Teilen:

Personalbewirtschaftungskonzept 2022 - 2027


Letzte Beratung
Freitag, 19. März 2021 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10768

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen berät über das als Anlage beigefügte Personalbewirtschaftungskonzept für die Jahre 2022 – 2027.

  1. Der Städteregionstag stimmt dem als Anlage beigefügtem Personalbewirtschaftungskonzept für die Jahre 2022 – 2027 zu und beauftragt die Verwaltung jährlich über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen zu berichten.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 dem von der Verwaltung vorgelegten Personalbewirtschaftungskonzept (PBK) grundsätzlich für die Jahre 2015 - 2020 zugestimmt (vgl. SV-Nr.: 2015/0283).

Es war Wunsch der Fraktionen, das PBK um ein Jahr zu verlängern, damit der neue Städteregionstag die Fortschreibung des PBK für die Jahre 2022 – 2027 beschließt.

Als Grundlage des PBK 2015 - 2020 dienten die im Haushalt 2015 dezentral in den Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 60.140.742 €. Ausgenommen waren die Personal- und Versorgungsaufwendungen der Produkte "Tageseinrichtungen für Kinder" (Produkt 06.03.01) und "Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung/Jobcenter" (Teilprodukt 950301).

In den Folgejahren hat der Städteregionsausschuss über (aktuell noch bestehende) Mehrbedarfe im Umfang von rd. 13,73 Mio. € entschieden. Hinzu kommen die jährlichen Steigerungen mit den Orientierungsdaten des Landes in Höhe von rd. 6,87 Mio. €. Im Haushaltsplanentwurf 2021 sind Personal- und Versorgungsaufwendungen im Bereich des PBK in Höhe von rd. 80,74 Mio. € berücksichtigt. Dies entspricht einer Steigerung von rd. 34,25 % in sechs Haushaltsjahren.

Um dieser Steigerung entgegenzuwirken, sieht die verwaltungsseitige Fortschreibung des PBK je Dezernat jährliche Mehrbedarfe in Höhe von max. 1 % des Haushaltsansatzes des Vorjahres vor, über die der Städteregionsausschuss abschließend berät. Weiterhin werden die jährlichen Tarif-/Besoldungserhöhungen im tatsächlichen Umfang berücksichtigt, da die Verwaltung hierauf keinen Einfluss nehmen kann.

Im Zuge dieser Beschlussfassung bzw. letztlich auch im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt ist es weiterhin möglich, dass die politische Vertretung eigene thematisch-inhaltliche Schwerpunkte setzt, die zu weiteren Mehrbedarfen führen. Die politische Vertretung kann jederzeit eigene Ziele formulieren und festsetzen oder umgekehrt auch die von der Verwaltung angemeldeten Mehrbedarfe reduzieren.

Basiswert für das PBK 2022 - 2027 sind die für den Haushaltsplanentwurf 2021 durch die Organisationseinheiten angemeldeten Personalaufwendungen in Höhe von rd. 86,3 Mio. € incl. der im Rahmen der Haushalts 2021 noch zu beschließenden Personalmehrbedarfe 2021 (vgl. SV-Nr.: 2020/0323), zzgl. evtl. Mehrbedarfe die sich im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2021 ergeben. Keine Berücksichtigung finden die angemeldeten Personalaufwendungen für das Jobcenter, der Kindertageseinrichtungen, des A 57 - Versorgungsamt - sowie den sonstigen Beschäftigten - z. B. Aufwandsentschädigungen der Kreisbrandmeister, Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Personalaufwendungen die zentral außerhalb der Dezernatsbudgets anfallen (z. B. Jubiläumszuwendungen, LOB-Zahlungen).

Enthaltene Personalaufwendungen aufgrund von befristeten Personalmehrbedarfen (z. B. Teilnahme an Projekten) werden aus dem Basiswert wieder herausgerechnet. Bei einer Verlängerung des Projektes verbleiben die Personalaufwendungen im Budget und zählen nicht als Mehrbedarf.

Das A 57 – Versorgungsamt – wird in der Fortschreibung des PBK als Ausnahme geführt, da neben einer komplizierten Refinanzierungslage auch ein aufwendiges Verfahren bei ausscheidenden Landesbediensteten entsteht, was insbesondere zu unterjährigen finanziellen Mehrbedarfen führt und die Haushaltsplanung in diesem Bereich erschwert (vgl. hierzu auch SV-Nr.: 2018/0311).

Eine Auswertung der letzten vier Haushaltsjahre hat ergeben, dass von den angemeldeten Personalaufwendungen jährlich rd. 5 % aufgrund von Stellenvakanzen, Krankengeldbezügen etc. eingespart wurden, welche von den angemeldeten Personalaufwendungen für das Jahr 2021 zur Ermittlung des Basiswertes 2022 pauschal in Abzug gebracht wurden. Eine genaue Berechnung des Basiswertes kann erst nach Beschluss über den Haushalt 2021 erfolgen.

Bei Mehrbedarfen aufgrund von Projekten erhöht sich für die Dauer des Projektes das Personalkostenbudget um den Förderbetrag an den Personalaufwendungen. Der Eigenanteil der StädteRegion Aachen an den Personalaufwendungen ist im Dezernatsbudget des jeweiligen Dezernates im Rahmen der 1 %igen Steigerung aufzufangen. Sollte die Aufgabe nach Projektende weiterhin mit dem Personal wahrgenommen werden, stellt dies dann einen Mehrbedarf dar, der innerhalb des Dezernates im Rahmen der 1 %igen Steigerung gedeckt werden muss.

Die Umsetzung des PBK 2022 - 2027 beginnt mit der Haushaltsplanaufstellung 2022. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt über eine Dienstanweisung.

Personalmehrbedarfe werden grundsätzlich in einer Sitzung des Städteregionsausschusses im II. Quartal eines jeden Jahres zentral beraten. Alle durch den Städteregionsausschuss beschlossenen Personalmehrbedarfe werden im Haushaltsplanentwurf des Folgejahres berücksichtigt, eine Realisierung kann grundsätzlich erst nach der politischen Beschlussfassung über den Haushalt erfolgen.

Ausnahmen dieser Regelung sind möglich, wenn es sich um befristete Personalmehrbedarfe handelt, bei denen es sich um geförderte Projektstellen handelt, soweit der Förderbescheid vorliegt.

Von den vorgenannten Regelungen ausgenommen sind finanzielle Personalmehrbedarfe, auf die die Verwaltung in Höhe und Umfang keinen Einfluss nehmen kann, z. B. bei Nachbesetzungen von Landesbedienstetenstellen, Freistellung von Personalratsmitgliedern etc..

Die politischen Gremien werden von der Verwaltung nach dem jeweiligen Jahresabschluss über die Entwicklung des PBK unterrichtet.

Nach Evaluation des PBK 2015 – 2020 hat sich die Notwendigkeit von Anpassungen ergeben, welche in der jetzigen Fortschreibung des PBK 2022- 2027 berücksichtigt sind. Im Wesentlichen haben sich folgende Veränderungen ergeben:

PBK 2015 – 2020

PBK 2022 – 2027

- Steigerung der Personalaufwendungen nach den Orientierungsdaten des Landes NRW und nicht nach den tatsächlichen Tarif-/Besoldungserhöhungen, das da-durch entstehende Delta wurde mittels pauschaler Kürzung über alle Budgets kompensiert.

- Kein Vorwegabzug für Einsparungen durch Stellenvakanzen, Krankengeldbezug etc., da Betrag zur Deckung der pauschalen Kürzung benötigt wurde.

- Personalmehrbedarfe ohne Deckelung.

- Steigerung der Personalaufwendungen mit den tatsächlichen Tarif-/Besoldungserhöhungen, zur Vermeidung einer pauschalen Kürzung.

- Vorwegabzug für Einsparungen durch Stellenvakanzen, Krankengeldbezügen etc. in Höhe von derzeit 5 %. Der Betrag wird jährlich anhand des Durchschnitts der letzten vier Jahre ermittelt.

- Personalmehrbedarfe jährlich in Höhe von max. 1 % des Haushaltsansatzes.

- Beratung über Mehrbedarfe einmal jährlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung.

Die Beratungsreihenfolge bzw. die Beratungszeitpunkte wurden von der Verwaltung bewusst so gewählt, damit evtl. Änderungswünsche aufgrund der Beratung im Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen vor der endgültigen Beschlussfassung noch Berücksichtigung finden können.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Personelle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung des PBK erst im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Mehrbedarfe in den Folgejahren.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Durch die im PBK festgeschriebene jährliche Steigerung wird die Ausweitung der Personal- und Versorgungsaufwendungen in den folgenden Jahren im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2021 begrenzt und reduziert.

gez.: Dr. Grüttemeier

Anlage:

Personalbewirtschaftungskonzept 2022 - 2027

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Freitag, 19. März 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 27. Januar 2021Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
Details
Tagesordnung