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Stellenplan 2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10766

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt den der Sitzungsvorlage 2021/0035 als Anlage beigefügten Stellenplan 2021 für die StädteRegion Aachen.

 

 

Sachlage:

Die Anzahl der im Stellenplan 2021 benötigten Stellen beträgt 1926,0 Stellen.

Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:

1. Ausgangspunkt

Ausgangspunkt für den Stellenplan 2021 ist der Stellenplan 2020 in der Fassung des Städteregionstagsbeschlusses vom 12.12.2019 mit

1869,5 Stellen.

2. Stellenplanauswirkungen 2021 - Allgemeine Verwaltung -

Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0032

+ 34,5 Stellen

3. Stellenplanauswirkungen 2021 - Beamtenanwärter_innen -

Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0033

- 2,0 Stellen

4. Stellenplanauswirkungen 2021 - Kindertagesstätten -

Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0034

+ 21,0 Stellen

5. Stellenplanauswirkungen 2021 - Jobcenter -

Beschlüsse der Trägerversammlungen vom 03.04.2020 und 25.11.2020

+ 3,0 Stellen

Insgesamt ergibt sich somit für den Stellenplan 2021 ein Bedarf an 1926,0 Stellen.

Die Zahl der am 30.06.2020 tatsächlich besetzten Stellen betrug 1531,59.

Der Stellenplan wies zu diesem Zeitpunkt vollständig nicht besetzte Planstellen von 208,5 auf. Dies machte 11,15 % des Gesamtvolumens des Stellenplanes aus. 67 der vorgenannten Stellen waren aufgrund von Beurlaubungen (u.a. Sonderurlaub, Elternzeit, Sabbatjahr) oder Langzeiterkrankungen vakant, ohne dass zum Stichtag 30.06.2020 eine Kompensation der Abwesenheit (Vertretung durch Arbeitszeiterhöhungen oder Ersatzeinstellungen) erfolgte. Neben 14,0 Stellen, die zur Vermeidung von befristeten Arbeitsverhältnissen zur Verfügung standen, waren in dieser Anzahl auch 9,0 Stellen zur Übernahme der Anwärter_innen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt sowie 118,5 Stellen, für deren Besetzung ein Stellenbesetzungsverfahren bereits lief oder noch zu initiieren war, enthalten.

Zwischenzeitlich erfolgten insbesondere Entfristungen, die u.a. dazu führten, dass sich die Zahl der vollständig nicht besetzten Planstellen am 01.01.2021 auf 177,0 (9,47 % des Gesamtvolumens des Stellenplanes) reduzierte.

Durch den Umstand, dass der Stellenplan der Städteregionsverwaltung nur ganze und halbe Stellen umfasst, ergeben sich durch Besetzungen in Teilzeit bzw. Arbeitszeitreduzierungen freie Stellenplananteile, die sich zum 30.06.2020 aufaddiert auf 185,91 Stellen beliefen. Einige Arbeitszeitreduzierungen werden zur Deckung des Personalbedarfs in den Organisationseinheiten durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeitenden kompensiert. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Beispielsweise ist der Umfang oder der Zeitraum der Reduzierung in vielen Fällen so kurzzeitig bzw. gering, dass eine mögliche Ersatzeinstellung oder anderweitige Kompensation entfällt. Insbesondere in Organisationseinheiten, in denen eine Vollzeitbeschäftigung der übrigen Kolleg_innen gegeben ist, ist eine Deckung der freien Stellenplananteile durch Arbeitszeiterhöhungen aus dem unmittelbaren Kollegium ebenfalls nicht möglich.

Weiterhin gibt es Fälle, in denen die für eine Arbeitszeitreduzierung vorgenommene Ersatzeinstellung bzw. Arbeitszeiterhöhung nicht deckungsgleich im Stellenplan abgebildet werden kann, sodass die Anzahl der tatsächlichen Vakanzen durch diese rechnerisch nicht reduziert wird, jedoch niedriger ausfällt, als der Stellenplan ausweist. Die Gesamtzahl der durch Besetzungen in Teilzeit bzw. Arbeitszeitreduzierungen freien Stellenplananteile ist unter Berücksichtigung dieser nicht genau zu beziffernden Fälle niedriger.

Der Stellenplan wird um 56,5 Stellen erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:

443,0Stellen für Beamt_innen

1483,0Stellen für Beschäftigte

Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2021.

Der Entscheidung der Verwaltungskonferenz vom 07.01.2020 folgend richtet sich die Ausweisung der Planstellen erstmalig im Stellenplan 2021 nach der durch die Stellenbewertung festgelegten Stellenwertigkeit.

Die in den Sitzungsvorlagen 2021/0032 bis 0034 aufgeführten Stellenbedarfe berücksichtigen die bislang seitens der politischen Gremien beschlossenen Maßnahmen sowie die mit den Sitzungsvorlagen 2020/0323 und 2021/0036 am 04.02.2021 noch zu beschließenden Mehrbedarfe. Die Personalkosten für die hier aufgeführten Stellen sind mit Ausnahme der Stellen aus der Sitzungsvorlage 2021/0036, die aber ihrerseits zu 100 % gegenfinanziert sind und im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2021 noch aufgenommen werden müssen, im Haushaltsentwurf 2021 bereits eingeplant.

Befristete Mehrbedarfe werden an dieser Stelle nicht aufgeführt, da diese keine Auswirkung auf den Stellenplan 2021 haben.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Der vorgeschlagene Beschluss hat keine unmittelbaren personellen Auswirkungen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2021 sind die Personalkosten für die in den Sitzungsvorlagen 2021/0032 bis 0034 dargestellten Personalbedarfe berücksichtigt. Die Personalkosten (sowie die 100%ige Gegenfinanzierung) der in der Sitzungsvorlage 2021/0036 dargestellten Personalbedarfe sind im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2021 zu berücksichtigen.

In Vertretung:

gez.: Nolte

 

 

Anlagen:

Stellenplan Beamt_innen

Stellenplan Tariflich Beschäftigte

Stellenübersicht Dienstkräfte in der Probe, Ausbildungszeit und im Praktikum


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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