Der Städteregionsrat stimmt der Erhöhung des Stellenplanes 2021 im Bereich der allgemeinen Verwaltung um 34,5 Stellen zu.
Sachlage:
Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen und von der Städteregionsvertretung beschlossenen oder noch zu beschließenden Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie mögliche Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls oder organisatorischer Maßnahmen umzusetzen.
Im Bereich der allgemeinen Verwaltung stellt sich der Stellenmehrbedarf für den Stellenplan 2021 wie folgt dar:
Stellenmehrbedarf auf Grundlage von der Städteregionsvertretung zu beschließenden Mehrbedarfe aus den Vorlagen 2020/0323 sowie 2021/0036
- siehe Anlage 1 -
+ 39,5 Stellen
Stelleneinsparung aufgrund Aufgabenwegfalls
- siehe Anlage 2 -
- 5,0 Stellen
Stellenmehrbedarf gesamt
34,5 Stellen
Im Stellenplan 2021 ist somit die Einrichtung von insgesamt 34,5 zusätzlicher Stellen für den Bereich der allgemeinen Verwaltung erforderlich.
Rechtslage:
Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.
Personelle Auswirkungen:
Der vorgesehene Beschluss hat eine Auswirkung von 34,5 Mehrbedarfen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Für die Stelleneinrichtungen sind im Entwurf des Haushalts 2021 bereits zusätzliche Personalkosten veranschlagt.
In Vertretung:
gez.: Nolte
Anlage: Stellenmehrbedarf im Bereich der allgemeinen Verwaltung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 04. Februar 2021Sitzung des Städteregionstages