahme vom 02.12.2020 (Anlage 11)

Alle vorgelegten Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 2 bis 11 beigefügt.

Zulässigkeit der Einwendungen:

Die Beteiligungsrechte der regionsangehörigen Kommunen bei der Aufstellung der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen resultieren aus § 55 KrO NRW.

§ 55 KrO NRW hat folgenden Wortlaut:

„Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden

(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des §55 Abs. 2 KrO NRW zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Dies ist zeitgleich mit der Übersendung des Haushaltsenwurfs an alle Städteregionstagsmitglieder am 21.12.2020 erfolgt.

Das Benehmen ist seinem Rechtscharakter nach eine bestimmte Form der rechtlichen Mitwirkung an einem Verfahren. Im Unterschied zum Einvernehmen ist eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle, hier den regionsangehörigen Kommunen, zu treffen ist, nicht zwingend mit dem Einverständnis dieser zu fällen. Vielmehr kann von den Äußerungen der regionsangehörigen Kommunen aus sachlichen Gründen abgewichen werden.

Gegen die Zulässigkeit der Einwendungen gem. § 55 KrO NRW bestehen keine Bedenken.

Herstellung des Benehmens durch die städteregionsangehörigen Kommunen:

Die Städte und Gemeinden Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen stellen das Benehmen hinsichtlich des von der Städteregion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2021 mitgeteilten Umlagesatzes für die allgemeine Städteregionsumlage gemäß § 55 KrO NRW in Höhe von 38,5 %, verbunden mit Bedingungen/ Erwartungen, her.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastung für das Jugendamt betroffenen Städte und Gemeinden Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath stellen das Benehmen hinsichtlich des Umlagesatzes in Höhe von 26,7677 % her.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV betroffenen Städte und Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath, Stolberg und Würselen stellen das Benehmen hinsichtlich des jeweiligen individuellen Umlagebetrages bzw. Umlagesatzes her.

Die Gemeinde Roetgen hingegen stellt das Benehmen hinsichtlich der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV auf Grund des hohen Anstieges des Umlagebedarfs zunächst nicht her.

Die Stadt Aachen stellt das Benehmen für die differenzierte Regionsumlage her.

Folgende Bedingungen/ Erwartungen wurden von den regionsangehörigen Kommunen mit der Benehmensherstellung verbunden:

  1. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2021 Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen gegenüber den Eckdaten ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern müssen durch Einsparungen oder einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kompensiert werden. (Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen)

  1. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2021 Verbesserungen gegenüber den Eckdaten ergeben, sind diese zur Senkung des Umlagesatzes zu verwenden. Insbesondere sollten sich ggf. aus einer reduzierten Landschaftsumlage ergebende Haushaltsverbesserungen umlagemindernd an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben werden. (Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen)

Würdigung zu 1. und 2.

Gegenüber den Eckdaten ergeben sich einige Verbesserungen wie auch Verschlechterungen. Die per Saldo entstehende Verbesserung wird unter Hinzunahme eines Aufstockungsbetrages aus der Ausgleichrücklage dazu verwendet, den Umlagesatz gegenüber dem Entwurf von 38,5% um 0,2% auf 38,3% zu senken. Den Forderungen wird somit vollständig entsprochen.

  1. Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Belastungen der Kommunen wird die Städteregion aufgefordert, eigene Konsolidierungsbemühungen in allen Bereichen nochmals deutlich zu intensivieren, um die Kommunen in den nächsten Jahren größtmöglich zu entlasten. Besonders wird hier auf den stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten verwiesen. (Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Monschau, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen)

Würdigung

Bei der Wahrnehmung von (neuen) Aufgaben, die im Übrigen oftmals auf Grund neuer gesetzlicher Verpflichtungen unumgänglich sind (z.B. Führerscheinumtausch) oder in anderen Fällen auch (befristete) Projekte mit einer hohen oder kompletten Refinanzierung darstellen, folgt die Städteregion ihrem bereits im Jahr 2015 eingeführten Strukturkonzept 2015 - 2025 sowie dem beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept 2015 – 2020, das für das Haushaltsjahr 2021 verlängert wurde. Neue Stellen werden der politischen Vertretung im Einzelfall begründet vorgelegt und nur im Falle der positiven Beschlussfassung haushaltswirksam eingestellt.

  1. Die Städteregion wird aufgefordert, die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage 2021 auf 194 Mio. € zu begrenzen und den darüber hinaus zum Haushaltsausgleich benötigten Bedarf (rd. 1,7 Mio. €) über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken. (Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Monschau, Gemeinde Simmerath)

Würdigung

Die zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage von rund 12,4 Mio. € wird zum großen Teil zur Senkung des Umlagebedarfs 2021 (mit rd. 5,3 Mio. € laut Haushaltsentwurf bzw. mit rd. 5,5 Mio. € nach dem Änderungsvorschlag der Verwaltung) und des Umlagebedarfs 2022 (mit rd. 4,3 Mio. €) und im Übrigen mit kleineren Beträgen in den folgenden Jahren eingesetzt. Der rechnerisch verbleibende Restbetrag in der Ausgleichsrücklage von rd. 2,46 Mio. € steht für den eigentlichen Zweck der Ausgleichsrücklage zur Verfügung, nämlich mögliche Risiken, die sich im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushalts realisieren, abzudecken.

Der Umlagesatz für das Jahr 2021 reduziert sich somit von ursprünglich (in der mittelfristigen Planung des Haushalts 2020) vorgesehenen 40,3862 % auf 38,3 %. Dies folgt der Strategie, die Umlage nicht ansteigen zu lassen, sondern konstant zu halten bzw., wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt, diese kurz- wie auch mittelfristig abzusenken. Die regionsangehörigen Kommunen erhalten somit die größtmögliche Planungssicherheit für die folgenden Jahre, ohne dass es zu erheblichen Schwankungen kommt. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Rahmenbedingungen gegenüber den zugrunde gelegten Parametern nicht deutlich verschlechtern.

  1. Die Städteregion wird weiterhin aufgefordert, die Abrechnungsmodalitäten gemeinsam mit der Stadt Aachen umzusetzen und mit der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2021 abzuschließen. (Stadt Eschweiler, Gemeinde Roetgen, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen)

Würdigung

Die angepassten Abrechnungsparameter der Ziffer 3 der Vereinbarung sind weitestgehend bereits im Haushaltsentwurf 2021 berücksichtigt. Letzte noch ausstehende Klärungen zu einzelnen Bereichen werden derzeit herbeigeführt. Eine wesentliche Verschiebung von Be- und Entlastungen ist damit aller Voraussicht nach nicht verbunden, die zutreffende Berücksichtigung kann über die Spitzabrechnung der differenzierten Umlage erreicht werden. Hinsichtlich der zusätzlichen Abrechnungsbestandteile der Ziffer 4 der Vereinbarung wird auf die erfolgten Beschlussfassungen in allen kommunalen Gremien im Laufe des Jahres 2020 verwiesen.

  1. Um den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ sicherzustellen, wird eine umlagereduzierende Kostenoptimierung bzw. eine planbare Verteilung ohne Belastungsspitzen gefordert. (Stadt Eschweiler, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Kupferstadt Stolberg)

Würdigung

Die Kosten des ÖPNV und damit die Höhe der differenzierten Umlage ergibt sich aus den Finanzierungsmodalitäten im Zweckverband AVV und sind von der Städteregion nicht beeinflussbar. Im Sinne der Stellungnahme der Kommunen wurde für das Jahr 2021 der aus der aktuellen Planung des Zweckverbandes resultierende und gegenüber den zum Haushaltsentwurf vorliegenden Zahlen um 1,268 Mio. € reduzierte Betrag eingeplant, was zur deutlichen Entlastung beiträgt.

  1. Es wird erwartet, dass die ÖPNV-Umlage auf ein System umgestellt wird, das die Kosten des ÖPNV in der Region gerecht verteilt. (Gemeinde Roetgen)

Würdigung

Die Aufteilung der differenzierten ÖPNV-Umlage beruht auf einem zwischen allen Kommunen abgestimmten Verteilschlüssel, der seit dem Jahr 2003 Anwendung findet. Den Kommunen steht es frei, sich für die Zukunft auf einen neuen bzw. veränderten Umlageschlüssel zu verständigen.

  1. Zukünftig soll das Eckdatenpapier der Städteregion insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Personal- und Sozial-Transferaufwendungen transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden. (Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Stadt Würselen)

Würdigung

Die Darstellung der Personalaufwendungen folgt dem gültigen Personalbewirtschaftungskonzept (PBK). Da die Gültigkeit des bisherigen PBK mit dem Haushalt 2021 endet und für zukünftige Haushalte ab dem Jahr 2022 ein neues PBK entwickelt wird, wird sich die Darstellung an diesem neuen PBK orientieren und ausrichten.

Die Sozialtransferaufwendungen nehmen von Jahr zu Jahr an Komplexität zu, insbesondere im Jahr 2021 durch die erstmalige Veranschlagung der um 25% erhöhten KdU-Bundesbeteiligung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der notwendigen Corona-Isolierung in einer Reihe von Positionen im Sozialetat. Dennoch wird im Hinblick auf das Eckdatenpapier für zukünftige Haushalte die Anregung aufgenommen, die Sozialtransferaufwendungen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.

  1. Von den Kommunen wird gefordert, den Haushaltsunterlagen eine Auflistung der ergebniswirksamen freiwilligen Aufwendungen sowie eine Auflistung über neu zu finanzierende Aufgaben beizufügen. (Gemeinde Roetgen, Stadt Würselen)

Würdigung

Die Liste der freiwilligen Leistungen wurde zuletzt zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/ 2016 im November 2014 fortgeschrieben. Das Ergebnis war die Feststellung, dass die freiwilligen Leistungen rd.1,37% des Haushaltsvolumens ausmachten und damit einen unterdurchschnittlichen Anteil im Vergleich aller Kreise in NRW hatten.

Die Aufgabe, Konsolidierungspotenziale aufzuzeigen, wurde jedoch nicht mit dem Fokus auf die freiwilligen Leistungen, sondern teilweise deutlich darüberhinausgehend mit dem Strukturkonzept 2015 – 2025, das der Städteregionstag in seiner Sitzung am 22.10.2015 verabschiedet hat, sowie mit dem in diesem Rahmen ebenfalls beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept 2015 – 2020 weiter verfolgt.

Dennoch ist beabsichtigt, zum Haushalt 2022 eine aktualisierte Liste der freiwilligen Leistungen vorzulegen.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des §55 Abs. 2 KrO NRW zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

Die regionsangehörigen Kommunen sind zur öffentlichen Sitzung des Städteregionsausschusses am 28.01.2021 eingeladen und haben dort die gem. §55 Abs. 2 KrO NRW vorgesehene Gelegenheit zur Anhörung.

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlagen:

Eckdatenpapier zur Benehmensherstellung vom 09.11.2020 (Anlage 1)

Stellungnahmen aller regionsangehörigen Kommunen (Anlagen 2 bis 11)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Februar 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 28. Januar 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung