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Wahl der Mitglieder des Inklusionsbeirates (Unterausschuss des
Städteregionstages) aus den Reihen der Menschen mit Behinderung bzw. der
Behindertenverbände


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10807

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag wählt per Verhältniswahl aus den Reihen der Menschen mit Behinderung bzw. der Behindertenverbände zu Mitgliedern des Inklusionsbeirates:

  1. Frau_Herrn …………………………………………………….

(Stellvertretung: ……………………………………………..)

  1. Frau_Herrn …………………………………………………….

(Stellvertretung: ……………………………………………..)

  1. Frau_Herrn …………………………………………………….

(Stellvertretung: ……………………………………………..)

  1. Frau_Herrn …………………………………………………….

(Stellvertretung: ……………………………………………..)

  1. Frau_Herrn …………………………………………………….

(Stellvertretung: ……………………………………………..)

  1. Frau_Herrn …………………………………………………….

(Stellvertretung: ……………………………………………..)

  1. Frau_Herrn …………………………………………………….

(Stellvertretung: ……………………………………………..)

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 festgelegt, dass ein Inklusionsbeirat als Unterausschuss eingerichtet wird. Ihm gehören je sieben Mitglieder aus den Reihen der Menschen mit Behinderung und aus den Reihen des Städteregionstages an.

In derselben Sitzung wurden die Mitglieder aus den Reihen des Städteregionstages gewählt und die Verwaltung beauftragt, zur Sitzung des Städteregionstages am 04.02.2021 eine Vorschlagsliste hinsichtlich der sieben Vertretungen (und Stellvertretungen) der Menschen mit Behinderung bzw. der Behindertenverbände vorzulegen (Sitzungsvorlage 2020/0024).

Von den sieben Sitzen werden vier Sitze von Selbstvertretern_Innen und drei Sitze von Vereinen/Vertretungen/Verbänden der Behindertenhilfe möglichst aus den Bereichen Arbeiten, Wohnen und Einrichtungen mit inklusivem Ansatz besetzt. Dabei sollen möglichst alle Behinderungsformen paritätisch vertreten sein. Auch sollen die Geschlechterparität und die Kommunalparität sichergestellt werden.

Die Verwaltung hat am 27.11.2020 einen entsprechenden Aufruf an die Behinderten- und Inklusionsbeauftragten der Kommunen der Städteregion Aachen mit Abgabefrist bis zum 06.01.2021 durchgeführt.

Die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe der Stadt Aachen bat in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Aachen um Verlängerung bis zum 21.01.2021. Dem hat die Verwaltung mit dem Hinweis entsprochen, dass dann der Vorschlag für die Besetzungsliste des Inklusionsbeirates als Anlage der Mitteilung über den Beratungsstand am 29.01.2021 beigefügt wird.

Rechtslage:

Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen kann der Städteregionstag Unterausschüsse einrichten. Dies ist eine freiwillige Aufgabe und erfolgt zu Beginn der Wahlperiode.

Für die Besetzung der Unterausschüsse gelten nicht die für die Fachausschüsse anzuwendenen Vorschriften der Kreisordnung. Auch ist der Städteregionsrat bei der Besetzung der Unterausschüsse stimmberechtigt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Vom Städteregionstag bestellte Vertretungen und Unterausschüsse erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen

a) Fahrkosten in entsprechender Anwendung des § 5 EntschVO

b) ein Tagungsentgelt in Höhe des gemäß § 2 Ziffer 2 EntschVO zu zahlenden Sitzungsgeldes (Hinweis: Gilt nicht für Städteregionstagsmitglieder!) und

c) Verdienstausfall gemäß § 11 Hauptsatzung.

 

 

Soziale Auswirkungen:

Mit der Einrichtung eines Inklusionsbeirates unterstützt die Städteregion die Menschen mit Behinderung.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Mit der Einrichtung eines Inklusionsbeirates stärkt die Städteregion die Inklusion und ermöglicht den Menschen mit Behinderung Teilhabe am politischen Leben in der Region.

Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Februar 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung