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Erneutes Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der
offenen Ganztagsschule im Zuge von COVID-19


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10830

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunalen Spitzenverbände sich auf einen Erlass der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 verständigt haben und das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen zu 50 % den Einnahmeausfall ersetzt.
  2. Er erlässt die Elternbeiträge für die offenen Ganztagsschulen an Förderschulen der StädteRegion Aachen für den Monat Januar 2021.
  3. Er erlässt die Elternbeiträge ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Pandemiebetrieb aufrechterhält, und zwar in dem Verhältnis, in dem das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen den Einnahmeausfall ersetzt zzgl. eines Eigenanteils in gleicher Höhe.

 

 

Sachlage:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0257 und 2020/0283.

Um das derzeitige Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt werden und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entschieden, dass auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten und hat für die Zeit vom 11.01.2021 bis

zum 31.01.2021 den Präsenzunterricht ausgesetzt. Dies betrifft auch die Kinder in der offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten.

Um die Eltern in dieser erneut belastenden Zeit zu unterstützen, verzichten das Land und die Kommunen im Januar 2021 landesweit auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen.

Wie im Jahr 2020 wurde zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass der tatsächliche Ertrags- bzw. Einzahlungsausfall für Januar 2021 jeweils zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen und der jeweiligen Kommune getragen wird.

Rechtslage:

Es sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrages voraussetzungslos erlauben. Daher ist durch einen Beschluss des Städteregionstages die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht zu schaffen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurden im Produkt 03.01.02 Förderschulen Sprache für die jeweiligen Sachkonten 432140 „Elternbeiträge für Schülerbetreuung (OGS)“ insgesamt Erträge in Höhe von 51.400 € prognostiziert. Tatsächlich werden derzeit mehr Elternbeiträge eingenommen als veranschlagt.

Im Januar 2021 ergibt sich ein tatsächlicher Einnahmeausfall in Höhe von 5.442 €. Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen (2.721 €).

Für jeden weiteren Monat ist daher mit einem entsprechenden (Netto-)Minderertrag zu rechnen. Da es sich um Corona-bedingte Mindererträge handelt, ist die verbleibende Nettobelastung nach dem NKF-Corona-Isolationsgesetz (NKF-CIG) zu isolieren und ggf. ab dem Jahr 2025 aufgeteilt auf maximal 50 Jahre von den städteregionalen Kommunen zu tragen. Dies soll in dem Verhältnis der Kostenerstattung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen (bspw. aktuell zu je 50 %). Der Vorratsbeschluss ist jedoch bewusst so formuliert, dass er auch eine andere Aufteilung (bspw. je 25 %) umfasst.

Soziale Auswirkungen:

In der aktuellen Situation wäre die Aussetzung der Beitragspflicht für die betroffenen Eltern ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Februar 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung