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Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der
Kindertagesbetreuung einschließlich der Kindertagespflege und im Rahmen des
Offenen Ganztages und der Halbtagsbetreuung an den Schulen der Primarstufe und
Förderschulen im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021


Letzte Beratung
Dienstag, 19. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7757

  1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den vollständigen Erlass bei der Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Kinderfördersatzung und der OGS/HTB-Satzung für die Inanspruchnahme von

-Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 4,13, 17 KiBiz,

-Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz

-Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)

im und für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.01.2021.

  1. Sollte das Land NRW aufgrund eines andauernden eingeschränkten Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen und außerschulischer Betreuung auch in weiteren Monaten eine Aussetzung der Elternbeiträge und die anteilige Übernahme der Kosten vornehmen, beschließt der Stadtrat, auch für diese Monate auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge für die vier Betreuungsformen zu verzichten.

 

 

Sachverhalt:

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat ab dem 11.01.2021 einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beschlossen. Kinder kommen zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Wochenstunden statt 45, 35 und 25 in die Kindertageseinrichtungen. Bei entsprechenden räumlichen und personellen Kapazitäten kann auch eine umfangreichere Betreuung stattfinden. Daneben wurde ein dringender Appell an die Eltern ausgesprochen, die Kinder zu Hause zu betreuen. Ausgehend von der Situation in den städtischen Kindertagesstätten und den Tagespflegestellen ist davon auszugehen, dass in Herzogenrath insgesamt sehr viele Eltern dieser Empfehlung der Landesregierung umsetzen.

In den Schulen erfolgt ebenfalls nur eine eingeschränkte Betreuung der Kinder. Es werden nur Kinder betreut, die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Auch hier wurden die Eltern dazu aufgerufen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, was von den Eltern ernst genommen und in den überwiegenden Fällen so gehandhabt wird.

Die Elternbeitragssatzungen in Herzogenrath eröffnen keine Möglichkeit, aufgrund der derzeitigen Beschlüsse zur Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und außerunterrichtlicher Betreuung die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leitungsfähigkeit des Antragsstellers voraus.

Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern wiederholt ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwendig. Daher ist durch einen Ratsbeschluss die Rechtsgrundlage für die vollständige Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat Januar 2021 zu schaffen.

Da die Elternbeiträge für den Monat Januar, bis zur Mitteilung über die Regelung zu den Elternbeiträgen durch die Landesregierung, bereits durch die Stadtkasse eingezogen bzw. durch die Eltern überwiesen wurden, werden die Elternbeiträge für Februar nicht eingezogen bzw. die Eltern werden gebeten, diese nicht zu überweisen. Die Beiträge aus Januar werden auf den Monat Februar umgebucht. Dies ist ein geringerer Verwaltungsaufwand als eine Erstattung der Elternbeiträge.

Die Stadt Herzogenrath verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für Januar 2021.

Sollte sich das Land NRW aufgrund eines andauernden eingeschränkten Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen und außerschulischer Betreuung auch in weiteren Monaten für eine Aussetzung der Elternbeiträge und die anteilige Übernahme der Kosten aussprechen, sollen auch für diese Monate die Elternbeiträge für die vier Betreuungsformen nicht erhoben werden.

Die Eltern sind durch eine Presseinformation in den lokalen Medien und über die Homepage der Stadt Herzogenrath entsprechend informiert worden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

r den Monat Januar 2021 ergibt sich insgesamt bei den Elternbeiträgen eine Sollstellung in Höhe von 171.893,00 €. Diese teilt sich wie folgt auf:

- Elternbeiträge Tagespflege: 18.137,00 €

- Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: 85.080,00 €

- Elternbeitge OGS: 61.818,50 €

- Elternbeiträge HTB: 6.857,50 €

Gesamt: 171.893,00 €

Die Landesregierung hat angekündigt, den mit der vollständigen Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen. 50 % des Ausfalls übernehmen die Kommunen.

r die Stadt Herzogenrath bedeutet dies einen Minderertrag in Höhe von 85.946,50 €r Januar 2021.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Durch die Aussetzung der Elternbeiträge entstehen keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Entscheidung
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