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Stellenplanauswirkungen 2021;
Beamtenanwärter_innen


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10764

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt zur Übernahme der Anwärter_innen, die im Jahr 2021 ihren Vorbereitungsdienst beenden, im Rahmen des Stellenplanes 2021 folgende 13 Stelleneinrichtungen:

5Anwärter_innen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt

7Anwärter_innen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

1 Anwärter_in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (Umwelt)

  1. Er beschließt für die im Rahmen des Stellenplanes 2020 eingerichteten 15 Stellen zur Übernahme der Anwärter_innen 15 Stelleneinsparungen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie mögliche Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls oder Umorganisation umzusetzen.

Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, in denen eine Vielzahl nicht vorhersehbarer Austritte aus verschiedenen Gründen erfolgten, sowie mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung und den Fachkräftemangel werden über den voraussichtlich vorhandenen Bedarf hinaus Nachwuchskräfte ausgebildet.

Im Jahr 2021 werden insgesamt 14 Nachwuchskräfte ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Vorbereitungsdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamt_innen, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) und A 9 (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) einzuweisen. Freie Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten können hierfür grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden. Für eine Person, die den Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2 im Jahr 2021 beendet, ist die Einrichtung einer Stelle nicht notwendig, da sie bereits einer Planstelle zugewiesen ist.

Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereiche für die Nachwuchskräfte vorgesehen sind, weshalb noch keine Prüfung erfolgen kann, ob zum entsprechenden Zeitpunkt freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind.

Auch im Rahmen des Stellenplanes 2020 wurden für die Anwärter_innen, die ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, 15 Planstellen eingerichtet. Diese Stellen zur Übernahme der Anwärter_innen konnten ausnahmslos in Abgang gebracht werden. Die Beamt_innen werden zwischenzeitlich auf unbesetzten bzw. neu eingerichteten Stellen eingesetzt. Lediglich eine Nachwuchskraft konnte nicht übernommen werden, sodass die für ihre Übernahme eingerichtete Stelle im Rahmen des Stellenplanes 2021 gestrichen wird.

Somit können im Stellenplan 2021 15 Stellen eingespart werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für das Jahr 2021 folgende Situation im Bereich der Nachwuchskräfte:

+ 13 Stelleneinrichtungen für die Anwärter_innen, die ihren beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst im Jahr 2021 beenden werden

- 15Stellenstreichungen für die Übernahme der Nachwuchskräfte, die ihren beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst im Jahr 2020 beendeten

- 2 Stellen im Stellenplan 2021

Dieses seit dem Stellenplan 2015 praktizierte Verfahren hat sich bewährt und soll auch in 2021 und den Folgejahren zur Anwendung kommen.

Mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus den letzten Jahren und aufgrund der bestehenden Stellenvakanzen und Bedarfe ist bereits jetzt erkennbar, dass alle geeigneten Nachwuchskräfte in 2021 übernommen werden. Demnach ist davon auszugehen, dass die in 2021 neu einzurichtenden 13 Planstellen im Rahmen des Stellenplanes 2022 wieder eingespart werden können.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Der vorgesehene Beschluss hat eine personelle Auswirkung von einer vorübergehenden Einsparung von zwei Stellen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2021 sind für die Stelleneinrichtungen keine zusätzlichen Personalkosten veranschlagt. Personalkostenansätze sind seitens der Organisationseinheiten aufgabenbezogen im Haushalt 2021 eingeplant und zum Zeitpunkt der Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbar.

In Vertretung:

gez.: Nolte

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Februar 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 28. Januar 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 27. Januar 2021Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
Details
Tagesordnung